Archiv der Kategorie: Österreich

Italien – Absegnung für den Bau des Brenner-Basistunnels

  Der Bau des Brenner-Basistunnels (BBT) wurde nun offiziell von Italien genehmigt. Damit genehmigen die Staaten Österreich und Italien den Bau des Mega-Projektes finanziell und technisch – mit der Unterschrift des Premierministers Silvio Berlusconi. Die Baukosten werden rund 8 Mrd. Euro betragen. 1 Mrd. Euro hat die EU zugesichert. Den restlichen Betrag teilen sich Italien und Österreich.           Der 55 km lange Brenner Basistunnel ist das Kernelement des Korridorabschnittes München-Verona.
Er wird Innsbruck mit Franzensfeste in Italien verbinden und stellt somit einen wesentlichen Bestandteil der insgesamt etwa 2200 Kilometer langen Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsachse Berlin-München-Verona-Palermo dar. Derzeit wird nicht mit einer Fertigstellung des Projekts vor 2022 gerechnet.
 

Österreich – Mit 2010 zahlreiche neue Belastungen für Autofahrer

  Die fliederfarbene Jahresvignette 2010 wurde auf 76,20 Euro bzw. um 2,40 Euro verteuert. Die Jahreskarten für die Sondermautstrecken Pyhrn Autobahn (A9), Tauern Autobahn (A10), Brenner Autobahn (A13) und Arlberg Schnellstraße (S16) werden erstmals seit 20 Jahren um 3,2 Prozent erhöht. Seit 1. Jänner 2010 greift der verschärfte CO2-Malus bei der Normverbrauchsabgabe für neu gekaufte Pkw schon ab einem CO2-Ausstoß von 160 g/km statt 180 g/km. 

Die NoVa erhöht sich daher um 500 EURO für Pkw mit Emissionen von mehr als 180 g CO2/km. Die Kfz-Versicherungsprämien werden um 0,5 Prozent in Anlehnung an die Inflationsrate erhöht. Die Erhöhung des Kilometergeldes (42 Cent/km) und des Pendlerpauschales (inkl. Pendlerzuschlag) wurde bis Ende 2010 verlängert. 

  

Österreich – Tiroler Nachtfahrverbot gilt nicht für Euro-5-Lkw

 

Umweltfreundliche Lastkraftwagen mit der modernsten Abgastechnologie EURO 5 sind weiterhin vom Tiroler Nachtfahrverbot ausgenommen. Die Schienentransporte werden gestärkt, indem neben Fahrten zur Eisenbahnverladung am Bahnterminal Wörgl künftig auch jene zum Terminal Hall in der Nacht gestattet sind, wovon vor allem Unternehmungen aus Vorarlberg profitieren.

 

„Damit konnte doch noch eine vernünftige Vorgehensweise bei der Neuregelung dieser Luftreinhaltemaßnahme gefunden werden, ist der Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich, Harald Bollmann, über das Einlenken des Landes Tirol erleichtert. Das ab 1. November 2009 drohende generelle Lkw-Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn in der Nacht konnte damit abgewendet werden. 

„In wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen auf fahrintensiven Strecken wie der A12 Inntalautobahn praktisch jeder fünfte Lkw ausfällt, wäre eine totale Lkw-Blockade ein ungebührlicher Schlag gegen die Wirtschaft und insbesondere gegen die Transportwirtschaft gewesen. Tagsüber müssen bereits wegen des Sektoralen Fahrverbots bereits 20 Prozent aller Güterbeförderungen samt Lkw auf die Schiene verladen werden. Zudem gilt auf der A12 bereits ein ganzjähriges Fahrverbot rund um die Uhr für ältere Fahrzeuge der EURO-Klassen 0 bis 2“, erläutert Bollmann. 

Ein gänzliches Fahrverbot auf der A12 hat insbesondere deshalb gedroht, weil die Ausnahme für die noch umweltfreundlichere Generation der EURO 6 Lkw noch nicht gegriffen hätte. Diese Fahrzeuge stehen erst 2011 zur Verfügung. Ein Euro 6 Lkw emittiert um 97 Prozent weniger Schadstoffe als ein Euro 0 Lkw der 90er Jahre. Bei den nun für ein weiteres Jahr ausgenommenen Euro 5-Lkw kommt bereits eine Emissionsreduktion um 87 Prozent bei Stickoxiden und 95 Prozent bei Ruß zum Tragen. 

  

  

Österreich – Gesetzliche Nachrüstpflicht für Lkw-Weitwinkelspiegel

  Seit März 2009 sollten alle Schwerfahrzeuge über zusätzliche Spiegel verfügen. Pro Jahr kommen nach Schätzungen der Europäischen Kommission rund 400 Rad- und Motorradfahrer ums Leben, weil sie von Rechtsabbiegenden Lenkern von Schwerfahrzeugen im „Toten Winkel“ übersehen werden. 

