Archiv der Kategorie: Österreich

Österreich: Winterreifenpflicht für Nutzfahrzeuge ab 01.11.2008

  Der Verband der Reifenspezialisten Österreichs (VRÖ) hat darauf hingewiesen, dass seit diesem Jahr Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ab 1. November mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Ebenso ist die Mitnahme von Schneeketten verpflichtend vorgeschrieben.Zwischen 1. November und 15. April müssen auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zumindest an einer Antriebsachse Winterreifen montiert sein. Im selben Zeitraum haben Lkw Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitzuführen. 

Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung für solche Nutzfahrzeuge benötigen eine Mindestprofiltiefe von sechs Millimetern (Diagonalreifen) beziehungsweise fünf Millimetern (Radialreifen). Winterreifen unter fünf sowie sechs Millimeter Profiltiefe gelten nicht mehr als Winterausrüstung. Wenngleich dieses Mindestmaß zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen ausreicht, empfiehlt der VRÖ für winterliche Fahrverhältnisse wenigstens acht Millimeter Profiltiefe. Darunter ist die Wirksamkeit eines Nutzfahrzeugreifens unter winterlichen Bedingungen bereits erheblich herabgesetzt. Zur Erhaltung eines optimalen Brems- und Lenkverhaltens spricht sich der Verband außerdem für die Verwendung von Winterreifen auf allen Achsen aus. 

Das Gesetz verpflichtet den Halter und den Lenker eines Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht überdies zum Mitführen von Schneeketten für die Antriebsachse. Bei Zwillingsreifen reicht eine Spurkette aus, um dem Gesetz zu entsprechen. Durch Verwendung von Zwillingsketten werde allerdings eine deutlich bessere Traktion erreicht, so der VRÖ.    

Österreich – Bezugsmöglichkeit der UZ-Plakette von Deutschland

  Die österreichischen Fahrzeugbesitzer/Firmen können nun die für deutschen Umweltzonen erforderlichen Umweltplaketten (Feinstaub) auch direkt über DEKRA Wien, Herrn Hammer, bestellen.
 In diesem Fall ist – per E-Mail oder Fax die Kopien der erforderlichen Fahrzeugpapiere (Typenschein oder COC-Papier – aus denen die Emissionsklasse hervorgehen sollte) zu senden. Die Plaketten werden dann (inkl. des Zahlscheines) per Post übermittelt; je Plakette ist ein Betrag von EUR 10,– (netto) zu entrichten. Die entsprechende Kontaktadresse lautet wie folgt:
Harald Hammer, DEKRA AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, MAN-Strasse 1, A 2333 Leopoldsdorf bei Wien, T.+43 2235 40 900, F.+43 2235 40 900 – 22, office@dekra-austria.at, http://www.dekra-austria.at
 

Österreich – KFZ-Schein bald im Scheckkarten-Format

  Nach dem Führerschein soll es ab 2009 auch den Zulassungsschein im Scheckkartenformat geben. Das Dokument soll dadurch fälschungssicherer werden und internationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Das neue Format ist aber nicht verpflichtend und kostet 20 Euro.

Zusätzlich werden die Daten auf dem Chip durch eine digitale Signatur gegen Veränderungen geschützt. Ein weiterer Vorteil ist die nahezu unbegrenzte Haltbarkeit im Vergleich zu Papier.

Die wichtigsten Daten (u.a. Zulassungsbesitzer, Kennzeichen, Adresse und zulässiges Gewicht) sind mit freiem Auge lesbar, alle restlichen Daten befinden sich auf dem Chip. Innerhalb von zwei Wochen wird die Scheckkarte per Post an den Besitzers geschickt. Bis dahin erhält man ein Interimsdokument, das maximal acht Wochen gültig ist und nach erfolgter Zustellung des Scheckkarten-Zulassungsscheines seine Gültigkeit verliert. 

Die Produktion des Scheckkarten-Zulassungsscheins erfolgt im Hochsicherheitsraum bei der Österreichischen Staatsdruckerei, wo auch der Reisepass und der Scheckkarten-Führerschein hergestellt werden. 

  

Österreich – Neuzulassung Erdgasautos plus 155 %

  Im ersten Halbjahr stiegen laut aktuellsten Zulassungszahlen der Statistik Austria im Vergleich zum Vorjahr die Zulassungen für Erdgasautos um 155 %. In Österreich sind somit bereits mehr als 2.500 Erdgasautos unterwegs. Tendenz steigend. Jedes dritte Erdgasauto wird in Wien zugelassen. 

Der Trend ist auf die günstigen Preise für Erdgas und die Änderung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) zurückzuführen. Seit 01.07.2008 gibt es für alternativ betriebene Fahrzeuge wie Erdgasautos einen Bonus von 500 EURO. Wiener erhalten beim Kauf eines Erdgasautos bis zum 31.05.2009 ein zusätzliches „Zuckerl“ von 1.000 EURO. 

