Seit 15.06.2007 tritt die Verordnung „ordinanza“ der Brennerautobahn AG (A22) in Kraft, nach der das Überholverbot auf die gesamte Strecke der Brennerautobahn in beiden Richtungen (von der Brennerstaatsgrenze bis zum Anschluss an die A1) in Modena ausgeweitet wurde (vorher galt es nur bis ALA für LKW mit mehr als 7,5 Tonnen ). Dieses Verbot gilt für alle Transportfahrzeuge mit mehr als 12 Tonnen Gesamtgewicht von 6:00 bis 22:00 Uhr.