Archiv der Kategorie: Gesetze

Österreich – Mit 2010 zahlreiche neue Belastungen für Autofahrer

  Die fliederfarbene Jahresvignette 2010 wurde auf 76,20 Euro bzw. um 2,40 Euro verteuert. Die Jahreskarten für die Sondermautstrecken Pyhrn Autobahn (A9), Tauern Autobahn (A10), Brenner Autobahn (A13) und Arlberg Schnellstraße (S16) werden erstmals seit 20 Jahren um 3,2 Prozent erhöht. Seit 1. Jänner 2010 greift der verschärfte CO2-Malus bei der Normverbrauchsabgabe für neu gekaufte Pkw schon ab einem CO2-Ausstoß von 160 g/km statt 180 g/km. 

Die NoVa erhöht sich daher um 500 EURO für Pkw mit Emissionen von mehr als 180 g CO2/km. Die Kfz-Versicherungsprämien werden um 0,5 Prozent in Anlehnung an die Inflationsrate erhöht. Die Erhöhung des Kilometergeldes (42 Cent/km) und des Pendlerpauschales (inkl. Pendlerzuschlag) wurde bis Ende 2010 verlängert. 

  

Schweiz – Erhöhungen der LSVA abgelehnt

  Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat die von den Transportunternehmen gegen die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe eingelegten Beschwerden als rechtmäßig beurteilt. Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht in Luzern gab drei Beschwerden gegen die 10%ige Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe statt, die die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2008 eingeführt hatte. Die Richter gaben den Begründungen der Beschwerdeführer (der Verband ASTAG und zwei Transportunternehmen) statt, denen zufolge die Erhöhung den Grundsatz verletzt, nach dem die Einkünfte der Steuer die ungedeckten Kosten der Infrastrukturen und diejenige zu Lasten der Allgemeinheit nicht überschreiten darf. 

Der schwache Punkt der Begründungen, die zur Erhöhung führten, ist, dass diese auch die durch die Staus auf den Straßen, die auch für Pkw Zeitverlust beinhalten, verursachten indirekten Kosten umfasste. Die Beschwerdeführer wandten ein, die Staus würden nicht nur durch Lastkraftwagen, sondern auch durch Personenkraftwagen verursacht werden. Das Gericht hat dieser These stattgegeben und gelangte zum Schluss, dass entweder alle die Erhöhung zahlen oder diese gestrichen werden muss.  

  

Frankreich – setzt auf elektronische Knöllchen

  Vom kommenden Jahr an werden landesweit elektronische Strafzettel eingeführt. Auf diese Weise könnten Polizisten effizienter gegen Falschparker vorgehen, berichtete die Zeitung „Le Monde“. Der Autofahrer bekomme weiterhin einen Zettel unter den Scheibenwischer geklemmt, aber der eigentliche Strafzettel kommt erst später mit der Post ins Haus. Ziel sei auch, die Zahl der Anfechtungen zu reduzieren. 

Und im Unterschied zur bisherigen Praxis lohnt dann auch keine Diskussion mit dem Polizisten mehr: Einmal eingegeben, lassen sich die Daten nicht wieder löschen. 

  

Schweden – Änderungen bei Winterreifen

  Nach Mitteilung des Reifenherstellers Continental wurden die Regeln weiter verschärft. Die schwedische Regierung ermächtigte die Gemeinden, Fahrzeuge mit bespikten Reifen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenabschnitte zu verbieten. Gleichzeitig hob die Regierung die bisherige Ausnahmeregelung auf und verweist darauf, dass schwedische und ausländische Fahrzeuge, die nach und aus Schweden reisen, die Regeln für die Nutzung von Winterreifen einzuhalten haben. Danach müssen jetzt auch ausländische Autos und leichte Nutzfahrzeuge in der Zeit zwischen dem 01.01. und 31.03. Winterreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe aufweisen, wenn in dieser Zeit winterliche Fahrbahnbedingungen vorherrschen

Ebenfalls ist für Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Winterperiode zwischen dem 01.12. und 31.03. eine Mindestprofiltiefe von fünf Millimetern angewiesen. Diese Vorschrift gelte bei winterlichen Bedingungen auch für ausländische Lkw und Busse, jedoch nicht für Trailer. 

