Archiv der Kategorie: Gesetze

Litauen – Einführung von Mautgebühren durch Vignette

  Am 1. Juli 2007 wurde auf dem litauischen Hoheitsgebiet ein Mautzahlungssystem durch ’’Vignette’’ für Nutzfahrzeuge zur Waren- oder Personenbeförderung auf den Straßen des litauischen Hauptverkehrsnetzes eingeführt. 

Die Zahlung dieser Mautgebühr gibt Anrecht auf die Benutzung der Hauptstraßen – von der A1 bis zur A18 – die durch eine rote Struktur gekennzeichnet sind. Die ’’Vignette’’ kann an den Tankstellen oder an anderen durch spezielle Symbole gekennzeichneten Stellen bezahlt werden. 

  

Spanien – Arbeitszeit für Fahrer neu geregelt

  In Spanien wurde mit zwei Jahren Verzögerung das königliche Dekret verabschiedet, das die Arbeitszeiten für rund 200.000 iberische Fahrer im Gütertransport regelt. So dürfen die Fahrer ab sofort nur mehr 40 Stunden pro Woche unterwegs sein. 

Bei einer Fahrzeit von sechs Stunden am Tag ist ab sofort eine Zwischenpause von 30 Minuten einzulegen; bisher waren es 15 Minuten. Fahrer, die neun Stunden am Tag arbeiten, müssen nach dem neuen Gesetz eine Pause von 45 Minuten machen. Sie kann jedoch in jeweils 15 Minuten aufgeteilt und muss nicht am Stück genommen werden. 

  

Europa – Umrüstung der LKW-Spiegel endgültig beschlossen

  Ausschlaggebend dafür war eine Initiative Deutschland, um den „toten Winkel“ zu beseitigen und dadurch schwere Verkehrsunfälle von Lastkraftwagen mit Fußgängern, Radfahrern und Motorrädern verhindern zu können. 

Alle Lkw über 3,5 Tonnen innerhalb Europa müssen bis spätestens April 2009 (für Neufahrzeuge bereits seit Ende Jänner 2007) mit den neuen Spiegeln nachgerüstet werden. 

  

Deutschland – weitere Fahrverbote für LKW

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Ferienreisefahrverbot
Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.    
 

Österreich/Italien – LKW-Fahrverbot Sommer 2007

  Die ganzjährigen Fahrverbote werden demnach um folgende Einschränkungen ergänzt: 

– Inntalautobahn (A 12): von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst an allen Samstagen vom 1. Juli bis 2. September von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli von 18.00 bis 22.00 Uhr. 

– Brennerautobahn (A 13): von Innsbruck-Süd bis zur Grenze am Brenner an allen Samstagen vom 1. Juli bis 2. September von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie am Freitag, 28. Juli von 18.00 bis 22.00 Uhr. 

Darüber hinaus gilt dem Automobilclub zufolge das Fahrverbot an allen Samstagen vom 1. Juli bis 9. September von 8.00 bis 15.00 Uhr auf folgenden Bundesstraßen: 

– Loferer Bundesstraße (B 178) von Lofer bis Wörgl – Ennstal Bundesstraße (B 320) – Seefelder Bundesstraße (B 177) – Fernpass-Bundesstraße (B 179) von Nassereith bis Bieberwier – Achensee-Bundesstraße (B 181) – Friesacher-Bundesstraße (B 317) 

Weiterhin gültig bleibt laut ADAC das generelle Lkw-Nachtfahrverbot in Tirol zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Ein ganzjähriges Fahrverbot gilt in Österreich den Angaben zufolge von Samstag, 15.00 Uhr, bis Sonntag, 22.00 Uhr, sowie an Feiertagen von 0.00 bis 22.00 Uhr für Lkw über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der zulässigen Gesamtgewichte mehr als 7,5 Tonnen beträgt. 

In Deutschland gilt laut ADAC ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot an allen Samstagen im Juli und August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Es umfasst nahezu alle Ferienautobahnen und einige Bundesstraßen.  

  

Österreich – Mauterhöhung ab 01.07.2007

  Am 7.5.2007, begleitet durch zahlreiche Vorgespräche auf höchster politischer Ebene zwischen Österreich und der Europäischen Kommission, verkündete Verkehrsminister Faymann zusammen mit Bundeskanzler Gusenbauer eine Erhöhung der fahrleistungsabhängigen Maut mit 1. Juli 2007: 

Der Grundkilometertarif wird von derzeit 13 Cent1 auf 15,5 Cent erhöht. Diese Änderung erfordert eine Änderung der Mauttarifverordnung. 

Die Aufteilung für die anderen Kategorien ergibt sich aufgrund des Verteilungsschlüssels des Bundesstraßen-Mautgesetzes2 und sieht wie folgt aus: 

· Kfz mit zwei Achsen: 100 vH (=15,5 Cent) 

· Kfz mit drei Achsen: 140 vH (=21,7 Cent)Kfz 

· KFZ mit vier und mehr Achsen: 210 vH (=32,55 Cent) 

Dies bedeutet für Fahrzeuge mit 2 Achsen eine Erhöhung um 2,5 Cent (bisher 13 Cent), für Fahrzeuge mit 3 Achsen eine Erhöhung um 3,5 Cent (bisher 18,2 Cent) und für Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen eine Erhöhung um 5,25 Cent (bisher 27,3 Cent). 

  

Italien – Überholverbot auf der gesamten Brennerautobahn

  Seit 15.06.2007 tritt die Verordnung „ordinanza“ der Brennerautobahn AG (A22) in Kraft, nach der das Überholverbot auf die gesamte Strecke der Brennerautobahn in beiden Richtungen (von der Brennerstaatsgrenze bis zum Anschluss an die A1) in Modena ausgeweitet wurde (vorher galt es nur bis ALA für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen ). Dieses Verbot gilt für alle Transportfahrzeuge mit mehr als 12 Tonnen Gesamtgewicht von 6:00 bis 22:00 Uhr. 

  

Österreich – Eigene Tarifstaffel für Busse ab 1.7.2007 gefordert

  Man vergisst ganz, dass in Österreich auch Busse zu 100 Prozent von der Lkw-Mauterhöhung betroffen sind, halten Karl Molzer, Obmann der Busunternehmer und Edward Gordon, Obmann der Reisebüros, angesichts der angekündigten Lkw-Mauterhöhung um durchschnittlich 4,2 Cent/km übereinstimmend fest. 

Trotz der vehementen Forderungen der Branche nach einer generellen Ausnahme für den Bus vom Mautsystem nach deutschem Vorbild wird dies auch von der neuen Bundesregierung abgelehnt.