Österreich – Carnet TIR – Firmenname und ID Nummer

  Der Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe Österreich macht darauf aufmerksam, dass es erforderlich ist, den Firmennamen und die ID-Nummer im Carnet TIR vom TIR-Inhaber in allen erforderlichen Punkten (Punkt 4 der Warenmanifeste, Punkt 5 des letzten orangen Blattes {procèsverbal}) zu stempeln. Unleserliche Blätter können von den Zollbehörden zurückgewiesen werden. 

  

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