Vom Fachverband für Güterbeförderung erhielten wir die Information, dass die CEMT (European Conference of Ministers of Transport) eine Neugestaltung von 3 Dokumentenarten beschlossen hat:
Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Voraussetzungen hinsichtlich des Abgas- und Lärmverhaltens und mit den Sicherheitsanforderungen für ein „EURO III sicheres“, „EURO IV sicheres“ oder „EURO V sicheres“ Kraftfahrzeug (der Nachweis der EURO Klassen III – V wird nun in einem Dokument zusammengefasst).
Sicherheitsnachweis für Anhänger Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger Diese neuen Dokumente gelten ab 01.01.2009 die alten/bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis 31.3.2009! Ab 01.05.2009 sind dann ausschließlich die neuen Dokumente zu verwenden.
Das Versandverfahren Carnet TIR ist zwar ab 1. Januar 2009 grundsächlich elektronisch durchzuführen, aber das Papier-Carnet bleibt vorerst. Zudem sind noch nicht alle Probleme bei der praktischen Umsetzung gelöst.
Die EU-Zollbehörden haben festgelegt, dass für die Erfassung der elektronischen Daten der Carnet-TIR-Inhaber verantwortlich ist. Dieser muss also künftig, bevor er in der EU ein Carnet-TIR-Verfahren eröffnen will, die Daten des Transports elektronisch an das Abgangszollamt übermitteln, bevor er die Waren und den Lkw zur Verplombung vorführt. Auch bei einem Transport aus dem Drittland in die EU muss er dafür sorgen, dass die Daten des betreffenden Transports vorab an das EU-Eingangszollamt elektronisch übermittelt werden.
Trotz dieser Änderung bleibt das Papierdokument jedoch vorerst noch erforderlich. Das Papier wird also weiterhin bei den Abgangs-, Transit- und Bestimmungszollstellen gestempelt und unterzeichnet werden müssen. Das hat zwei Gründe. Zum einen verfügen die Staaten außerhalb der EU noch über kein einheitliches computergestütztes Zollsystem. Zum anderen gelten bei eventuellen Unstimmigkeiten bei den elektronischen Daten die Angaben des Papierdokuments als vorrangig. Dem Carnet TIR wird jeweils ein Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten als Versandbegleitdokument beigefügt.
Nach korallenrot 2008 hat die Autobahnvignette für 2009 nun ein lindgrünes Design. Die Preise für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen bleiben unverändert. Der Nationalrat beschloss, dass die nächsten Tariferhöhungen (Valorisierungen) von Vignette und Maut erst 2010 erfolgen.
Vignettentarife inkl. 20% Ust.:
· Motorrad 10-Tage: EUR 4,40, 2-Monate: EUR 11,10, Jahresvignette: EUR 29,50
· KFZ bis einschl. 3,5 hzG: 10-Tage: EUR 7,70, 2-Monate: EUR 22,20 Jahresvignette: EUR 73,80
Weitere Informationen über Vignettenersatz, spezielle Regelungen… sind auf http://www.vignette.at beschrieben.
Mit dem 31.12.2008 läuft die Übergangsregelung für EURO III Fahrzeuge hinsichtlich der LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) in der Schweiz aus.
Zur Erinnerung: Bei der letzten LSVA Erhöhung konnte ein Kompromiss erreicht werden, wonach EURO III Fahrzeuge bis zum 31.12.2008 in die günstigste Abgabenkategorie fallen (2,26 Rappen), ab 1.1.2009 gelten für EURO III Fahrzeuge nun 2,66 Rappen/tkm (Tonnenkilometer).
Polen hat beschlossen mit 30. Juni 2011 die Lkw-Vignette für Autobahnen abzuschaffen. Wie aus einem entsprechenden Gesetzesentwurf des polnischen Parlaments hervorgeht, soll zu diesem Datum gleichzeitig ein elektronisches Zahlungssystem eingeführt werden. Bis 2011 müssen Transportunternehmen für die Vignette tiefer in die Tasche greifen. Anstatt der bisherigen 800,– Euro wird dann 1.100,– Euro kassiert.
