Archiv der Kategorie: Gesetze

Europa – Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Neue EU-Richtlinie

  Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich über eine neue Regelung zur Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr geeinigt. 

Die Regelung führt eine generelle Vorschrift ein: die öffentlichen Verwaltung soll innerhalb von 30 Tagen bezahlen; die Mitgliedstaaten können diese Frist auf maximal 60 Tage ausdehnen (in den Bereichen Gesundheit und öffentliche Verwaltung, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben). 

Wenn die öffentliche Verwaltung nicht innerhalb dieser Fristen bezahlt, werden zusätzlich Verzugszinsen berechnet: und zwar i. H. vom Prozentsatz der Europäischen Zentralbank plus 8%. Außerdem könnte sich der staatlich anerkannte Unternehmensverband, im Auftrag der Mitglieder, an die Justiz- oder Verwaltungsbehörden wenden, um Gesetzwidrigkeiten anzuzeigen. Die Regelung soll Ende des Jahres in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten haben dann noch 2 Jahre Zeit, um sie umzusetzen. 

  

Europa – Geplante Einführung eines automatischen Notrufsystems

  Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, freiwillig die neue Kommunikationstechnik ’’eCall’’ einzusetzen. 

Bei eCall handelt es sich um ein Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Diese Geräte sollen einen Verkehrsunfall an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und durch die rascher initiierten Rettungsmaßnahmen helfen, die Zahl der Verkehrstoten zu senken und die Schwere von Verletzungen im Straßenverkehr zu reduzieren. 

eCall ist ein wichtiges Projekt der eSafety-Initative der Europäischen Kommission, die dazu beitragen will, die Anzahl der Unfalltoten bis 2010 zu halbieren. Als Option beim Neuwagenkauf soll eCall in Europa ab September 2010 angeboten werden (eine so genannte opt-in Lösung). 

  

Österreich – Verkehrskontrollplatz auf A9 bei Strass eröffnet

  Technische Mängel, Überladung, übermüdete Fahrer, illegale Einwanderer, Mautpreller: Bei dem Verkehrskontrollplatz an der A9 bei Strass – dem ersten Kontrollplatz im Bundesland Steiermark – soll dem ab sofort der Kampf angesagt werden. Ein Parkplatz wurde von der ASFINAG und dem Land Steiermark um 4,4 Millionen Euro zur Kontrollstelle umgewandelt. 

Der Verkehr auf der A9 in Richtung Graz kann mittels elektronischer Überkopf-Anzeigen auf den ehemaligen Parkplatz Gersdorf umgeleitet werden. LKW werden sofort gewogen und in einem überdachten Bereich oder in einer Prüfhalle kontrolliert. 

Gerade im ersten Monat will man verstärkt kontrollieren. Jeweils 10 Stunden am Stück. Dazu kommen mobile Streifen auf den Maut-Ausweichrouten sowie Scherpunktaktionen der Kriminalpolizei. Die Steiermark ist mit diesem ersten landesweiten Verkehrskontrollplatz bei den „Spätzündern – ein zweiter soll auf der A2 im Ilztal folgen – Eröffnung 2012. 

  

Europa – Handy-Telefonieren im Auto/Strafen-Vergleich

  Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Schreiben von SMS während der Autofahrt sind per Gesetz verboten. Nahezu jeder weiß das, aber zu wenige halten sich daran, obwohl man mit diesem Verhalten zum Verkehrsrisiko für sich und andere wird. 

Wer erwischt wird, zahlt in Österreich mindestens 50 Euro. Auch im europäischen Ausland geht die Exekutive gegen Handysünder am Steuer vor – die Mindeststrafen bewegen sich zwischen zehn und 160 Euro. Besonders rigoros fallen die Strafen in folgenden Ländern aus: In Italien beginnen die Strafen bei 155 Euro, in den Niederlanden verrechnet die Polizei 150 Euro Strafe, in Norwegen muss man 160 Euro zahlen. In der Slowakei werden bis zu 135 Euro fällig, in Slowenien 120 Euro und in Portugal kostet Telefonieren am Steuer zumindest 120 Euro. 

Auch bei den Freisprecheinrichtungen gibt es Sonderregelungen. Nicht jede Einrichtung garantiert in allen Ländern Straffreiheit. In Griechenland ist beispielsweise die Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) vorgeschrieben; in Spanien wiederum ist das Telefonieren am Steuer nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Die Verwendung jeglicher Art von Headset ist dort verboten. 

