Vom 15. November 2007 bis 15. März 2008 besteht für Lkw und Busse mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse wieder Winterreifenpflicht. Weiters ist in diesem Zeitraum auch die Mitnahme von geeigneten Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder verpflichtend vorgeschrieben. Die Bestimmungen im Kraftfahrgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG) wurden so formuliert, dass die betroffenen Fahrzeuge nur dann gelenkt werden dürfen, wenn zumindest an den Rädern der Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Dadurch wurde versucht auch ausländische Lkw und Busse in die Pflicht zu nehmen. Für die Wirtschaft relevante Ausnahmen betreffen lediglich Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden.
Welche Fahrzeuge sind betroffen:
Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass sämtliche LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, davon abgeleitete Fahrzeuge wie Sattelzugfahrzeuge, Spezialkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Autobusse (mehr als 8 Sitzplätze außer dem Lenker) betroffen sind.
Welche Reifen:
Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind mit entsprechender Profiltiefe (5 mm). Diese Reifen müssen an der Flanke mit dem Kürzel M+S, M.S oder M & S versehen sein.