Archiv der Kategorie: International

Europa – Biokraftstoff in Praxiserprobung

  2010 wird Volvo Trucks als erster Lkw-Hersteller eine umfangreiche Praxiserprobung mit Bio-DME starten. Dies ist ein Biokraftstoff mit sehr niedrigen Kohlendioxidemissionen. Langfristig hat Bio-DME das Potenzial, 50 % des heute für den Güterverkehr in Europa verbrauchten Dieselkraftstoffs zu ersetzen. Die Praxiserprobung ist aufgrund eines breit angelegten Gemeinschaftsprojekts möglich, bei dem unter anderem die EU, die schwedische Energiebehörde, Kraftstoffunternehmen und die Transportbranche mitwirken.
Ziel ist die Bewertung des Potenzials von DME (Dimehylether) als Kraftstoff für Fahrzeuge. Volvo Trucks steuert zu diesem Projekt 14 Volvo FH-LkW bei, die zwischen 2010 und 2012 von ausgewählten Kunden an vier verschiedenen Orten in Schweden getestet werden. Die Ölfirma Preem wird Zapfstellen bauen, damit die Lkw im regulären lokalen und Regionalverkehr eingesetzt werden können.
Der erste Lkw für die Praxiserprobung wurde der Öffentlichkeit Ende September in Piteå vorgestellt, wo die Produktion des Bio-DME stattfinden wird. Im DME-LkW von Volvo kommt ein normaler D13-Motor zu Einsatz, der nach einigen Modifikationen des Tanksystems, des Einspritzsystems und der Motormanagement-Software perfekt mit dem Biokraftstoff funktioniert.
Bei Verwendung von Bio-DME anstelle von Dieselkraftstoff werden die Kohlendioxidemissionen um   95 % reduziert. Als Rohmaterial dient Schwarzlauge, ein energiereiches, hochviskoses Nebenprodukt der Zellstoffindustrie.
Beim Vergleich in einem herkömmlichen Dieselmotor erreicht Bio-DME als Kraftstoff den selben hohen Wirkungsgrad bei geringerem Geräuschpegel. Der Verbrennungsvorgang erzeugt sehr geringe Partikel- und Stickoxidemissionen. Deshalb kann für die Abgasnachbehandlung ein einfacheres System eingesetzt werden. Der Motor kann außerdem beim Anfahren ein höheres Drehmoment zur Verfügung stellen, was die Fahreigenschaften verbessert. All dies macht Bio-DME zu einem idealen Kraftstoff für Dieselmotoren.
DME wird in flüssiger Form getankt und in Druckbehältern in einem lecksicheren System gelagert. Der Druck hält den Kraftstoff bis zur Einspritzung flüssig. Zur Erzeugung eines optimalen Einspritzdrucks wird die Common Rail-Technologie eingesetzt. Der niedrigere Energiegehalt von DME, der nur etwas mehr als halb so hoch ist wie der von Dieselkraftstoff, wird durch den Einbau größerer Tanks ausgeglichen.
Das ist DME (Dimethylether)
DME ist ein Gas, das sich bei einem Druck von nur 5 bar verflüssigen lässt. Es kann in einem ähnlichen Verfahren wie dem für Flüssiggas (LPG) unkompliziert gehandhabt werden. Als häufigste Anwendung ist DME heute als Treibmittel in Spraydosen zu finden. DME kann aus Erdgas hergestellt werden und auch aus verschiedenen Typen von Biomasse, wobei das Produkt dann als Bio-DME bezeichnet wird.
Allgemein niedrige Emissionswerte und fünffach bessere Ausnutzung der Anbaufläche für die Kraftstoffproduktion als das beispielsweise bei Biodiesel der Fall ist. Die größte Herausforderung liegt in der Schaffung einer Infrastruktur für die Verteilung dieses Kraftstoffs. Modell: Volvo FH, Konfiguration: 6×2, 4×2, Motor: MD13 440 PS, DME „3G“, Euro 5.
 

