Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich über eine neue Regelung zur Bekämpfung von Zahlungsverzögerungen im Geschäftsverkehr geeinigt.
Die Regelung führt eine generelle Vorschrift ein: die öffentlichen Verwaltung soll innerhalb von 30 Tagen bezahlen; die Mitgliedstaaten können diese Frist auf maximal 60 Tage ausdehnen (in den Bereichen Gesundheit und öffentliche Verwaltung, welche eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben).
Wenn die öffentliche Verwaltung nicht innerhalb dieser Fristen bezahlt, werden zusätzlich Verzugszinsen berechnet: und zwar i. H. vom Prozentsatz der Europäischen Zentralbank plus 8%. Außerdem könnte sich der staatlich anerkannte Unternehmensverband, im Auftrag der Mitglieder, an die Justiz- oder Verwaltungsbehörden wenden, um Gesetzwidrigkeiten anzuzeigen. Die Regelung soll Ende des Jahres in Kraft treten, und die Mitgliedstaaten haben dann noch 2 Jahre Zeit, um sie umzusetzen.