Archiv der Kategorie: Österreich

Österreich – Fahrverbote in Tirol an 3 Spieltagen während EURO 2008

  In Tirol gelten an drei Spieltagen zu Zeiten der Fußballeuropameisterschaft 2008 zusätzliche Fahrverbote für LKW mit mehr als 7,5 t hzG. Die Verbote gelten im gesamten Bereich von Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A13 und Arlberg Schnellstraße S 16 an den Tagen der Spiele im Stadion Innsbruck Tivoli Neu: 

Am Dienstag, den 10. Juni (Spanien-Russland), Samstag, den 14. Juni 2008, (Schweden – Spanien) und Mittwoch, den 18. Juni 2008, (Russland – Schweden). 

  

Österreich – ÖMV verkauft 100 Tankstellen

  Bis Ende 2008 will die ÖMV jeweils 50 ihrer OMV- und Avanti-Tankstellen bundesweit verkaufen um damit eine „Kostenoptimierung und Effizienzsteigerung auf dem hart umkämpften Treibstoffmarkt“ zu erreichen, so die Mineralölgesellschaft. Insgesamt hat die OMV 559 Tankstellen. Um die Standorte zu erhalten, habe man sich entschlossen, die Stationen zu verkaufen anstelle zu schließen. Mit Interessenten seien bereits Verhandlungen aufgenommen worden. Die „Prämium-Standorte“ sollen mit VIVA-Shops ausgebaut werden. Derzeit betreibt ÖMV in Österreich 165 Stationen mit VIVA-Geschäften. Erst kürzlich hatte der Konzern das fünfte Rekordergebnis in Folge bekannt gegeben. Getragen von einem hohen Ölpreis wuchs der Nettogewinn um 8 % auf 1,649 Milliarden Euro. 

  

Österreich – Tagfahr-Lichtpflicht ist abgeschafft

  Die seit Mitte November geltende Tagfahr-Lichtpflicht für Fahrzeuge wurde mit 1. Januar 2008 wieder abgeschafft. Grund dafür ist eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, der zufolge Fahrzeuge mit Abblendlicht im Straßenverkehr zwar besser wahrgenommen werden, bei Fahrzeugführern entgegenkommender Fahrzeuge aber auch eine ablenkende Wirkung hervorrufen. 

Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer leichter übersehen werden. In der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen muss aber auch in Zukunft mit Licht gefahren werden. Das freiwillige Fahren mit Licht bei guten Sichtverhältnissen bleibt erlaubt. 

  

Österreich – Schedl und Schierhackl sind die neuen Asfinag-Vorstände

  Nun wurden DI Alois Schedl als Technikvorstand und Dr. Klaus Schierhackl als Finanzvorstand bestellt. Beide sollen sich durch hohe Fachkompetenz und Innovationsbereitschaft in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer zweier Asfinag Konzerngesellschaften ausgezeichnet haben, so Dr. Eduard Saxinger, Vorsitzender des Aufsichtrates. Die ehemaligen Vorstände der Asfinag Franz Lückler, Mathias Reichhold und Christian Trattner legten ihr Vorstandsmandat und ihre Funktionen als Beiräte und Aufsichträte nieder. 

  

Österreich – Palfinger kauft deutsche MBB Liftsystems

  Der österreichische Kranhersteller Palfinger kauft die deutsche MBB Liftsystems AG mit rund 260 Mitarbeitern und heuer voraussichtlich 65 Millionen Euro Umsatz. MBB ist einer der Top-3-Player am weltweiten Markt für Ladebordwände. 

Die wichtigste Produktgruppe des österreichischen Konzerns mit einem Umsatzanteil von 70 Prozent sind Kräne. Das zweite Standbein bilden die Hydraulischen Systeme, zu denen 6 Produkte gehören, unter anderem Ladebordwände, wo Palfinger bisher laut eigenen Angaben in Kontinentaleuropa schwach war. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion muss noch von den Kartellwächtern genehmigt werden. 

