Archiv der Kategorie: Gesetze

Schweiz – Beleuchtung über dem Lkw-Führerhaus nicht erlaubt

  Ende August 2009 wurde in der Schweiz einem österreichischen Lkw-Lenker eine Sicherheitsgebühr in der Höhe von Euro 244,- auferlegt. Grund war die Beleuchtung über dem Führerhaus, welche in der Schweiz laut Art. 69 der Schweizer Straßenverkehrsordnung nicht gestattet ist. Auszug aus Art. 69 Aufschriften und Bemalungen auf Fahrzeugen dürfen die Aufmerksamkeit anderer Straßenbenützer und –Benützerinnen nicht übermäßig ablenken. 

Sie dürfen weder selbstleuchtend, beleuchtet noch lumineszierend sein und retroreflektierend nur, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sie den Anforderungen des ECE-Reglements Nr. 104 entsprechen. 

  

Europa – Gesetzliche Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung

  Am 10.09.2009 trat die gesetzliche Berufskraftfahrer- Aus- und Weiterbildung für Lkw-Fahrer in Kraft. Damit dürfen in ganz Europa nur mehr jene Fahrer als Berufskraftfahrer im Güterbeförderungsgewerbe unterwegs sein, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen, beziehungsweise sich alle fünf Jahre mindestens 35 Stunden weiterbilden. Für Busfahrer gilt diese Verordnung bereits seit einem Jahr. 

Wer die vorgeschriebene Weiterbildung nicht nachweisen kann, behält zwar die Lenkerberechtigung, darf aber nicht im gewerblichen Personen- und Güterverkehr tätig sein. Die in der Verordnung vorgeschriebenen Themenbereiche sind Brems- und Sicherheitstechnik, wirtschaftliche Fahrweise, Ladungssicherung, Anwendung der Vorschriften sowie Gesundheit, Ergonomie und Umweltsicherheit. 

Ein Berufskraftfahrer-Weiterbildungskurs besteht aus fünf Trainingstagen. Ein Trainingstag muss mindestens sieben Stunden dauern. Es gibt keine Vorgaben, wann die Kurse innerhalb der vorgeschriebenen fünf Jahre absolviert werden müssen. Empfehlenswert ist es, einen Ausbildungstag pro Jahr zu absolvieren, womit gewährleistet wird, dass der Berufskraftfahrer kontinuierlich weitergebildet wird. 

  

Österreich – Nachrüstung der Fahrzeuge mit Partikelfilter

  In Österreich wird lt. Information der ASFINAG der Einbau von Partikelminderungsfiltern NICHT tarifrelevant berücksichtigt.  

Mit dem Einbau von Partikelminderungsfiltern wird in der Regel eine Reduktion der Emissionen CO, HC und PT erreicht, nicht jedoch bei den NOx Emissionen. Es werden somit nicht alle Grenzwerte eingehalten, um das Kraftfahrzeug bzw. dessen Motor gemäß den maßgeblichen EU-Richtlinien in eine bessere EURO-Emissionsklasse einstufen zu können. 

Sollte ein zusätzlicher Filter gegen NOx Emissionen eingebaut werden und damit eine bessere EURO-Emissionsklasse gemäß der maßgeblichen EU-Richtlinien erreicht werden, kann dies in Österreich nur dann tarifmäßig berücksichtigt werden, wenn dies in der Zulassungsbescheinigung (bzw. in einer dieser gleichwertigen Bescheinigung) eindeutig vermerkt wurde. 

  

 

Europa – Emissionsgrenze für kleine Nutzfahrzeuge

  Die EU-Kommission will an ihren Plänen für eine drastische Verringerung der Schadstoffemissionen für Lieferwagen und kleine Nutzfahrzeuge festhalten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf soll in Kürze vorgelegt werden. 

Medienangaben zufolge sieht er vor, dass die Emissionen von Lkw bis zwölf Tonnen ab dem 1. Juli 2013 auf durchschnittlich 175 Gramm je Kilometer sinken müssen. Das Limit soll bis 2020 auf 135 Gramm reduziert werden. Hersteller, die die Werte nicht einhalten, zahlen laut Entwurf pro Gramm über dem Limit 165 Euro pro Fahrzeug. 

Auf deutscher Seite hatten sich jüngst wiederholt vor allem Mercedes und Volkswagen gegen eine solche Festlegung ausgesprochen. Nach ersten Schätzungen werden die Fahrzeuge wegen der erforderlichen technischer Änderungen um rund 6.000 Euro teurer. Die Entscheidung des EU-Rates und des EU-Parlamentes steht noch aus. 

  

Deutschland – Die Europäische Komm. bewertet die Mauterhöhungen

  Die Kommission bewertet die Entscheidung Deutschlands, die Mautsätze erheblich zu erhöhen und den deutschen Transportunternehmen eine Rückerstattung der Zahlung der KFZ-Steuer zu gewähren. Dieses Verfahren steht scheinbar im Widerspruch zu den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, und seine Natur der ’’Branchenhilfe’’ würde die Wettbewerbsprinzipien beeinträchtigen. Eine entsprechende Vorschrift aus dem Jahr 2003, die eine teilweise Rückzahlung der Dieselsteuer beinhaltete, wurde von der Kommission im Jänner 2006 abgelehnt. 

