Archiv der Kategorie: Österreich

Österreich – PKW Mautvignette 2007

Die Autobahnvignetten für 2007 sind an allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich. Die neue Jahresvignette kostet für Pkw 72,60 Euro und ist von 1. Dezember 2006 bis zum 31. Jänner 2008 gültig, die Jahresvignette für 2006 gilt noch bis 31. Jänner 2007. Wird man ohne Vignette erwischt, droht eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro.
Ersatzvignette: Sollte es z. B. durch Steinschlag zu einem Scheibenbruch kommen, wird an allen Stützpunkten des ÖAMTC der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen und diese auch ausgegeben.
Vignettenpreise in EUR: Motorräder:  Jahr: 29,00 / 2-Monate: 10,9 / 10-Tage: 4,30 Mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen:  Jahre: 72,60 / 2-Monat: 21,80/ 10-Tage: 7,60

Österreich – Tirol 100 km/h auf der A12

Der Landeshauptmann von Tirol setzte am 23.10.2006 auf der A12 Inntal-Autobahn zwischen Zirl-West und der Staatsgrenze eine Beschränkung von 100  km/h fest. Um eine zielgerichtete Maßnahme zu gewähren, soll die starre 100 km/h-Beschränkung lediglich bis zur Inbetriebnahme einer immissions-gesteuerten Verkehrsbeeinflussungsanlage in Geltung stehen.
Auf dieser Verkehrsbeeinflussungsanlage hat die Wirtschaftskammer Tirol unter Federführung von Dr. Helmut Lamprecht besonders gedrängt. Dem hat Landesrat DI Lindenberger Rechnung getragen und die ASFINAG so weit gebracht, dass ab 05.01.2007 dies möglich sein wird. Dies bedeutet, dass Tempo 100 nur mehr bei Überschreitung der Grenzwerte Geltung hat. Das Bundesland Tirol wird auf Jahre hinaus das einzige Bundesland mit dieser Koppelung sein.

Österreich – LKW Fahrverbote nach § 42 StVO

Mit der jetzigen Änderung der Straßenverkehrsordnung stellt sich der Inhalt des § 42 „Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge“ wie folgt dar: 

Das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger ist 

• an Samstagen von 15 Uhr bis 24 Uhr 

• an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0 Uhr bis 22 Uhr verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt. 

Dies gilt auch für das Befahren von Straßen, im oben genannten Zeitraum, mit Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einem hzG von mehr als 7,5 t. 

Von diesen Bestimmungen sind Fahrten ausgenommen, die ausschließlich der Beförderung von Gütern 

• von oder zu Flughäfen oder Militärflugplätzen, die für Zwecke der Zivilluftfahrt benützt werden (NEU) 

·                im Rahmen des Kombinierten Verkehrs innerhalb eines Umkreises mit einem Radius von 65 km von den durch Verordnung, durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, festgelegten Be- oder Entladebahnhöfen oder Be- und Entladehäfen dienen. 

Ausnahmen: 

Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, Milch (NEU) oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, von Postsendungen sowie periodischen Druckwerken (NEU) oder der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbaren Reparaturen an Kühlanlagen, dem Abschleppdienst, der Pannenhilfe, dem Einsatz in Katastrophenfällen, dem Einsatz von Fahrzeugen des 

Straßenerhalters zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs, dem Einsatz von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Müllabfuhr oder dem Einsatz von Fahrzeugen eines Linienverkehrsunternehmens zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienverkehrs dienen, Fahrten mit Fahrzeugen nach Schaustellerart (NEU) sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres und mit selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und Fahrten im Ortsgebiet an den letzten beiden Samstagen vor dem 24. Dezember. 

Weitere Beschränkungen: 

Seit 1. Jänner 1995 ist das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem hzG von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr verboten, ausgenommen davon sind Fahrten mit: 

• Fahrzeugen des Straßendienstes 

• Fahrzeugen des Bundesheeres, die zur Aufrechterhaltung des militärischen Dienstbetriebes unumgänglich sind 

• Lärmarme Kraftfahrzeuge, bei denen eine Bestätigung mitgeführt wird. 

Außerdem dürfen seit 1. Jänner 1995 Lastkraftfahrzeuge mit einem hzG von mehr als 7,5 t in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren, es sei denn die Behörde erhöht die Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Gebiete durch Verordnung. 

Österreich – LKW-Verkehrsbeschränkungen auf der A12

Aufgrund der Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes Luft (§ 10) hat der Tiroler Landeshauptmann van Staa bei Überschreitungen von Grenzwerten auf Grundlage erfolgter Statuserhebungen einen „Maßnahmenkatalog“ zur Verbesserung der Luftgüte im Tiroler Inntal („Sanierungsgebiet“) erlassen. Hier folgen nun die Bestimmungen ab Startdatum:  
01.11.2006: – Tempolimit 100 km/h auf der A 12 zwischen Kufstein-Süd und Zirl für alle PKW 
01.11.2007: – Sektorales Transportverbot für bestimmte Güter (ist das geplantes Datum, jedoch noch völlig  offen wegen EU-Konsultationen etc.)                     
01.11.2008: – Fahrverbot für Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge der Euro-Klasse 2
                  – Nachtfahrverbot für Lkw m. Anhänger u. Sattelkraftfahrzeuge d. Euro-Klassen 4 u. 5            
01.11.2009: – Fahrverbot für Solo-Lkw über 7,5 to der Euro-Klassen 0 und 1
                  – Nachtfahrverbot für Solo-Lkw der Euro-Klassen 4 und 5
01.01.2007: – Räumliche Ausdehnung des Lkw-Nachtfahrverbotes von bisher Wörgl bis Hall auf
                      die Strecke Kufstein-Süd bis Zirl
                – Fahrverbot für Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge der Euroklassen 0 und 1                            
                   zwischen Kufstein-Süd und Zirl

