Archiv der Kategorie: Gesetze

Italien – weitere Überholverbote

  Schwertransporte müssen nun auch in der italienischen Region Valle D‘Aosta auf Überholverbote achten. 

Auf der Autobahn A5, die zum Mont Blanc-Tunnel führt, wird auf einigen Streckenabschnitten ein Überholverbot eingeführt, das für LKW über 7,5 Tonnen gilt. Der Hauptabschnitt liegt zwischen Montjovet und Pontey. Für LKW über 12 Tonnen wird ein zusätzliches Verbot für den Abschnitt Aosta-Ost bis Aosta-West – (von 07 bis 20 Uhr) eingeführt. 

Das Überholverbot solle die Bedingungen für die Sicherheit auf der A5 und den Verkehrsfluss erhöhen, erklärte Regionspräsident Luciano Caveri. Es ist seit dem 30. August in Kraft und wird zunächst für ein Jahr gelten. Nach einer Einführungsphase von vier Monaten sollen genaue Erhebungen über den Verkehr durchgeführt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann über ein permanentes Überholverbot und eine eventuelle Ausdehnung entschieden werden. 

  

EU – Tachographen-Klage gegen Griechenland

  Die EU-Kommission hat Griechenland verklagt, weil es den digitalen Tachographen, der bereits mit   1. Mai 2006 festgelegt war, immer noch nicht eingeführt hat. Athen wird von der EU-Behörde vorgeworfen, keine nationale Stelle für die Tacho-Chipkarten und kein System für ihre Anfertigung und sichere Verteilung eingerichtet zu haben.
Dabei geht es um die Fahrerkarten, sowie die von den Beamten für den Zugang und die Prüfung der Blackbox-Daten verwendeten Kontrollkarten, die von den Verkehrsunternehmen zur Abspeicherung der Daten genutzten Unternehmenskarten und die für die volle Tacho-Betriebsfähigkeit erforderlichen Werkstattkarten. Deshalb könne das neue Kontrollsystem nicht genutzt werden und die griechischen Transporteure werden dadurch nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter erheblich benachteiligt, da sie mit ihren Neufahrzeugen nicht in anderen EU-Ländern verkehren dürfen.
 

Deutschland – Neue Mauttarife seit 01.09.2007

 

Nach der Anpassung der Mautsätze für Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen betragen sie im Durchschnitt jetzt 13,5 Cent statt bisher 12,4 Cent.
Die neuen Tarife gelten bis zum 30. September 2008. Die individuelle Höhe der Maut ist abhängig von der Schadstoffklasse des LKW und der Anzahl der Achsen.
Anfang August 2007 startete die Verteilung der neuen Tarife auf die rund 590.000 im Einsatz befindlichen Fahrzeuggeräte für die automatische Einbuchung. Dabei wurden die Daten per Mobilfunk auf die On-Board-Units übertragen, ohne die Funktionalität der Geräte zu beeinflussen.
Die Anpassung erfolgt im Zusammenhang mit dem für ein Jahr gültigen Förderprogramm für deutsche Speditionen zur Beschaffung schadstoffarmer Fahrzeuge der Kategorie Euro 5 sowie der Reduzierung der Kfz-Steuern. Ab 1. Oktober 2008 beläuft sich dann die Anhebung auf durchschnittlich 0,65 Cent, da die Förderung von Euro 5-Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt ausläuft. 
Neue Mautsätze
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen:
• 0,10 Euro in der Kategorie A,
• 0,12 Euro in der Kategorie B,
• 0,145 Euro in der Kategorie C.

Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen:
• 0,11 Euro in der Kategorie A,
• 0,13 Euro in der Kategorie B,
• 0,155 Euro in der Kategorie C.

Fahrzeuge werden auf Grund ihrer Schadstoffklasse den Kategorien A, B oder C zugeordnet.
 

Schweiz – Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe

  Ab 01.01.2008 erhöht die Schweiz die Schwerverkehrsabgabe, auch für ausländische Lkw mit über 3,5 Tonne Gesamtgewicht, die die Schweiz durchqueren. Im Juni hatten sich die Europäische Union und die Schweiz darauf verständigt, die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die am 01.01.2001 eingeführt wurde, im kommenden Jahr auf die Maximalsätze anzuheben. 

Im Durchschnitt soll die Fahrt eines 40-Tonners auf der 300 Kilometer langen Referenzstrecke von Basel nach Chiasso künftig 325 (197,8 Euro) statt 292,50 Franken kosten. Rund 1,3 Milliarden Franken dürfte die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe einbringen, die gezielt für die Kosten des Straßenverkehrs sowie für Eisenbahn-Großprojekte und den Bau der Alpentransversale NEAT eingesetzt werden. 