  

Schweiz – Transitverkehr mit Auflieger mit ausländischen Kennzeichen

  Der Schweizerische Bundesrat hat eine Änderung der Zollverordnung verabschiedet, die seit dem 01.05.2009 in Kraft ist und nach der die Anhänger mit ausländischen Kennzeichen, die von schweizerischen Fahrzeugen geschleppt werden, vorübergehend ohne Genehmigung im grenzübergreifenden Verkehr zugelassen sind. Zweck dieser Änderung ist es, die Kosten einzuschränken und die Leerfahrten herabzusetzen. Dieses Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Zollabfertigung der einzelnen Zugmaschinen in der Schweiz erfolgt und der Anhänger nach dem Transport wieder exportiert wird. 

  

Österreich – Härteres Vorgehen bei Rasern und Alkolenkern

  Das von Infrastrukturministerin Doris Bures vorgelegte Verkehrssicherheitspaket hat nun den Ministerrat passiert. Ab September sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. 

Einheitliche Strafen auf Autobahnen: 

Organmandate kosten künftig je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). 

Für Anonymverfügungen werden zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung) kassiert. 

Abseits von Autobahnen gilt: 

Wer abseits der Autobahn um 30 km/h zu schnell fährt, muss künftig mit mindestens 70 Euro und maximal 726 Euro rechnen. Mit der nun festgesetzten Mindeststrafe schafft man die Grundlage zur Strafverfolgung ausländischer Raser auf Österreichs Straßen. Denn erst ab dieser Strafhöhe werde eine Einhebung auch im Ausland möglich. 

Wer es noch eiliger hat und um 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet oder um 50 km/h zuviel außerorts unterwegs ist, muss zumindest 150 Euro berappen und den Führerschein für zwei Wochen abgeben. Schärfer werden vor allem die Strafen für Alko-Lenker. Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3.700 Euro eingehoben. 

Außerdem müssen Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig ein etwa dreistündiges Verkehrscoaching absolvieren. Wie genau dieses gestaltet wird, wird im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern später per Verordnung geregelt. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben: Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf 3.700 Euro angehoben, das sind um 67 Euro mehr als bisher. 

Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, wird seinen Schein für sechs Monate abgeben. 

Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen. 

Die zusätzlichen Einnahmen bei Wunschkennzeichen, die bisher um 175 Euro zu haben waren und künftig 200 Euro kosten werden, sollen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds fließen. 

  

Österreich – Neureglung der LKW-Maut ab 01.01.2010

  Nach Angaben des Verkehrsministeriums sind die neuen Mauttarife auf den Schadstoffausstoß abgestimmt. So wird die Straßennutzungsgebühr ab 1.1.2010 in drei Tarifgruppen gestaffelt. 

Tarifgruppe A: 

LKW mit dem geringsten Schadstoffausstoß zahlen 10% weniger – das sind Fahrzeuge der Euroklassen EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) und der voraussichtlich ab 2011 in Verkehr kommenden Euroklasse 6. 

Tarifgruppe B: 

Laster der Euroklassen 4 und 5 ersparen sich 4% der Mautkosten. 

Tarifgruppe C: 

Die LKW der Euroklassen 1, 2 und 3 zahlen künftig hingegen rund 10 % mehr. 

Die Anpassungen der LKW-Maut gilt für Lastwagen mit 1, 2, 3,4 und mehr Achsen. Für ein Fahrzeug mit 4 oder mehr Achsen liegt der Grundkilometertarif derzeit bei 33,18 Cent. Damit sinkt die Maut pro Kilometer für die schadstoffärmeren Lastwagen der Tarifgruppe A auf 29,82 Cent, für die der Gruppe B auf 31,92. LKW mit höheren Schadstoffemissionen kommen demnach auf eine Maut von 36,54 Cent pro Kilometer. 

  

Österreich – Erweiterter Stufenplan beim Sektoralem Fahrverbot in Tirol

  Seit 01.05.2008 sind in Tirol auf der A12 Inntalautobahn Transporte von Abfall, Steinen, Erden und Aushubmaterial verboten (Stufe 1). Die beladenen Fahrzeuge müssen ganzjährig rund um die Uhr auf die Schiene verladen werden (www.oekombi.at). 

Seit dem 01.01.2009 gilt das Verbot auch für Transporte von Rundholz-, Kork- und Autos (Stufe 2). 

Ab 01.07.2009 sind nun zusätzlich die Sachgüter Fließen (keramisch) und Stahl, Nichteisen- und Eisenerze, sowie Marmor und Travertin betroffen. Ausgenommen sind Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen. 

  

Italien – Mauterhöhungen seit 01.05.2009

  Verschiedene italienische Autobahngesellschaften haben eine Mauterhöhung beschlossen. Nachfolgend sind die Mauterhöhungen nach den einzelnen Konzessionsinhabern aufgelistet:
Gesellschaft Autostrade per l’Italia                                  2,40 %
Gesellschaft Brescia-Padua                                       1,59 %
Gesellschaft Raccordo Valle d’Aosta      0,51 %
Gesellschaft Brenner-Autobahn      1,57 %
Gesellschaft Autobahn Turin-Savona      0,73 %
Gesellschaft Venedig-Padua      0,66 %
Gesellschaft Autostrada Tirrenica      5,14 %
Gesellschaft Ativa: Autobahn Turin-Ivrea-Aostatal     6,57 %
Gesellschaft Tangenziale Napoli      6,63 %
Gesellschaft Stap Tronco; Autobahn Turin-Piacenza 12,63 %
Gesellschaft Autostrade Meridionali      4,89 %
Gesellschaft Tronco; Autobahn Turin-Mailand           19,46 %
Gesellschaft Cisa       1,61 %
Gesellschaft Autobahn Mailand-Serravalle       2,48 %
Gesellschaft Autostrada dei Fiori       1,83 %