Außerdem müssen an einer Tankstelle während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte, also auch Handys, abgeschaltet werden. Einzig in Schweden gibt es kein ausdrückliches Handyverbot. Gefährdet ein telefonierender Autolenker jedoch andere Verkehrsteilnehmer, hat das trotzdem Folgen. Dann wird dem Fahrer ein Verschulden wegen Unachtsamkeit angelastet. 

  

Frankreich – Höchstmautbetrag (TLPC)

  Um nicht den Höchstmautbetrag (TLPC) auf den französischen Autobahnen zu bezahlen, ist es  wichtig, die maximal genehmigte Aufenthaltszeit zu beachten.
Maximal genehmigte Aufenthaltszeit auf den französischen Autobahnen:
ALIS (48 h) AREA (24 h) APRR (48 h) ASF (48 h) COFIROUTE (48 h) ESCOTA (24 h) SANEF (24 h) SAPN (24 h) SFTRF (24 h)
Es ist möglich eine Stornierungsanfrage für die Differenz zwischen dem Höchstmautbetrag (TLPC) und der wirklichen Maut einzureichen, aber nur dann, wenn das Tispl-Gerät bei der Einfahrt nicht angenommen wurde (zum Beispiel aufgrund falscher Installation auf der Windschutzscheibe oder wegen technischen Problemen). In diesem Fall muss man die richtige Einfahrt mitteilen und die Stornierungsanfrage einreichen. Für österreichische Unternehmen gilt die Wirtschaftskammer als Kontaktadresse. 
 

Italien – Erhöhung der Mautsätze

  Die italienische Autobahnmaut wird wieder ab dem 1. Juli erneut erhöht. Für LKW mit drei und mehr Achsen beträgt die Erhöhung 0,3 Cent pro Kilometer ab 1. Juli und ab 1. Januar 2011 noch einmal 0,6 Cent pro Kilometer. Dies bedeutet eine Mehrzahlung von bis zu 15 Prozent. Die letzte Erhöhung in Italien von rund drei Prozent war zum Ausgleich der Inflationsrate am 1. Januar 2010 fällig geworden.
Zu der Sondersteuer kommen die Kosten für die Ausweitung des Autobahnnetzes, auf dem Maut erhoben wird. Für den Stadtautobahnring rund um Rom sollen ab 1. Juli zwischen ein und zwei Euro erhoben werden. Dasselbe gilt für die Autobahn Salerno-Reggio Calabria. Auch wird die generelle Befreiung von der Maut für Süditalien wird aufgehoben. Doch es ist unklar, ob die Maut bereits jetzt für benutzbare Teilstücke erhoben werden soll, oder die Fertigstellung der Gesamtstrecke im Jahr 2012 abgewartet werden soll.   
 

Deutschland – Ferienfahrverbote für LKW 2010

  An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2010 von 7 bis 20 Uhr besteht für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW ein zusätzliches Fahrverbot auf bestimmten Strecken. Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit.
Autobahn: Strecke:
· A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
· A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
· A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
· A 4/E 40 von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen
· A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
· A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
· A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
· A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
· A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
· A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
· A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
· A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
· A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
· A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
· A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
· A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
· A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
· A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
· A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
· A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
 
Bundesstraße: Strecke:
· B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin
 
Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr auf dem gesamten Straßennetz gilt unverändert.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer würden in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Für aus Deutschlands Nachbarstaaten einfahrende LKW sei die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird.
 
Das Fahrverbot gilt laut Bundesverkehrsministerium nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
3. Beförderungen von
· frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse  
4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.
Für alle geladenen Güter seien die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
 

Deutschland – Neues System für LKW-Kontrollen misst unbemerkt

  Bad Aibling. Man tappt in die Falle, ohne es zu merken. In Sekundenbruchteilen fährt ein LKW über eine in die Fahrbahn eingelassene Waage, eine Kamera schießt ein Foto. Die Daten werden in Sekundenschnelle auf den nächsten Autobahn-Parkplatz übermittelt. Der Monitor zeigt an: 19,8 Prozent Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes. Statt der erlaubten 40 Tonnen hat der Sattelzug 47,930 Tonnen geladen – macht 140 Euro Geldbuße und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. 

Seit Ende Mai wurde das das Testfeld auf der Autobahn Salzburg-München (A8) in Höhe Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) freigeschaltet. 6,1 Millionen Euro lässt sich die EU das Forschungsprojekt mit dem Namen ASSET (die Buchstaben stehen für Advanced, Safety, Support, Essential und Transport) kosten, den Rest der 8,2 Millionen Euro Gesamtkosten tragen die 19 beteiligten Firmen. Zehn EU-Staaten sowie die Länder Tansania und Indien machen mit. 