  

Österreich – Fahrverbotskalender 2008

  Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat mit der 161. Verordnung (BGBl. II 161/2008, ausgegeben am 16. Mai 2008) ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge für bestimmte Straßen verordnet.
Das Fahren mit
· Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und
· Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen        Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt ist
 
1. am 2. Juni 2008 von 9 bis 24 Uhr und am 24. Dezember 2008 von 9 bis 24 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
2. an allen Samstagen vom 28. Juni 2008 bis einschließlich 30. August 2008 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und am 3. Oktober 2008 in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und der Brennerautobahn A 13;
3. an allen Samstagen vom 28. Juni 2008 bis einschließlich 30. August 2008, in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der
· Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl
· Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500
· Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich
· Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier
· Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich
verboten.
Ausgenommen von den Fahrverboten sind:
1. Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh oder leicht verderblichen Lebensmitteln, periodischen Druckwerken, der Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten etc.
2. Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger und zurück zum nächsten Verladebahnhof, sofern ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) mitgeführt wird aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug oder dessen Aufbauten (Wechselbehälter, Container) mit der Eisenbahn befördert werden oder bereits befördert wurden; dies gilt im kombinierten Güterverkehr Wasser-Straße sinngemäß.
3. Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht wird, wenn sie während des Zeitraumes gemäß 1. und 2. durchgeführt werden und glaubhaft gemacht wird, dass sie von bestehenden Fahrverboten in Italien ausgenommen sind.
4. Fahrten, deren Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht wird, wenn sie während des Zeitraumes gemäß 2. durchgeführt werden und glaubhaft gemacht wird, dass sie von bestehenden Fahrverboten in Deutschland ausgenommen sind.
5. Ausgenommen von in 3. genannten Fahrverboten sind Fahrten mit Leerfahrzeugen in der Zeit bis 10 Uhr bis zum Wohnsitz des Lenkers, Sitz des Firmenunternehmens, Güterterminals, Lkw-Hofes, dauernden Standort des Fahrzeuges oder jenem Standort, an dem der Unternehmer dem Lenker eine entsprechende Rückfahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Firmenkraftfahrzeug bereitstellt.
 

Österreich – Um 14 % mehr Mauteinnahmen gegenüber dem Vorjahr

  Im Jahr 2007 beliefen sich die Mauteinnahmen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen auf insgesamt 1,44 Milliarden Euro, das sind um 14 % mehr als 2006. Zurückzuführen sind diese Mehreinnahmen auf die Anhebung der Lkw-Maut und auf das erhöhte Verkehrsaufkommen im Schwerverkehr. 

Insbesondere weil die 2007 im Jahresverlauf erhöhte Lkw-Maut im Jahr 2008 ganzjährig wirksam ist und mit weiterem Verkehrszuwachs zu rechnen ist, sollen laut Asfinag-Finanzvorstand Klaus Schierhackl, die Mauteinnahmen 2008 um 16 % steigen. Ohne weitere Neubauten sei die Asfinag in zirka 25 Jahren schuldenfrei, so Schierhackl weiter. 

  

Österreich – Verlängerung Winterreifenpflicht & Mitführung von Ketten

  Mit einer Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, die im Amtsblatt der österreichischen Republik Nr. 06/08 veröffentlicht wurde, wurde ab 2008 der Zeitraum verlängert, in dem die Winterausrüstung für Lkw Pflicht ist, wobei diese Verpflichtung auch auf Leichtfahrzeuge ausgedehnt wurde. Früher galt diese Pflicht vom 15. November bis zum 15. März, nun vom 1. November bis zum 15. April. 

Diese Pflicht betrifft auch Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 12 t. Bei Schnee, Eis oder Matsch dürfen daher nur noch Fahrzeuge mit Schneereifen auf allen Rädern oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern fahren. Dies gilt für alle in Österreich fahrenden Fahrzeuge, unabhängig aus welchem Grund und unabhängig vom Ort der Zulassung. Die Winterreifen auf der Motorachse müssen mit der Kennzeichnung ’’M+S’’oder ’’M.S. ’’ oder ’’M & S’’ versehen sein. 

Bei Missachtung dieser Vorschriften können Bußgelder bis 5000 Euro angewandt werden und das Fahrzeug darf nicht weiterfahren, wenn dies eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt. 

  

Österreich – neue Verkehrsverbote

  Der Tiroler Landeshauptmann unterzeichnete die Verordnung Nr. 92 vom 17. Dezember 2007, welche im Tiroler Amtsblatt am vergangenen 20. Dezember veröffentlicht wurde, mit der ein permanentes Verbot zur Beförderung bestimmter Waren auf der A12 ’’Inntalautobahn’’ Kufstein-Landeck zwischen Langkampfen (an der deutschen Grenze) und Zirl (westlich von Innsbruck) für Lkw oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t eingeführt wurde. 

Das Verbot wird nach einem differenzierten Zeitrahmen angewandt und betrifft folgende Warenkategorien: 

1. ab dem 2. Mai 2008: alle Arten von Abfall, Holzresten und Resten aus der Verarbeitung von Holz, Erde, Stein sowie Reste aus Aushub- und Abbrucharbeiten 

2. ab dem 1. Januar 2009: Rundholz und Kork, eisenhaltige Mineralien und NE-Mineralien, Fahrzeuge und Anhänger, Stahl (mit Ausnahme von Baustahl), Marmor und Travertin, Fliesen 

Die oben genannten Waren dürfen somit Tirol nur noch auf der Schiene durchqueren. Eine Ausnahme gilt für Beförderungen mit Be- und Entladung in den Tiroler Gemeinden an der A12, in einigen bayrischen Gemeinden (darunter Garmisch-Partenkirchen und Rosenheim), sowie in den Südtiroler Gemeinden im Eisacktal, im Pustertal und im Wipptal, die von diesem Verbot ausgenommen sind. 

  

Österreich – Mauterhöhung um 2% ab 01.05.2008

  Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß der Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz 2007 erließ eine neue Mauttarifverordnung. Ziel der neuen Mauttarifverordnung ist es, die Tarife an die Inflation anzupassen. 

Die neuen Tarife betragen ab 1. Mai 2008: 

Kategorie 2: 15,80 Cent (bisher 15,5 Cent) 

Kategorie 3: 22,12 Cent (bisher 21,7 Cent) 

Kategorie 4: 33,18 Cent (bisher 32,55 Cent)