Archiv der Kategorie: Österreich

Österreich – Digitaler Tacho  

Fahrzeuge, die im Vertrauen auf die Übergangsregelung im „Banderlass vom 15. Dezember“ noch mit analogem Kontrollgerät bestellt wurden und die vor dem Stichtag nicht mehr fertig gestellt werden können, können ausnahmsweise auch als unfertige Fahrzeuge (Fahrgestelle) vorübergehend genehmigt und damit erstzugelassen werden, wenn gleichzeitig der Antrag auf Hinterlegung der Kennzeichentafeln gestellt wird.  Damit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge jedenfalls nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden können. Fahrzeuge, die nach dem 10. März 2006 bestellt wurden, sind jedenfalls von einer derartigen Möglichkeit nicht erfasst. Um sicher zu stellen, dass kein Missbrauch betrieben werden kann, müssen all jene Fahrzeuge, für die eine derartige Genehmigung bzw. Erstzulassung beantragt werden wird, dem Verkehrsministerium unter Angabe des Herstellers, der Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie der Typenbezeichnung bekannt gegeben werden. Diese Listen werden dem Verkehrsministerium von den Importeuren bekannt gegeben werden. 

Österreich – Fahrbahnschäden aufgrund des langen Winters

Durch den strengen Frost, kombiniert mit Tauwetter und erhöhtem Einsatz von Streusalz kommt es auf den Straßen vermehrt zu Frostaufbrüchen und Belagschäden. Grundsätzlich haftet der Straßenerhalter – Bund, Land oder Gemeinde bzw. ein beauftragtes Unternehmen wie die ASFINAG – bei Unfällen wegen Fahrbahnschäden. Laut einem Verkehrsrechtsexperten gibt es einen Schadenersatz auf nicht bemauteten Straßen aber nur dann, wenn dem Straßenhalter grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. So zum Beispiel, wenn ein Loch in der Fahrbahn schon seit längerer Zeit bekannt gewesen ist, der Erhalter aber nichts dagegen getan hat, oder nicht einmal versucht hat, die Stelle abzusichern. 

Auf Mautstraßen, wie den Österreichischen Autobahnen oder Schnellstraßen, haftet der Straßenhalter bereits bei leichter Fahrlässigkeit, somit also immer dann, wenn ihn an dem Schaden ein Verschulden trifft, weil er Maßnahmen zur Schadensbekämpfung oder –minderung nicht in die Wege geleitet hat.  Natürlich ist der Lenker verpflichtet, die Fahrweise dem Straßenzustand anzupassen, um überraschend auftretende Schlaglöcher umfahren zu können.  

Österreich – AUA bestellt Siemens-Manager zum Nachfolger

Aufsichtsrat der Austrian Airlines AG (AUA) hat Alfred Ötsch zum Nachfolger von Vagn Soerensen als Vorstandsvorsitzenden bestellt. Ab 1. April 2006 wird Ötsch als Mitglied des Vorstandes in das Unternehmen eintreten und mit 1. Mai 2006 den Vorstandsvorsitz übernehmen. Wie das Unternehmen mitteilte, sei der Vorschlag, den bisherigen Siemens-Manager zum Vorstandsvorsitzenden zu bestellen im Aufsichtsrat auf „breite Zustimmung“ gestoßen.