Unsichtbare, vollautomatische Messung 

Sensoren und Infrarotkamera sind beim Vorbeifahren nicht zu sehen, ihnen entgeht aber nichts. Eine Waage – Abweichung maximal ein Prozent – misst das Gewicht über jeder Achse eines LKW, Sensoren erfassen die Reifenprofiltiefe und den Reifendruck, die Thermokamera misst, ob die Bremsanlage defekt ist. Die Daten werden auf Monitore übertragen und der Kraftfahrer mit den Verstößen konfrontiert. Doch das System kann noch mehr: Hat ein Laster die Ladepapiere in elektronischer Form – so groß wie eine Zündholzschachtel – an Bord, werden die Daten in Sekundenschnelle mit den tatsächlich festgestellten Werten abgeglichen – und schon weiß die Polizei, ob ein Verstoß vorliegt. 

Sekundenschnelle Ladekontrolle 

So arbeite die Schweiz daran, Lastern mit gefährlicher Ladung die Einfahrt in Straßentunnel zu verweigern. „Über das elektronische Nummernschild im LKW schaltet die Ampel vor dem Tunnel auf Rot, danach geht die Schranke zu“, wie Fessl erklärt. Lieber nähmen die Schweizer einen Stau vor einem Tunnel in Kauf als einen verheerenden Unfall mit einem Gefahrguttransporter. Bis zu 70.000 Fahrzeuge passieren die A8 an Spitzentagen nördlich von Rosenheim in beiden Richtungen, mehr als zehn Prozent davon sind Lastwagen. „Unsere Devise heißt nicht nur Ahndung, sondern auch Vorbeugung und Aufklärung der Fahrer“, sagte Hermann Röllnreiter vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim bei der Präsentation der Anlage am Donnerstag. Die „Kapitäne der Landstraße“ müssen daher von sofort an auf der A8 bei Bad Aibling mit verstärkten Kontrollen rechnen. Die modernste Technik der Welt steht dafür schon bereit. 

  

 

Europa – Neues Formblatt zur Begründung v. fehlenden Aufzeichnungen a. d. Kontrollgerät

  Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember letzten Jahres das neue Formblatt verabschiedet. Dies muss gemäß der Richtlinie 2006/22/EG verwendet werden, um fehlende Aufzeichnungen des Kontrollgeräts (Fahrtenschreiber) des Fahrzeugs zu belegen. Bis heute durfte der geltende Vordruck nur verwendet werden, wenn der Fahrer wegen Krankheit oder Jahresurlaub fehlte oder wenn ein vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt wurde. Im neuen Formular sind zusätzlich zu den zuvor vorgesehenen Gründen weitere drei Möglichkeiten enthalten, die normalerweise die Tatsache rechtfertigen können, dass der Fahrer in einer oder mehreren der 28 vorhergehenden Lenk- und Ruhezeiten keine Aufzeichnungen auf dem Fahrtenschreiber vorzuweisen hat: Ruhezeit oder Ausgleich, Bereitschaft, Ausübung anderer Tätigkeiten als Lenktätigkeiten.
Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass der Fahrer neben den Aufzeichnungen des laufenden Tags und der 28 vorhergehenden Lenk- und Ruhezeiten auch das spezifische Formblatt, unterzeichnet vom Verantwortlichen des Unternehmens und vom Fahrer, mitführen muss. Das Transportunternehmen muss dieses Formblatt für ein Jahr nach Ablauf des Bezugzeitraums aufbewahren.

Österreich – Diskussionen um geplante Erhöhung der Mineralölsteuer

  Es verdichten sich Hinweise, wonach die zuletzt im Sommer 2007 erhöhte MÖSt abermals hinaufgesetzt wird. Im Gespräch seien bis zu 10 Cent/Liter. In Deutschland liegt die MÖSt pro Liter Benzin um gut 20 Cent höher als in Österreich, bei Diesel sind es dort um gut 10 Cent mehr. 

Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer (20 %), außerdem werden zur Finanzierung der Pflichtnotstandsreserve je Liter Benzin 0,98 Cent und je Liter Diesel 1,093 Cent eingehoben. Insgesamt beläuft sich die Belastung mit Steuern und Abgaben bei Ottokraftstoffen in Österreich auf 54,8 %, bei Diesel auf 54,9 %. 

Vor allem gegenüber den EU-15 Staaten nimmt Österreich die Rolle des Diskonters ein. Niedriger als in Österreich wird Sprit nur in Griechenland, Spanien, Portugal sowie in den Staaten des ehemaligen Ostblocks besteuert.