Am 10.09.2009 trat die gesetzliche Berufskraftfahrer- Aus- und Weiterbildung für Lkw-Fahrer in Kraft. Damit dürfen in ganz Europa nur mehr jene Fahrer als Berufskraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sein, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, beziehungsweise sich alle fünf Jahre mindestens 35 Stunden weiterbilden. Für Busfahrer gilt diese Verordnung bereits seit einem Jahr.
Wer die vorgeschriebene Weiterbildung nicht nachweisen kann, behält zwar die Lenkerberechtigung, darf aber nicht im gewerblichen Personen- und Güterverkehr tätig sein. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Themenbereiche sind Brems- und Sicherheitstechnik, wirtschaftliche Fahrweise, Ladungssicherung, Anwendung der Vorschriften sowie Gesundheit, Ergonomie und Umweltsicherheit.
Ein Berufskraftfahrer-Weiterbildungskurs besteht aus fünf Trainingstagen. Ein Trainingstag muss mindestens sieben Stunden dauern. Es gibt keine Vorgaben, wann die Kurse innerhalb der vorgeschriebenen fünf Jahre absolviert werden müssen. Empfehlenswert ist es, einen Ausbildungstag pro Jahr zu absolvieren, womit gewährleistet wird, dass der Berufskraftfahrer kontinuierlich weitergebildet wird.