  

Österreich – Winterreifenpflicht und Schneekettenmitführpflicht

  Vom 15. November 2007 bis 15. März 2008 besteht für Lkw und Busse mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse wieder Winterreifenpflicht. Weiters ist in diesem Zeitraum auch die Mitnahme von geeigneten Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder verpflichtend vorgeschrieben.  Die Bestimmungen im Kraftfahrgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG) wurden so formuliert, dass die betroffenen Fahrzeuge nur dann gelenkt werden dürfen, wenn zumindest an den Rädern der Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Dadurch wurde versucht auch ausländische Lkw und Busse in die Pflicht zu nehmen. Für die Wirtschaft relevante Ausnahmen betreffen lediglich Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden.  

Welche Fahrzeuge sind betroffen: 

Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass sämtliche LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, davon abgeleitete Fahrzeuge wie Sattelzugfahrzeuge, Spezialkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Autobusse (mehr als 8 Sitzplätze außer dem Lenker) betroffen sind. 

Welche Reifen: 

Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind mit entsprechender Profiltiefe (5 mm). Diese Reifen müssen an der Flanke mit dem Kürzel M+S, M.S oder M & S versehen sein.  

  

  

Österreich – Auszüge aus Neuerungen aus dem Kraftverkehrsgesetz

  A) Erhöhung der zulässigen Gewichte im Rahmen des kombinierten Verkehrs (§ 4 Abs. 7 a)
Bisher war die Möglichkeit der Ausnützung höherer Gewichte im Vorlauf- und Nachlaufverkehr auf die Verwendung von kranbaren Sattelanhängern und Containern und Wechselaufbauten beschränkt. Nunmehr dürfen alle Fahrzeugkombinationen, die im kombinierten Verkehr unterwegs sind, die 44 Tonnen-Grenze ausnützen. Damit soll der kombinierte Verkehr gefördert und eine Verlagerung des Güterverkehrs vom Verkehrsträger Straße auf dem Verkehrsträger Schiene unterstützt werden.

B) Lichthupe (§ 22 Abs. 2)
Bisher mussten alle Kraftfahrzeuge, außer  Motorfahrräder, mit einer Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen (Lichthupe) ausgerüstet sein. Nunmehr ist das Vorhandensein einer Lichthupe generell nur bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h Pflicht.
C) Diebstahl von Kennzeichentafeln – Wiederzuweisung frühestens nach Abschluss der     polizeilichen Fahndungsmaßnahmen (§ 51 Abs. 4)
Mit dieser Bestimmung wurde klargestellt, dass Kennzeichentafeln im Falle eines Diebstahles frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen wieder zugewiesen werden dürfen. Bei der Wiederzuweisung eines Kennzeichens im Falle eines Diebstahles müssen die Fahndungsvorschriften des BMI beachtet werden. Demnach wird nach einem entwendeten Kennzeichen sechs Jahre gefahndet. Daher ist eine Wiederzuweisung gestohlener Kennzeichen (auch Wunschkennzeichen) auch erst nach sechs Jahren möglich.
D) Ladungssicherung (§ 101 Abs. 1 lit. e)
Bisher mussten in jedem Fall die einzelnen Teile einer Ladung so verstaut und durch geeignete Mittel so gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können. Eine solche Sicherung der Ladung durch geeignete Mittel (Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen etc.) kann nunmehr unterbleiben, wenn die Ladegüter den Laderaum nicht verlassen können und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Hauptsächlich betroffen von dieser Erleichterung sind Zustellfahrzeuge der Post bzw. von Paketdiensten.
Weiters wurde im letzten Satz der bisherigen Bestimmung eine Klarstellung getroffen. Ein vollständiges Ausfüllen der Ladefläche mit Ladegütern ist nur dann als ausreichende Ladungssicherung anzusehen, wenn feste Abgrenzungen des Laderaumes ein Herabfallen des Ladegutes oder Durchdringen der Laderaumbegrenzung verhindern.
Schließlich wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Bundesminister durch Verordnung (in einem Mängelkatalog) festlegen kann, in welchen Fällen eine Ladung als mangelhaft gesichert anzusehen ist.
E) Anpassung der Lenkerpflichten an die neue EG-Verordnung Nr. 561/2006 (§ 102 Abs. 1 a)
In Anpassung an die EG-Verordnung Nr. 561/2006 sind nunmehr die Schaublätter, Aufzeichnungen usw. der laufenden Woche sowie die der laufenden Woche vorausgehenden 15 Kalendertage, ab 01.01.2008 des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage mitzuführen. Weiters wurde ergänzt, dass auch die Fahrerkarte mitzuführen und diese bei Kontrollen auszuhändigen ist.
F) Aushändigung des Zulassungsscheines bei Abmeldung des Fahrzeuges oder Aufhebung der Zulassung (§ 43 Abs. 2)
Gestützt auf eine EU-Richtlinie wird von anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Anmeldung (Zulassung) eines Fahrzeuges die Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil I und fallweise auch Teil II) verlangt.
Nach der bisherigen Formulierung im § 43 Abs. 2 musste der Zulassungsschein bei der Abmeldung/Aufhebung der Zulassung abgeliefert werden und wurde dieser von der Zulassungsstelle/Behörde einbehalten. In der Folge konnte dieses Dokument im Falle der Zulassung des Fahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht mehr vorgelegt werden.
Außer in den in dieser Bestimmung genannten Fällen wird nunmehr auf Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Ablieferung und Abmeldung bzw. Aufhebung der Zulassung der entsprechende Vermerk angebracht und diese dem Besitzer wieder ausgefolgt.