  

Italien – Mobile Kontrollen an der Brennerautobahn

  Eine mobile Lkw-Kontrollstation, die von den Provinzen Bozen und Trient gemeinsam mit der Brennerautobahngesellschaft eingerichtet wurde, arbeitet an der Brennerautobahn in Trentino-Südtirol. 

Laut Programm werden in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember Kontrollen im Trentino, in den anderen Monaten in Südtirol durchgeführt. Die mobile Kontrollstation hat bereits 172 Fahrzeuge überprüft: Bei 44 % wurden Verstöße gegen die technischen Vorschriften festgestellt, die zur Beschlagnahme führten. 40 % der technischen Verstöße betrafen die Reifen, 25 % die elektrische Anlage und 22 % das Bremssystem. 

  

Europa – Initiative für sichere Parkplätze

  Das Vorhaben der EU-Kommission, entlang dem transeuropäischen Straßennetz Lkw-Parkplätze mit erhöhter Sicherheit anzulegen, wird vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt. Zunächst werden bei einem zweijährigen Pilotprojekt fünf Rastplätze mit neuer Sicherheitstechnik ausgerüstet. 

Dabei handelt es sich um einen neuen Rastplatz bei Valenciennes (Frankreich) an der Autobahn A2 Brüssel-Paris (Eröffnung Januar 2008) und vier schon bestehende Lkw-Parkings in Deutschland (Woernitz und Uhrsleben), Belgien (Lüttich) und Großbritannien (Ashford). Die Kosten von 10,9 Millionen Euro will zur Hälfte die EU-Kommission tragen. Laut EU-Landverkehrdirektor Enrico Grillo Pasquarelli ziehe damit die EU-Kommission Konsequenzen aus einer Studie, wonach der EU-Transportwirtschaft durch Diebstahl von Lastern oder ihrer Ladung ein jährlicher Schaden von über acht Milliarden Euro entstehe. In einer zweiten Projektphase sollen weitere fünfzig Rastplätze mit besonderen Schutzvorkehrungen, guter Beleuchtung und sanitären Einrichtungen ausgestattet werden. 

  

Europa – Gemeinschaftliche Betriebserlaubnis auch für Lkw

  Das europäische Parlament hat einen Vorschlag der Kommission zur Erweiterung der Rahmenrichtlinie über die gemeinschaftliche Betriebserlaubnis auf Lkw, Anhänger und Transporter verabschiedet. Dank dieser Norm ist die Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge vor ihrer Vermarktung nicht mehr in jedem der 27 Staaten erforderlich. Dies war bisher nur bei Pkw, Motorrädern, Mofas und Landmaschinen möglich. 

  

Österreich – Auszüge aus Neuerungen aus dem Kraftverkehrsgesetz

  A) Erhöhung der zulässigen Gewichte im Rahmen des kombinierten Verkehrs (§ 4 Abs. 7 a)
Bisher war die Möglichkeit der Ausnützung höherer Gewichte im Vorlauf- und Nachlaufverkehr auf die Verwendung von kranbaren Sattelanhängern und Containern und Wechselaufbauten beschränkt. Nunmehr dürfen alle Fahrzeugkombinationen, die im kombinierten Verkehr unterwegs sind, die 44 Tonnen-Grenze ausnützen. Damit soll der kombinierte Verkehr gefördert und eine Verlagerung des Güterverkehrs vom Verkehrsträger Straße auf dem Verkehrsträger Schiene unterstützt werden.

