Österreich – Digitaler Tacho  

Fahrzeuge, die im Vertrauen auf die Übergangsregelung im „Banderlass vom 15. Dezember“ noch mit analogem Kontrollgerät bestellt wurden und die vor dem Stichtag nicht mehr fertig gestellt werden können, können ausnahmsweise auch als unfertige Fahrzeuge (Fahrgestelle) vorübergehend genehmigt und damit erstzugelassen werden, wenn gleichzeitig der Antrag auf Hinterlegung der Kennzeichentafeln gestellt wird.  Damit ist sichergestellt, dass diese Fahrzeuge jedenfalls nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden können. Fahrzeuge, die nach dem 10. März 2006 bestellt wurden, sind jedenfalls von einer derartigen Möglichkeit nicht erfasst. Um sicher zu stellen, dass kein Missbrauch betrieben werden kann, müssen all jene Fahrzeuge, für die eine derartige Genehmigung bzw. Erstzulassung beantragt werden wird, dem Verkehrsministerium unter Angabe des Herstellers, der Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie der Typenbezeichnung bekannt gegeben werden. Diese Listen werden dem Verkehrsministerium von den Importeuren bekannt gegeben werden. 

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