Die EU-Behörden haben deshalb schon 2003 vorgeschrieben, dass neue Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen über Weitwinkelspiegel verfügen müssen. Die Nach- bzw. Umrüstung älterer Lkw, die nach 1. Jänner 2000 erstmals zugelassen wurden, hätte in den EU-Staaten mit Ende März 2009 abgeschlossen sein sollen. „Österreich hat diese Nachrüstungspflicht bis jetzt nicht gesetzlich fixiert“, kritisiert ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. „Dieser einfache und kostengünstige Schutzmechanismus muss vorgeschriebener Standard werden.“ Der Club appelliert an alle Unternehmen, ihre Lkw und Busse jedenfalls mit zusätzlichen Spiegeln nachzurüsten. Außerdem sieht der Club noch viel Potenzial in der Bewusstseinsbildung bei allen Verkehrsteilnehmern. Vielen Fußgängern und Radfahrern ist gar nicht klar, dass der „Tote Winkel“ das Sichtfeld des Fahrers maßgeblich einschränkt. „Es muss allen Verkehrsteilnehmern klar sein, dass ein „aufeinander Schauen“ im Straßenverkehr unerlässlich ist. Dazu gehört auch, die Schwachstellen des anderen zu kennen, so der Clubjurist. 

Die Rechtsprechung zeigt, dass Unternehmen möglicherweise auch dann für die Unfallfolgen haften, wenn das Anbringen eines Weitwinkelspiegels nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. „Hätte ein Weitwinkelspiegel den Unfall verhindert, kann das Gericht die unternehmerische Sorgfaltspflicht verletzt sehen und der Unternehmer riskiert eine hohe Schadenersatzpflicht“, so der ÖAMTC-Experte. Davon abgesehen riskiert die Republik Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU, wenn man weiter bei der Umsetzung säumig ist. „Das könnte sogar bis zu einer Schadenersatzpflicht nach Verkehrsunfällen führen“, so der Club-Jurist abschließend. Quelle ÖAMTC 

  

Österreich – Nachrüstung der Fahrzeuge mit Partikelfilter

  In Österreich wird lt. Information der ASFINAG der Einbau von Partikelminderungsfiltern NICHT tarifrelevant berücksichtigt.  

Mit dem Einbau von Partikelminderungsfiltern wird in der Regel eine Reduktion der Emissionen CO, HC und PT erreicht, nicht jedoch bei den NOx Emissionen. Es werden somit nicht alle Grenzwerte eingehalten, um das Kraftfahrzeug bzw. dessen Motor gemäß den maßgeblichen EU-Richtlinien in eine bessere EURO-Emissionsklasse einstufen zu können. 

Sollte ein zusätzlicher Filter gegen NOx Emissionen eingebaut werden und damit eine bessere EURO-Emissionsklasse gemäß der maßgeblichen EU-Richtlinien erreicht werden, kann dies in Österreich nur dann tarifmäßig berücksichtigt werden, wenn dies in der Zulassungsbescheinigung (bzw. in einer dieser gleichwertigen Bescheinigung) eindeutig vermerkt wurde. 

  

 

Österreich – Alkohol im Straßenverkehr

  2008 wurden 2.632 Alkoholunfälle registriert. Dabei wurden 3.628 Personen verletzt und 52 Personen getötet. Alkoholunfälle machen somit rund acht Prozent an allen tödlichen Verkehrsunfällen aus. Die Dunkelziffer der Unfälle mit tödlichem Ausgang liegt, wie eine vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2008 durchgeführte Untersuchung zeigte, sogar noch höher, da bei Kfz-Lenkern, die alleine tödlich verunglücken, keine Blutuntersuchungen durchgeführt werden. 

Mit steigendem Alkoholkonsum steigt auch der Grad der Selbstüberschätzung. Reaktions- und Konzentrationsfehler treten ab 0,8 Promille zwei- bis dreimal häufiger auf, als im nüchternen Zustand. Die Risikobereitschaft des Alkolenkers erhöht sich gleichzeitig um 80 Prozent. Neben der gesellschaftlichen Akzeptanz von Alkohol am Steuer ist ein weiterer Hemmschuh das mangelnde Wissen über die Wirkungsweise von Alkohol im Körper. 

Nach wie vor glauben viele Österreicher, dass sie die Abbaurate von Alkohol beschleunigen können. Kaffeetrinken, fettes Essen, Schlaf etc. werden als Ausnüchterungshilfen angesehen. Doch egal welches „Hausmittel“ auch angewandt wird, die Abbaurate des Körpers kann nicht beeinflusst werden. Pro Stunde werden 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol abgebaut. Nicht mehr und nicht weniger. Ein besonders gefährlicher Trugschluss ist, dass nach der Nachtruhe der Alkoholpegel wieder auf Null gesunken ist. Auch wenn man sich wieder fit fühlt, kann noch eine Restalkoholisierung mit den damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigungen vorliegen. 

