Österreich: Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge ab 01.11.2008

  Der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ) hat darauf hingewiesen, dass seit diesem Jahr Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ab 1. November mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Ebenso ist die Mitnahme von Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben.Zwischen 1. November und 15. April müssen auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen montiert sein. Im selben Zeitraum haben Lkw Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. 

Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung für solche Nutzfahrzeuge benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern (Diagonalreifen) beziehungsweise fünf Millimetern (Radialreifen). Winterreifen unter fünf sowie sechs Millimeter Profiltiefe gelten nicht mehr als Winterausrüstung. Wenngleich dieses Mindestmaß zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ausreicht, empfiehlt der VRÖ für winterliche Fahrverhältnisse wenigstens acht Millimeter Profiltiefe. Darunter ist die Wirksamkeit eines Nutzfahrzeugreifens unter winterlichen Bedingungen bereits erheblich herabgesetzt. Zur Erhaltung eines optimalen Brems- und Lenkverhaltens spricht sich der Verband außerdem für die Verwendung von Winterreifen auf allen Achsen aus. 

Das Gesetz verpflichtet den Halter und den Lenker eines Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überdies zum Mitführen von Schneeketten für die Antriebsachse. Bei Zwillingsreifen reicht eine Spurkette aus, um dem Gesetz zu entsprechen. Durch Verwendung von Zwillingsketten werde allerdings eine deutlich bessere Traktion erreicht, so der VRÖ.    

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