  

Europa – In Richtung einer einheitlichen europäischen Telemaut

  Die Europäische Kommission hat eine Entscheidung erlassen, mit der die Spezifikationen und grundlegenden technischen Anforderungen festlegt werden, die zur Lancierung eines europäischen Telemautdienstes notwendig sind: EETS: European Electronic Toll Service.
Dieser Dienst ermöglicht den Verkehrsteilnehmern, die Maut in der ganzen europäischen Union dank eines einzigen mit einem Dienstleister abgeschlossenen Abonnements und eines einzigen Geräts an Bord einfach zu bezahlen. Der EETS wird in der ganzen EU für alle Infrastrukturen, d.h. Autobahnen, Tunnels und Brücken, deren Maut anhand eines an Bord installierten Geräts bezahlt werden kann, verfügbar sein. Dies reduziert die Zahlungsvorgänge in bar an den Mautstellen erheblich. Der EETS macht daher den Verkehr flüssiger und sorgt für weniger Staus.
Mit dem neuen System teilen die Betreiber der Mautsysteme den Dienstleistern die zu zahlenden Beträge mit, die diese den Benutzern in Rechnung stellen. Die über das EETS-System bezahlten Mautgebühren dürfen die entsprechenden innerstaatlichen oder lokalen Mautgebühren nicht überschreiten.
Der EETS soll innerhalb von drei Jahren für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bzw. solche, die mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) befördern können, verfügbar sein. Innerhalb von fünf Jahren soll das System dagegen für alle anderen Fahrzeuge verfügbar sein. Die Benutzer können ein Abonnement mit dem Dienstleister ihrer Wahl unterzeichnen.   
 

Europa – Geplante Einführung eines automatischen Notrufsystems

  Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, freiwillig die neue Kommunikationstechnik ’’eCall’’ einzusetzen. 

Bei eCall handelt es sich um ein Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Diese Geräte sollen einen Verkehrsunfall an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. 

eCall ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initative der Europäischen Kommission, die dazu beitragen will, die Anzahl der Unfalltoten bis 2010 zu halbieren. Als Option beim Neuwagenkauf soll eCall in Europa ab September 2010 angeboten werden (eine so genannte opt-in Lösung). 

  

 

 

Europa – Geplante Einführung eines automatischen Notrufsystems

  Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, freiwillig die neue Kommunikationstechnik ’’eCall’’ einzusetzen. 

Bei eCall handelt es sich um ein Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Diese Geräte sollen einen Verkehrsunfall an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. 

eCall ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initative der Europäischen Kommission, die dazu beitragen will, die Anzahl der Unfalltoten bis 2010 zu halbieren. Als Option beim Neuwagenkauf soll eCall in Europa ab September 2010 angeboten werden (eine so genannte opt-in Lösung). 

  

Österreich – Tiroler Nachtfahrverbot gilt nicht für Euro-5-Lkw

 

Umweltfreundliche Lastkraftwagen mit der modernsten Abgastechnologie EURO 5 sind weiterhin vom Tiroler Nachtfahrverbot ausgenommen. Die Schienentransporte werden gestärkt, indem neben Fahrten zur Eisenbahnverladung am Bahnterminal Wörgl künftig auch jene zum Terminal Hall in der Nacht gestattet sind, wovon vor allem Unternehmungen aus Vorarlberg profitieren.

 

„Damit konnte doch noch eine vernünftige Vorgehensweise bei der Neuregelung dieser Luftreinhaltemaßnahme gefunden werden, ist der Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Bollmann, über das Einlenken des Landes Tirol erleichtert. Das ab 1. November 2009 drohende generelle Lkw-Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn in der Nacht konnte damit abgewendet werden. 

„In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen auf fahrintensiven Strecken wie der A12 Inntalautobahn praktisch jeder fünfte Lkw ausfällt, wäre eine totale Lkw-Blockade ein ungebührlicher Schlag gegen die Wirtschaft und insbesondere gegen die Transportwirtschaft gewesen. Tagsüber müssen bereits wegen des Sektoralen Fahrverbots bereits 20 Prozent aller Güterbeförderungen samt Lkw auf die Schiene verladen werden. Zudem gilt auf der A12 bereits ein ganzjähriges Fahrverbot rund um die Uhr für ältere Fahrzeuge der EURO-Klassen 0 bis 2“, erläutert Bollmann. 