Der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ) hat darauf hingewiesen, dass seit diesem Jahr Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ab 1. November mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Ebenso ist die Mitnahme von Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben.Zwischen 1. November und 15. April müssen auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen montiert sein. Im selben Zeitraum haben Lkw Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen.
Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung für solche Nutzfahrzeuge benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern (Diagonalreifen) beziehungsweise fünf Millimetern (Radialreifen). Winterreifen unter fünf sowie sechs Millimeter Profiltiefe gelten nicht mehr als Winterausrüstung. Wenngleich dieses Mindestmaß zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ausreicht, empfiehlt der VRÖ für winterliche Fahrverhältnisse wenigstens acht Millimeter Profiltiefe. Darunter ist die Wirksamkeit eines Nutzfahrzeugreifens unter winterlichen Bedingungen bereits erheblich herabgesetzt. Zur Erhaltung eines optimalen Brems- und Lenkverhaltens spricht sich der Verband außerdem für die Verwendung von Winterreifen auf allen Achsen aus.
Das Gesetz verpflichtet den Halter und den Lenker eines Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überdies zum Mitführen von Schneeketten für die Antriebsachse. Bei Zwillingsreifen reicht eine Spurkette aus, um dem Gesetz zu entsprechen. Durch Verwendung von Zwillingsketten werde allerdings eine deutlich bessere Traktion erreicht, so der VRÖ.
Der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreich macht darauf aufmerksam, dass es erforderlich ist, den Firmennamen und die ID-Nummer im Carnet TIR vom TIR-Inhaber in allen erforderlichen Punkten (Punkt 4 der Warenmanifeste, Punkt 5 des letzten orangen Blattes {procèsverbal}) zu stempeln. Unleserliche Blätter können von den Zollbehörden zurückgewiesen werden.
Die österreichischen Fahrzeugbesitzer/Firmen können nun die für deutschen Umweltzonen erforderlichen Umweltplaketten (Feinstaub) auch direkt über DEKRA Wien, Herrn Hammer, bestellen.
In diesem Fall ist – per E-Mail oder Fax die Kopien der erforderlichen Fahrzeugpapiere (Typenschein oder COC-Papier – aus denen die Emissionsklasse hervorgehen sollte) zu senden. Die Plaketten werden dann (inkl. des Zahlscheines) per Post übermittelt; je Plakette ist ein Betrag von EUR 10,– (netto) zu entrichten. Die entsprechende Kontaktadresse lautet wie folgt:
Harald Hammer, DEKRA AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, MAN-Strasse 1, A 2333 Leopoldsdorf bei Wien, T.+43 2235 40 900, F.+43 2235 40 900 – 22, office@dekra-austria.at, http://www.dekra-austria.at
Nun wurden die „Umweltzonen“ in weiteren Städten eingerichtet: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Gelsenkirchen, München, Oberhausen, Recklinghausen
Das Befahren einer ausgewiesenen Umweltzone ist nur mit der entsprechenden Plakette am Fahrzeug möglich (dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge)!
Laut Beschluss der EU-Kommission sollen schwere Nutzfahrzeuge bis spätestens Mitte 2012 mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
Die obligatorischen Frontleuchten, die sich automatisch beim Starten des Motors einschalten, sollen zum besseren Schutz anderer Verkehrsteilnehmer beitragen. Vor allem Fußgänger und Radfahrer könnten Fahrzeuge mit Tagfahrlicht schneller erkennen. Tagfahrleuchten verbrauchen zwischen 70 und 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Scheinwerfer. Derzeit gilt in zwölf EU-Ländern Tagfahrlicht-Pflicht. Ab 1. Oktober übrigens auch in der Slowakei.