B) Lichthupe (§ 22 Abs. 2)
Bisher mussten alle Kraftfahrzeuge, außer  Motorfahrräder, mit einer Vorrichtung zum Abgeben von optischen Warnzeichen (Lichthupe) ausgerüstet sein. Nunmehr ist das Vorhandensein einer Lichthupe generell nur bei Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h Pflicht.
C) Diebstahl von Kennzeichentafeln – Wiederzuweisung frühestens nach Abschluss der     polizeilichen Fahndungsmaßnahmen (§ 51 Abs. 4)
Mit dieser Bestimmung wurde klargestellt, dass Kennzeichentafeln im Falle eines Diebstahles frühestens nach Abschluss der polizeilichen Fahndungsmaßnahmen wieder zugewiesen werden dürfen. Bei der Wiederzuweisung eines Kennzeichens im Falle eines Diebstahles müssen die Fahndungsvorschriften des BMI beachtet werden. Demnach wird nach einem entwendeten Kennzeichen sechs Jahre gefahndet. Daher ist eine Wiederzuweisung gestohlener Kennzeichen (auch Wunschkennzeichen) auch erst nach sechs Jahren möglich.
D) Ladungssicherung (§ 101 Abs. 1 lit. e)
Bisher mussten in jedem Fall die einzelnen Teile einer Ladung so verstaut und durch geeignete Mittel so gesichert werden, dass sie ihre Lage zueinander sowie zu den Wänden des Fahrzeuges nur geringfügig verändern können. Eine solche Sicherung der Ladung durch geeignete Mittel (Zurrgurte, Klemmbalken, Transportschutzkissen etc.) kann nunmehr unterbleiben, wenn die Ladegüter den Laderaum nicht verlassen können und der sichere Betrieb des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt und niemand gefährdet wird. Hauptsächlich betroffen von dieser Erleichterung sind Zustellfahrzeuge der Post bzw. von Paketdiensten.
Weiters wurde im letzten Satz der bisherigen Bestimmung eine Klarstellung getroffen. Ein vollständiges Ausfüllen der Ladefläche mit Ladegütern ist nur dann als ausreichende Ladungssicherung anzusehen, wenn feste Abgrenzungen des Laderaumes ein Herabfallen des Ladegutes oder Durchdringen der Laderaumbegrenzung verhindern.
Schließlich wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Bundesminister durch Verordnung (in einem Mängelkatalog) festlegen kann, in welchen Fällen eine Ladung als mangelhaft gesichert anzusehen ist.
E) Anpassung der Lenkerpflichten an die neue EG-Verordnung Nr. 561/2006 (§ 102 Abs. 1 a)
In Anpassung an die EG-Verordnung Nr. 561/2006 sind nunmehr die Schaublätter, Aufzeichnungen usw. der laufenden Woche sowie die der laufenden Woche vorausgehenden 15 Kalendertage, ab 01.01.2008 des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage mitzuführen. Weiters wurde ergänzt, dass auch die Fahrerkarte mitzuführen und diese bei Kontrollen auszuhändigen ist.
F) Aushändigung des Zulassungsscheines bei Abmeldung des Fahrzeuges oder Aufhebung der Zulassung (§ 43 Abs. 2)
Gestützt auf eine EU-Richtlinie wird von anderen EU-Mitgliedstaaten bei der Anmeldung (Zulassung) eines Fahrzeuges die Vorlage der Zulassungsbescheinigung (Teil I und fallweise auch Teil II) verlangt.
Nach der bisherigen Formulierung im § 43 Abs. 2 musste der Zulassungsschein bei der Abmeldung/Aufhebung der Zulassung abgeliefert werden und wurde dieser von der Zulassungsstelle/Behörde einbehalten. In der Folge konnte dieses Dokument im Falle der Zulassung des Fahrzeuges in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nicht mehr vorgelegt werden.
Außer in den in dieser Bestimmung genannten Fällen wird nunmehr auf Teil I der Zulassungsbescheinigung nach Ablieferung und Abmeldung bzw. Aufhebung der Zulassung der entsprechende Vermerk angebracht und diese dem Besitzer wieder ausgefolgt.

Österreich – Salzburg fördert den Ankauf von EURO 5 Lkw mit EUR 1.200-

  Eine neue Initiative des Landes Salzburg und der Wirtschaftskammer soll die Schadstoffbelastung der Luft weiter reduzieren. Ab 1. September 2007 wird in Salzburg der Ankauf von schadstoffarmen Lastkraftwagen gefördert. Beim Ankauf von EURO 5-Lkw werden EUR 1.200 Förderung pro Fahrzeug gewährt. Jede Salzburger Firma bekommt maximal fünf Fahrzeuge mit einem hzG von mehr als 7,5 Tonnen gefördert, die bis Jahresende angemeldet oder bestellt werden  

Europa – EURO 5 u. EURO 6 Pkw senken Stickoxid- und Partikelausstoß

  Die EU führt strengere Abgasgrenzwerte bei Personenkraftwagen ein (EURO 5, EURO 6). Kern der EU-Verordnung 715/2007 ist die Absenkung der Abgasgrenzwerte für den Ausstoß von Partikeln und Stickoxidemissionen bei Diesel-Pkw. 

Ab 2011 (EURO 5) wird für neu verkaufte Pkw ein um 80 Prozent niedrigerer Partikelausstoß (Maße PM10) vorgeschrieben. Spätestens 2014 gelten erstmals auch Grenzwerte für die Partikelanzahl. 

Ab 2015 (EURO 6) darf bei Erstzulassungen der Stickoxidausstoß nur mehr ein Drittel des derzeitigen Niveaus betragen.