Ein gänzliches Fahrverbot auf der A12 hat insbesondere deshalb gedroht, weil die Ausnahme für die noch umweltfreundlichere Generation der EURO 6 Lkw noch nicht gegriffen hätte. Diese Fahrzeuge stehen erst 2011 zur Verfügung. Ein Euro 6 Lkw emittiert um 97 Prozent weniger Schadstoffe als ein Euro 0 Lkw der 90er Jahre. Bei den nun für ein weiteres Jahr ausgenommenen Euro 5-Lkw kommt bereits eine Emissionsreduktion um 87 Prozent bei Stickoxiden und 95 Prozent bei Ruß zum Tragen. 

  

  

Österreich – Gesetzliche Nachrüstpflicht für Lkw-Weitwinkelspiegel

  Seit März 2009 sollten alle Schwerfahrzeuge über zusätzliche Spiegel verfügen. Pro Jahr kommen nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund 400 Rad- und Motorradfahrer ums Leben, weil sie von Rechtsabbiegenden Lenkern von Schwerfahrzeugen im „Toten Winkel“ übersehen werden. 

Die EU-Behörden haben deshalb schon 2003 vorgeschrieben, dass neue Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen über Weitwinkelspiegel verfügen müssen. Die Nach- bzw. Umrüstung älterer Lkw, die nach 1. Jänner 2000 erstmals zugelassen wurden, hätte in den EU-Staaten mit Ende März 2009 abgeschlossen sein sollen. „Österreich hat diese Nachrüstungspflicht bis jetzt nicht gesetzlich fixiert“, kritisiert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. „Dieser einfache und kostengünstige Schutzmechanismus muss vorgeschriebener Standard werden.“ Der Club appelliert an alle Unternehmen, ihre Lkw und Busse jedenfalls mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten. Außerdem sieht der Club noch viel Potenzial in der Bewusstseinsbildung bei allen Verkehrsteilnehmern. Vielen Fußgängern und Radfahrern ist gar nicht klar, dass der „Tote Winkel“ das Sichtfeld des Fahrers maßgeblich einschränkt. „Es muss allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass ein „aufeinander Schauen“ im Straßenverkehr unerlässlich ist. Dazu gehört auch, die Schwachstellen des anderen zu kennen, so der Clubjurist. 

Die Rechtsprechung zeigt, dass Unternehmen möglicherweise auch dann für die Unfallfolgen haften, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Hätte ein Weitwinkelspiegel den Unfall verhindert, kann das Gericht die unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt sehen und der Unternehmer riskiert eine hohe Schadenersatzpflicht“, so der ÖAMTC-Experte. Davon abgesehen riskiert die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, wenn man weiter bei der Umsetzung säumig ist. „Das könnte sogar bis zu einer Schadenersatzpflicht nach Verkehrsunfällen führen“, so der Club-Jurist abschließend. Quelle ÖAMTC 

  

Deutschland – Gibt es zu viele Krankenkassen?

  In den letzten vier Jahrzehnten ist die Zahl der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland deutlich gesunken: Tummelten sich Anfang der 1970er-Jahre noch 1800 unterschiedliche Anbieter am Markt, sind heute nur noch rund 200 übrig.
Kritikern ist aber selbst diese Zahl noch zu hoch – sie fordern im Extremfall eine riesige Einheitskasse, um die Verwaltungskosten zu drücken. Der am 01.01.2009 eingeführte Gesundheitsfonds gibt dieser Position theoretisch recht. Weil seitdem alle Kassen praktisch identische Leistungen zu einem einheitlichen Tarif anbieten, kann von einem echten Konkurrenzkampf keine Rede mehr sein. Bis zu vier Milliarden Euro Einsparpotenzial wittern manche Experten in einer radikalen Reform des aktuellen Systems. Einen solchen Schritt würde jeder gesetzlich Versicherte deutlich im Geldbeutel spüren – der monatliche Beitrag könnte damit um 0,4 Prozent sinken.
Die Rechnung hat jedoch einen empfindlichen Schönheitsfehler. In der Vergangenheit glänzten kleine Betriebskrankenkassen fast immer mit weitaus geringeren Verwaltungskosten als ihre vergleichsweise riesigen Rivalen. Aufgeblähte Strukturen und überhöhte Vorstandsgehälter machen den Einspareffekten rasch den Garaus.
Und auch die straffeste Verwaltung würde an einem viel tief greifendem Problem nichts ändern: Im Paragraphendschungel müssen die Kassen eine Flut gesetzlicher Regelungen beachten, die ihre Kosten zwangsläufig in die Höhe treiben. So lange sich die Politik nicht auf einfachere Regelungen einigt, bleibt der Gesundheitsmarkt auch mit wenigen Kassen ein teures Pflaster.