Europa – Dekra schließt Übernahme in den Niederlanden ab

  Der Prüfkonzern Dekra hat die Übernahme des niederländischen Unternehmens Kema Quality abgeschlossen. Angaben zum Kaufpreis wurden keine gemacht. Kema Quality ist ein Tochterunternehmen des Energieberatungskonzerns Kema. Das niederländische Prüf- und Zertifizierungsunternehmen beschäftigt rund 600 Mitarbeiter und erwirtschaftete im vergangenen Jahr einen Umsatz von 60 Millionen Euro. Kema Quality prüft und zertifiziert elektrotechnische und medizinische Produkte sowie Management-Systeme. 

2008 hatte Dekra 15 Unternehmen übernommen und dabei unter anderem in Brasilien, Frankreich und Russland akquiriert. Im vergangenen Jahr baute Dekra die Erlöse um fast elf Prozent auf 1,6 Milliarden Euro aus. Das Ergebnis vor Steuern wuchs um über zwölf Prozent auf 94,7 Millionen Euro. Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich um rund 2000 auf 20.000. 

  

Russland – Lada trotz Staatshilfe vor Pleite

  Trotz enormer Kapitalspritzen steht der Lada-Hersteller Avtovaz am Rande der Insolvenz. Das erklärte der Chef der staatlichen Buchprüfungskammer Russlands, Sergej Stepaschin. Nun müsse über das Schicksal des größten russischen Autobauers entschieden werden. Lada muss einen massiven Nachfragerückgang auf seinem Heimatmarkt verkraften und hat bereits Gehälter gekürzt. 

  

Österreich – Gesetzliche Nachrüstpflicht für Lkw-Weitwinkelspiegel

  Seit März 2009 sollten alle Schwerfahrzeuge über zusätzliche Spiegel verfügen. Pro Jahr kommen nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund 400 Rad- und Motorradfahrer ums Leben, weil sie von Rechtsabbiegenden Lenkern von Schwerfahrzeugen im „Toten Winkel“ übersehen werden. 

Die EU-Behörden haben deshalb schon 2003 vorgeschrieben, dass neue Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen über Weitwinkelspiegel verfügen müssen. Die Nach- bzw. Umrüstung älterer Lkw, die nach 1. Jänner 2000 erstmals zugelassen wurden, hätte in den EU-Staaten mit Ende März 2009 abgeschlossen sein sollen. „Österreich hat diese Nachrüstungspflicht bis jetzt nicht gesetzlich fixiert“, kritisiert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. „Dieser einfache und kostengünstige Schutzmechanismus muss vorgeschriebener Standard werden.“ Der Club appelliert an alle Unternehmen, ihre Lkw und Busse jedenfalls mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten. Außerdem sieht der Club noch viel Potenzial in der Bewusstseinsbildung bei allen Verkehrsteilnehmern. Vielen Fußgängern und Radfahrern ist gar nicht klar, dass der „Tote Winkel“ das Sichtfeld des Fahrers maßgeblich einschränkt. „Es muss allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass ein „aufeinander Schauen“ im Straßenverkehr unerlässlich ist. Dazu gehört auch, die Schwachstellen des anderen zu kennen, so der Clubjurist. 

Die Rechtsprechung zeigt, dass Unternehmen möglicherweise auch dann für die Unfallfolgen haften, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Hätte ein Weitwinkelspiegel den Unfall verhindert, kann das Gericht die unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt sehen und der Unternehmer riskiert eine hohe Schadenersatzpflicht“, so der ÖAMTC-Experte. Davon abgesehen riskiert die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, wenn man weiter bei der Umsetzung säumig ist. „Das könnte sogar bis zu einer Schadenersatzpflicht nach Verkehrsunfällen führen“, so der Club-Jurist abschließend. Quelle ÖAMTC 

  

Deutschland – Gibt es zu viele Krankenkassen?