Österreich – Salzburg fördert den Ankauf von EURO 5 Lkw mit EUR 1.200-

  Eine neue Initiative des Landes Salzburg und der Wirtschaftskammer soll die Schadstoffbelastung der Luft weiter reduzieren. Ab 1. September 2007 wird in Salzburg der Ankauf von schadstoffarmen Lastkraftwagen gefördert. Beim Ankauf von EURO 5-Lkw werden EUR 1.200 Förderung pro Fahrzeug gewährt. Jede Salzburger Firma bekommt maximal fünf Fahrzeuge mit einem hzG von mehr als 7,5 Tonnen gefördert, die bis Jahresende angemeldet oder bestellt werden  

Österreich – Juni-Inflation blieb bei zwei Prozent

  Die Inflation in Österreich bewegt sich auch weiterhin auf hohem Niveau. Die Juni-Inflationsrate betrug nach Berechnungen der Statistik Austria 2,0 Prozent nach ebenfalls 2,0 Prozent im Mai dieses Jahres und jeweils 1,8 Prozentpunkte im April und März. 

Wie schon in den letzten Monaten waren auch im Juni „Wohnung, Wasser und Energie“ sowie „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ die Preistreiber.  

  

Österreich/Italien – LKW-Fahrverbot Sommer 2007

  Die ganzjährigen Fahrverbote werden demnach um folgende Einschränkungen ergänzt: 

– Inntalautobahn (A 12): von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Samstagen vom 1. Juli bis 2. September von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli von 18.00 bis 22.00 Uhr. 

– Brennerautobahn (A 13): von Innsbruck-Süd bis zur Grenze am Brenner an allen Samstagen vom 1. Juli bis 2. September von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli von 18.00 bis 22.00 Uhr. 

Darüber hinaus gilt dem Automobilclub zufolge das Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 9. September von 8.00 bis 15.00 Uhr auf folgenden Bundesstraßen: 

– Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl – Ennstal Bundesstraße (B 320) – Seefelder Bundesstraße (B 177) – Fernpass-Bundesstraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier – Achensee-Bundesstraße (B 181) – Friesacher-Bundesstraße (B 317) 

Weiterhin gültig bleibt laut ADAC das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Ein ganzjähriges Fahrverbot gilt in Österreich den Angaben zufolge von Samstag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr, sowie an Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte mehr als 7,5 Tonnen beträgt. 

In Deutschland gilt laut ADAC ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Es umfasst nahezu alle Ferienautobahnen und einige Bundesstraßen.