Schweiz – Beleuchtung über dem Lkw-Führerhaus nicht erlaubt

  Ende August 2009 wurde in der Schweiz einem österreichischen Lkw-Lenker eine Sicherheitsgebühr in der Höhe von Euro 244,- auferlegt. Grund war die Beleuchtung über dem Führerhaus, welche in der Schweiz laut Art. 69 der Schweizer Straßenverkehrsordnung nicht gestattet ist. Auszug aus Art. 69 Aufschriften und Bemalungen auf Fahrzeugen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Straßenbenützer und –Benützerinnen nicht übermäßig ablenken. 

Sie dürfen weder selbstleuchtend, beleuchtet noch lumineszierend sein und retroreflektierend nur, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 104 entsprechen. 

  

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