  In den letzten vier Jahrzehnten ist die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland deutlich gesunken: Tummelten sich Anfang der 1970er-Jahre noch 1800 unterschiedliche Anbieter am Markt, sind heute nur noch rund 200 übrig.
Kritikern ist aber selbst diese Zahl noch zu hoch – sie fordern im Extremfall eine riesige Einheitskasse, um die Verwaltungskosten zu drücken. Der am 01.01.2009 eingeführte Gesundheitsfonds gibt dieser Position theoretisch recht. Weil seitdem alle Kassen praktisch identische Leistungen zu einem einheitlichen Tarif anbieten, kann von einem echten Konkurrenzkampf keine Rede mehr sein. Bis zu vier Milliarden Euro Einsparpotenzial wittern manche Experten in einer radikalen Reform des aktuellen Systems. Einen solchen Schritt würde jeder gesetzlich Versicherte deutlich im Geldbeutel spüren – der monatliche Beitrag könnte damit um 0,4 Prozent sinken.
Die Rechnung hat jedoch einen empfindlichen Schönheitsfehler. In der Vergangenheit glänzten kleine Betriebskrankenkassen fast immer mit weitaus geringeren Verwaltungskosten als ihre vergleichsweise riesigen Rivalen. Aufgeblähte Strukturen und überhöhte Vorstandsgehälter machen den Einspareffekten rasch den Garaus.
Und auch die straffeste Verwaltung würde an einem viel tief greifendem Problem nichts ändern: Im Paragraphendschungel müssen die Kassen eine Flut gesetzlicher Regelungen beachten, die ihre Kosten zwangsläufig in die Höhe treiben. So lange sich die Politik nicht auf einfachere Regelungen einigt, bleibt der Gesundheitsmarkt auch mit wenigen Kassen ein teures Pflaster. 
 

Deutschland – LED-Beleuchtung an Autobahn-Raststätte

 

Die Tank- und Rastanlage Walsleben an der Autobahn A 24 (Berlin – Hamburg) in Brandenburg ist das bundesweit erste Pilotprojekt für umweltfreundliche Außenbeleuchtung von Raststätten.

Dort hat das Bundesverkehrsministerium mit Unterstützung des Landes Brandenburg einen Pilotversuch gestartet. 28 Masten mit moderner LED-Technik sind aufgestellt worden. Das Bundesverkehrsministerium reagiert damit auf das ab 2015 EU-weit geltende Verkaufsverbot von Quecksilberdampflampen, die an Raststätten besonders häufig verwendet werden. Das Bundesverkehrsministerium hat für die Baumaßnahmen des über fünf Jahre angelegten Versuchs 130.000 Euro investiert. 

Die LED-Technik hat viele Vorteile. Sie geben helles, warmes und gleichmäßiges Licht auf den Parkplätzen. Die hochmodernen Leuchtdioden sind frei von Quecksilber und Natrium. Sie entwickeln weniger Wärme und reduzieren damit den Ausstoß von CO2. Sie sparen Energie und nützen dem Umweltschutz. 

  

Deutschland – 962 durchgehende Autobahnkilometer

  Nun wurde auch der letzte noch fehlende Autobahnabschnitt der A 7 zwischen Nesselwang und Füssen frei gegeben. 14,6 Kilometer fehlten noch, um zwischen Flensburg und der österreichischen Grenze durchgehend die Autobahn befahren zu können. 

Insgesamt stolze 962 Autobahnkilometer zählt die längste Autobahn Deutschlands. Ortschaften die nun umfahren werden, profitieren von weniger Umweltbelastung und Verkehrsteilnehmer schätzen den Lückenschluss durch rascheres und bequemeres Vorankommen. 

  

Schweiz – Beleuchtung über dem Lkw-Führerhaus nicht erlaubt

  Ende August 2009 wurde in der Schweiz einem österreichischen Lkw-Lenker eine Sicherheitsgebühr in der Höhe von Euro 244,- auferlegt. Grund war die Beleuchtung über dem Führerhaus, welche in der Schweiz laut Art. 69 der Schweizer Straßenverkehrsordnung nicht gestattet ist. Auszug aus Art. 69 Aufschriften und Bemalungen auf Fahrzeugen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Straßenbenützer und –Benützerinnen nicht übermäßig ablenken. 

Sie dürfen weder selbstleuchtend, beleuchtet noch lumineszierend sein und retroreflektierend nur, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 104 entsprechen.