Österreich – Schneeketten- und Winterreifenpflicht für Lkw

Lt. 27. Novelle zum Kraftfahrtgesetz müssen in der Zeit vom 15. 11. bis 15.03. an der Antriebsachse Winterreifen (Reifen für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen) mit einer entsprechenden Profiltiefe montiert sein. Weiters müssen in diesem Zeitraum auch Schneeketten für die Antriebsachse mitgeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2, N3.  

Österreich – VCÖ fordert Abschaffung der Lichtpflicht am Tag

Der Verkehrsclub Österreich fordert eine Abschaffung der Pflicht zu „Licht am Tag“. Der VCÖ weist darauf hin, dass die Lichtpflicht den Autofahrern durch höheren Spritverbrauch und Glühbirnenverschleiß mehr als EUR 50 Millionen pro Jahr kostet. Dazu kommt noch die erhöhte Umweltbelastung von bis zu 90.000 Tonnen des Treibhausgases CO2.¼br /> Laut dem Verkehrsclub habe sich die positive Wirkung für die Verkehrssicherheit nicht erwiesen. Früher waren nur die Motorräder mit Licht am Tag unterwegs – seit der Umstellung sind auch die Motorradfahrer einem erheblich größerem Risiko ausgesetzt, weil es durch die Lichtpflicht zu einem „Gewöhnungseffekt“ kommen kann.

Österreich – Fahrverbot für alte Lkw in Tirol

Ab 1.11.2006 dürfen Lastwagen der Euro-Klassen 0 und 1 nicht mehr auf Tirols Fernstraßen unterwegs sein. Auch sollen an besonders stark belasteten Tagen auch Lkw der Euro-2-Klasse von der Straße verbannt werden. 

Die Details dazu werden noch mit der EU-Kommission abgesprochen. EU-intern sieht man darin wieder einmal einen Vorstoß von Tirol, der sich so nicht umsetzen lassen wird. Schon 2003 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein von Tirol erlassenes Fahrverbot für ungültig erklärt. 

Österreich – Red Bull und Berger vor dem Kartellgericht

Der Salzburger Energy-Drink-Hersteller Red Bull und das Unternehmen von Ex-Formel-1-Pilot Gerhard Berger stehen vor dem Kartellgericht. Den beiden Unternehmen wird vorgeworfen, gegenseitige Beteiligungen nicht rechtzeitig gemeldet zu haben. 

Wie das Unternehmen von Gerhard Berger am 17. Mai dieses Jahres den Wettbewerbsbehörden gemeldet hat, übernahm die Berger Motorsport AG 50% am Formel-1-Rennstall Scuderia Torro Rosso von Dietrich Mateschitz und im Gegenzug dazu hat Red Bull die Hälfte der Transport- und Beteiligungsfirma von Berger übernommen. Da die Zusammenschlüsse de facto aber schon im Winter durchgeführt wurden, sieht die Bundeswettbewerbsbehörde darin eine grobe Verfehlung. Den beiden Unternehmen droht eine Geldstrafe mit unbekannter Höhe.  

Österreich – Schneekettenpflicht ist Gesetz

Die lange diskutierte Schneekettenpflicht für LKW ist jetzt Gesetz. Im BGBL I, Nr: 57 vom 9. Mai 2006 wurde die 27.Novelle zum Kraftfahrgesetz kundgemacht. In der Zeit von jeweils 15. November bis 15. März müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein; das sind „Reifen die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind und eine entsprechende Profiltiefe haben.  Im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März müssen Schneeketten mitgeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 N2 , N3. 

Österreich – Grüne fordern Alpentransit-Börse gegen Lkw-Flut

Die Grünen setzen sich für mehr Marktwirtschaft auf den Alpenquerenden Straßen ein. So sollen Frächter, die die Alpenstraßen benützen wollen, in einer Alpentransit-Börse via Internet vergleichbar mit Aktien Straßenkilometer erwerben können. Ein ähnliches Modell gibt es bereits in der Schweiz – über eine entsprechende Adaptierung wird derzeit nachgedacht. 

Nur mit einer Börse sei es möglich, die anstehenden europäischen Mega-Verkehrsprojekte zu finanzieren, betonte die Grüne Verkehrssprecherin Eva Lichtenberger. Denn nur wenn der Straßenverkehr teuer genug sei, würden die Spediteure von der Straße auf die Schiene wechseln. Damit der Preis hoch gehalten wird, muss das Angebot an Alpenkilometern aber nach oben begrenzt sein, so die Grüne Verkehrsexpertin. 

Damit nicht internationale Frachtkonzerne alle „Straßen-Aktien“ aufkaufen und die kleinen lokalen Frächter nicht mehr aus der Garage kommen soll es nach den Grünen Plänen eigene oder bevorzugte Kontingente für den Regionalverkehr geben.