Österreich – Schneekettenpflicht ist Gesetz

Die lange diskutierte Schneekettenpflicht für LKW ist jetzt Gesetz. Im BGBL I, Nr: 57 vom 9. Mai 2006 wurde die 27.Novelle zum Kraftfahrgesetz kundgemacht. In der Zeit von jeweils 15. November bis 15. März müssen zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sein; das sind „Reifen die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind und eine entsprechende Profiltiefe haben.  Im Zeitraum von jeweils 15. November bis 15. März müssen Schneeketten mitgeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Fahrzeuge der Klassen M2 , M3 N2 , N3. 

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