Die seit Mitte November geltende Tagfahr-Lichtpflicht für Fahrzeuge wurde mit 1. Januar 2008 wieder abgeschafft. Grund dafür ist eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, der zufolge Fahrzeuge mit Abblendlicht im Straßenverkehr zwar besser wahrgenommen werden, bei Fahrzeugführern entgegenkommender Fahrzeuge aber auch eine ablenkende Wirkung hervorrufen.
Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer leichter übersehen werden. In der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen muss aber auch in Zukunft mit Licht gefahren werden. Das freiwillige Fahren mit Licht bei guten Sichtverhältnissen bleibt erlaubt.