Archiv der Kategorie: LKW

Europa – Geplante Einführung eines automatischen Notrufsystems

  Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, freiwillig die neue Kommunikationstechnik ’’eCall’’ einzusetzen. 

Bei eCall handelt es sich um ein Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Diese Geräte sollen einen Verkehrsunfall an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. 

eCall ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initative der Europäischen Kommission, die dazu beitragen will, die Anzahl der Unfalltoten bis 2010 zu halbieren. Als Option beim Neuwagenkauf soll eCall in Europa ab September 2010 angeboten werden (eine so genannte opt-in Lösung). 

  

Österreich – Tiroler Nachtfahrverbot gilt nicht für Euro-5-Lkw

 

Umweltfreundliche Lastkraftwagen mit der modernsten Abgastechnologie EURO 5 sind weiterhin vom Tiroler Nachtfahrverbot ausgenommen. Die Schienentransporte werden gestärkt, indem neben Fahrten zur Eisenbahnverladung am Bahnterminal Wörgl künftig auch jene zum Terminal Hall in der Nacht gestattet sind, wovon vor allem Unternehmungen aus Vorarlberg profitieren.

 

„Damit konnte doch noch eine vernünftige Vorgehensweise bei der Neuregelung dieser Luftreinhaltemaßnahme gefunden werden, ist der Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Bollmann, über das Einlenken des Landes Tirol erleichtert. Das ab 1. November 2009 drohende generelle Lkw-Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn in der Nacht konnte damit abgewendet werden. 

„In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen auf fahrintensiven Strecken wie der A12 Inntalautobahn praktisch jeder fünfte Lkw ausfällt, wäre eine totale Lkw-Blockade ein ungebührlicher Schlag gegen die Wirtschaft und insbesondere gegen die Transportwirtschaft gewesen. Tagsüber müssen bereits wegen des Sektoralen Fahrverbots bereits 20 Prozent aller Güterbeförderungen samt Lkw auf die Schiene verladen werden. Zudem gilt auf der A12 bereits ein ganzjähriges Fahrverbot rund um die Uhr für ältere Fahrzeuge der EURO-Klassen 0 bis 2“, erläutert Bollmann. 

Ein gänzliches Fahrverbot auf der A12 hat insbesondere deshalb gedroht, weil die Ausnahme für die noch umweltfreundlichere Generation der EURO 6 Lkw noch nicht gegriffen hätte. Diese Fahrzeuge stehen erst 2011 zur Verfügung. Ein Euro 6 Lkw emittiert um 97 Prozent weniger Schadstoffe als ein Euro 0 Lkw der 90er Jahre. Bei den nun für ein weiteres Jahr ausgenommenen Euro 5-Lkw kommt bereits eine Emissionsreduktion um 87 Prozent bei Stickoxiden und 95 Prozent bei Ruß zum Tragen. 

  

  

Finnland – Finnlines: Rostock als neuer Hafen

  Im Laufe des 4. Quartals 2009 wird die Reederei Finnlines Rostock als einen zusätzlichen Hafen für RoPax-Schiffe der Star-Klasse in ihr Liniennetz mit aufnehmen. 

Wie das Unternehmen angekündigte, wird die bisher ab Travemünde über Gdynia nach Helsinki geführte Linie Rostock als deutschen Hafen anlaufen. Geplant ist ein regelmäßiger Linienverkehr mit zwei Schiffen, der alle drei eingebundenen Häfen dreimal wöchentlich miteinander verbindet.

Von Lübeck-Travemünde aus verkehren weiterhin täglich die kombinierten Passagier-/Fracht-Fähren der Star-Klasse, die Helsinki in 27 Stunden erreichen. Mit der neu eingerichteten Linie ab Rostock soll die Transitzeit nach Gdynia erheblich verkürzt werden. Von Gdynia aus benötigen die Schiffe dann knapp 19 Stunden nach Helsinki.  

  

Europa – Autofahrer können in Zukunft mit Kamera um die Ecke schauen

  In Zukunft brauchen Autofahrer keine Angst mehr vor „toten Winkeln“, unübersichtlichen Kreuzungen oder ähnlichen Schwierigkeiten haben. Die japanische Firma Alpine will mit Kameras, die am Auto an verschiedenen Punkten installiert werden, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Zu den Kameras wird noch eine Navigationssoftware installiert und besonders LKW- und Bus-Fahrer werden davon profitieren können. 

So kann der Fahrer beispielsweise beim Rechtsabbiegen mit Hilfe einer Kamera, die in der vorderen Stoßstange sitzt, um die Ecke schauen um rechzeitig dann entgegenkommende Fahrzeuge zu erkennen. An den Stein angebrachte Kameras erkennen Personen oder auch andere Autos, die sich im so genannten „toten Winkel“ befinden. Auch in vielen anderen Situationen wird dieses System – der Hersteller schätz in ungefähr drei Jahren – hilfreich sein. 

