Vom Fachverband für Güterbeförderung erhielten wir die Information, dass die CEMT (European Conference of Ministers of Transport) eine Neugestaltung von 3 Dokumentenarten beschlossen hat:
Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Voraussetzungen hinsichtlich des Abgas- und Lärmverhaltens und mit den Sicherheitsanforderungen für ein „EURO III sicheres“, „EURO IV sicheres“ oder „EURO V sicheres“ Kraftfahrzeug (der Nachweis der EURO Klassen III – V wird nun in einem Dokument zusammengefasst).
Sicherheitsnachweis für Anhänger Nachweis der technischen Überwachung für Kraftfahrzeuge und Anhänger Diese neuen Dokumente gelten ab 01.01.2009 die alten/bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis 31.3.2009! Ab 01.05.2009 sind dann ausschließlich die neuen Dokumente zu verwenden.