Der Schweizerische Bundesrat hat eine Änderung der Zollverordnung verabschiedet, die seit dem 01.05.2009 in Kraft ist und nach der die Anhänger mit ausländischen Kennzeichen, die von schweizerischen Fahrzeugen geschleppt werden, vorübergehend ohne Genehmigung im grenzübergreifenden Verkehr zugelassen sind. Zweck dieser Änderung ist es, die Kosten einzuschränken und die Leerfahrten herabzusetzen. Dieses Verfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Zollabfertigung der einzelnen Zugmaschinen in der Schweiz erfolgt und der Anhänger nach dem Transport wieder exportiert wird.