  

Europa – Biokraftstoff in Praxiserprobung

  2010 wird Volvo Trucks als erster Lkw-Hersteller eine umfangreiche Praxiserprobung mit Bio-DME starten. Dies ist ein Biokraftstoff mit sehr niedrigen Kohlendioxidemissionen. Langfristig hat Bio-DME das Potenzial, 50 % des heute für den Güterverkehr in Europa verbrauchten Dieselkraftstoffs zu ersetzen. Die Praxiserprobung ist aufgrund eines breit angelegten Gemeinschaftsprojekts möglich, bei dem unter anderem die EU, die schwedische Energiebehörde, Kraftstoffunternehmen und die Transportbranche mitwirken.
Ziel ist die Bewertung des Potenzials von DME (Dimehylether) als Kraftstoff für Fahrzeuge. Volvo Trucks steuert zu diesem Projekt 14 Volvo FH-LkW bei, die zwischen 2010 und 2012 von ausgewählten Kunden an vier verschiedenen Orten in Schweden getestet werden. Die Ölfirma Preem wird Zapfstellen bauen, damit die Lkw im regulären lokalen und Regionalverkehr eingesetzt werden können.
Der erste Lkw für die Praxiserprobung wurde der Öffentlichkeit Ende September in Piteå vorgestellt, wo die Produktion des Bio-DME stattfinden wird. Im DME-LkW von Volvo kommt ein normaler D13-Motor zu Einsatz, der nach einigen Modifikationen des Tanksystems, des Einspritzsystems und der Motormanagement-Software perfekt mit dem Biokraftstoff funktioniert.
Bei Verwendung von Bio-DME anstelle von Dieselkraftstoff werden die Kohlendioxidemissionen um   95 % reduziert. Als Rohmaterial dient Schwarzlauge, ein energiereiches, hochviskoses Nebenprodukt der Zellstoffindustrie.
Beim Vergleich in einem herkömmlichen Dieselmotor erreicht Bio-DME als Kraftstoff den selben hohen Wirkungsgrad bei geringerem Geräuschpegel. Der Verbrennungsvorgang erzeugt sehr geringe Partikel- und Stickoxidemissionen. Deshalb kann für die Abgasnachbehandlung ein einfacheres System eingesetzt werden. Der Motor kann außerdem beim Anfahren ein höheres Drehmoment zur Verfügung stellen, was die Fahreigenschaften verbessert. All dies macht Bio-DME zu einem idealen Kraftstoff für Dieselmotoren.
DME wird in flüssiger Form getankt und in Druckbehältern in einem lecksicheren System gelagert. Der Druck hält den Kraftstoff bis zur Einspritzung flüssig. Zur Erzeugung eines optimalen Einspritzdrucks wird die Common Rail-Technologie eingesetzt. Der niedrigere Energiegehalt von DME, der nur etwas mehr als halb so hoch ist wie der von Dieselkraftstoff, wird durch den Einbau größerer Tanks ausgeglichen.
Das ist DME (Dimethylether)
DME ist ein Gas, das sich bei einem Druck von nur 5 bar verflüssigen lässt. Es kann in einem ähnlichen Verfahren wie dem für Flüssiggas (LPG) unkompliziert gehandhabt werden. Als häufigste Anwendung ist DME heute als Treibmittel in Spraydosen zu finden. DME kann aus Erdgas hergestellt werden und auch aus verschiedenen Typen von Biomasse, wobei das Produkt dann als Bio-DME bezeichnet wird.
Allgemein niedrige Emissionswerte und fünffach bessere Ausnutzung der Anbaufläche für die Kraftstoffproduktion als das beispielsweise bei Biodiesel der Fall ist. Die größte Herausforderung liegt in der Schaffung einer Infrastruktur für die Verteilung dieses Kraftstoffs. Modell: Volvo FH, Konfiguration: 6×2, 4×2, Motor: MD13 440 PS, DME „3G“, Euro 5.
 

Österreich – Gesetzliche Nachrüstpflicht für Lkw-Weitwinkelspiegel

  Seit März 2009 sollten alle Schwerfahrzeuge über zusätzliche Spiegel verfügen. Pro Jahr kommen nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund 400 Rad- und Motorradfahrer ums Leben, weil sie von Rechtsabbiegenden Lenkern von Schwerfahrzeugen im „Toten Winkel“ übersehen werden. 

Die EU-Behörden haben deshalb schon 2003 vorgeschrieben, dass neue Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen über Weitwinkelspiegel verfügen müssen. Die Nach- bzw. Umrüstung älterer Lkw, die nach 1. Jänner 2000 erstmals zugelassen wurden, hätte in den EU-Staaten mit Ende März 2009 abgeschlossen sein sollen. „Österreich hat diese Nachrüstungspflicht bis jetzt nicht gesetzlich fixiert“, kritisiert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. „Dieser einfache und kostengünstige Schutzmechanismus muss vorgeschriebener Standard werden.“ Der Club appelliert an alle Unternehmen, ihre Lkw und Busse jedenfalls mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten. Außerdem sieht der Club noch viel Potenzial in der Bewusstseinsbildung bei allen Verkehrsteilnehmern. Vielen Fußgängern und Radfahrern ist gar nicht klar, dass der „Tote Winkel“ das Sichtfeld des Fahrers maßgeblich einschränkt. „Es muss allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass ein „aufeinander Schauen“ im Straßenverkehr unerlässlich ist. Dazu gehört auch, die Schwachstellen des anderen zu kennen, so der Clubjurist. 

Die Rechtsprechung zeigt, dass Unternehmen möglicherweise auch dann für die Unfallfolgen haften, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Hätte ein Weitwinkelspiegel den Unfall verhindert, kann das Gericht die unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt sehen und der Unternehmer riskiert eine hohe Schadenersatzpflicht“, so der ÖAMTC-Experte. Davon abgesehen riskiert die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, wenn man weiter bei der Umsetzung säumig ist. „Das könnte sogar bis zu einer Schadenersatzpflicht nach Verkehrsunfällen führen“, so der Club-Jurist abschließend. Quelle ÖAMTC 

  

Schweiz – Beleuchtung über dem Lkw-Führerhaus nicht erlaubt

  Ende August 2009 wurde in der Schweiz einem österreichischen Lkw-Lenker eine Sicherheitsgebühr in der Höhe von Euro 244,- auferlegt. Grund war die Beleuchtung über dem Führerhaus, welche in der Schweiz laut Art. 69 der Schweizer Straßenverkehrsordnung nicht gestattet ist. Auszug aus Art. 69 Aufschriften und Bemalungen auf Fahrzeugen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Straßenbenützer und –Benützerinnen nicht übermäßig ablenken. 

Sie dürfen weder selbstleuchtend, beleuchtet noch lumineszierend sein und retroreflektierend nur, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 104 entsprechen. 

  

Europa – Gesetzliche Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung

  Am 10.09.2009 trat die gesetzliche Berufskraftfahrer- Aus- und Weiterbildung für Lkw-Fahrer in Kraft. Damit dürfen in ganz Europa nur mehr jene Fahrer als Berufskraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sein, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, beziehungsweise sich alle fünf Jahre mindestens 35 Stunden weiterbilden. Für Busfahrer gilt diese Verordnung bereits seit einem Jahr. 

Wer die vorgeschriebene Weiterbildung nicht nachweisen kann, behält zwar die Lenkerberechtigung, darf aber nicht im gewerblichen Personen- und Güterverkehr tätig sein. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Themenbereiche sind Brems- und Sicherheitstechnik, wirtschaftliche Fahrweise, Ladungssicherung, Anwendung der Vorschriften sowie Gesundheit, Ergonomie und Umweltsicherheit. 

Ein Berufskraftfahrer-Weiterbildungskurs besteht aus fünf Trainingstagen. Ein Trainingstag muss mindestens sieben Stunden dauern. Es gibt keine Vorgaben, wann die Kurse innerhalb der vorgeschriebenen fünf Jahre absolviert werden müssen. Empfehlenswert ist es, einen Ausbildungstag pro Jahr zu absolvieren, womit gewährleistet wird, dass der Berufskraftfahrer kontinuierlich weitergebildet wird. 

  

Österreich – Nachrüstung der Fahrzeuge mit Partikelfilter

  In Österreich wird lt. Information der ASFINAG der Einbau von Partikelminderungsfiltern NICHT tarifrelevant berücksichtigt.  

Mit dem Einbau von Partikelminderungsfiltern wird in der Regel eine Reduktion der Emissionen CO, HC und PT erreicht, nicht jedoch bei den NOx Emissionen. Es werden somit nicht alle Grenzwerte eingehalten, um das Kraftfahrzeug bzw. dessen Motor gemäß den maßgeblichen EU-Richtlinien in eine bessere EURO-Emissionsklasse einstufen zu können. 

Sollte ein zusätzlicher Filter gegen NOx Emissionen eingebaut werden und damit eine bessere EURO-Emissionsklasse gemäß der maßgeblichen EU-Richtlinien erreicht werden, kann dies in Österreich nur dann tarifmäßig berücksichtigt werden, wenn dies in der Zulassungsbescheinigung (bzw. in einer dieser gleichwertigen Bescheinigung) eindeutig vermerkt wurde.