„Gewichtigen“ Personen wird meist zugeschrieben, dass sie mehr vertragen als schlankere Menschen. Auch das kann ein Trugschluss sein, denn der Alkohol verteilt sich nur im Blut. Der Promillewert gibt an, wie viel Gramm Alkohol sich in 1.000 Gramm Blut im Köper befinden. Ausschlaggebend für den Promillewert ist daher die Blutmenge, über die sich der Alkohol verteilt. Was es jedoch zu bedenken gibt, ist, dass zwar der Promillewert berechnet werden kann, die Beeinträchtigung jedoch von vielen Faktoren abhängt, die sich ständig ändern. So haben Nikotin, Medikamente, körperliche Verfassung, seelische Verfassung oder Art und Menge der vor dem Alkoholkonsum verzehrten Speisen eine nicht berechenbare Auswirkung auf die Beeinträchtigung durch Alkohol. Es ist daher nicht sinnvoll, sich an eine Promillegrenze heran zu trinken. 

Auch wird vielfach angenommen, dass der Promillewert beeinflusst werden kann. Doch dieser hängt von mehreren zum größten Teil nicht-beeinflussbaren Faktoren ab: Von der Abbaugeschwindigkeit, von der Blutmenge auf die sich der konsumierte Alkohol verteilt sowie der konsumierten Alkoholmenge. Da die beiden ersten Faktoren wie bereits oben geschildert nicht beeinflusst werden können, hängt der Promillewert rein von der konsumierten Menge ab. 

Somit ist neben der Erhöhung der Verkehrsstrafen und eine stärkere Überwachung von Alkoholdelikten der Appell an die Eigenverantwortung ein wichtiges Element im Bemühen um mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen. 

  

Europa – Vertrag für 3300 km Gas-Pipeline Nabucco unterzeichnet

  Die an dem Projekt beteiligten Länder Österreich, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und die Türkei unterzeichneten in Ankara ein Regierungsabkommen und damit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für den künftigen Gastransit auf dem gesamten Nabucco-Pipelinesystem. 

Mit dem Bau der 3300 Kilometer langen Nabucco-Pipeline will man 2011 beginnen. Erstes Gas soll im Jahr 2014 fließen – zunächst aus Aserbaidschan, aber auch aus Ägypten und den Irak, später zudem aus Turkmenistan und dem Iran.   

  

Österreich – Härteres Vorgehen bei Rasern und Alkolenkern

  Das von Infrastrukturministerin Doris Bures vorgelegte Verkehrssicherheitspaket hat nun den Ministerrat passiert. Ab September sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. 

Einheitliche Strafen auf Autobahnen: 

Organmandate kosten künftig je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). 

Für Anonymverfügungen werden zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung) kassiert. 

Abseits von Autobahnen gilt: 

Wer abseits der Autobahn um 30 km/h zu schnell fährt, muss künftig mit mindestens 70 Euro und maximal 726 Euro rechnen. Mit der nun festgesetzten Mindeststrafe schafft man die Grundlage zur Strafverfolgung ausländischer Raser auf Österreichs Straßen. Denn erst ab dieser Strafhöhe werde eine Einhebung auch im Ausland möglich. 

Wer es noch eiliger hat und um 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet oder um 50 km/h zuviel außerorts unterwegs ist, muss zumindest 150 Euro berappen und den Führerschein für zwei Wochen abgeben. Schärfer werden vor allem die Strafen für Alko-Lenker. Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3.700 Euro eingehoben. 

Außerdem müssen Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig ein etwa dreistündiges Verkehrscoaching absolvieren. Wie genau dieses gestaltet wird, wird im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern später per Verordnung geregelt. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben: Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf 3.700 Euro angehoben, das sind um 67 Euro mehr als bisher. 

Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, wird seinen Schein für sechs Monate abgeben. 

Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen. 

Die zusätzlichen Einnahmen bei Wunschkennzeichen, die bisher um 175 Euro zu haben waren und künftig 200 Euro kosten werden, sollen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds fließen. 

  

Österreich – Neureglung der LKW-Maut ab 01.01.2010

  Nach Angaben des Verkehrsministeriums sind die neuen Mauttarife auf den Schadstoffausstoß abgestimmt. So wird die Straßennutzungsgebühr ab 1.1.2010 in drei Tarifgruppen gestaffelt. 

Tarifgruppe A: 

LKW mit dem geringsten Schadstoffausstoß zahlen 10% weniger – das sind Fahrzeuge der Euroklassen EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) und der voraussichtlich ab 2011 in Verkehr kommenden Euroklasse 6. 

Tarifgruppe B: 

Laster der Euroklassen 4 und 5 ersparen sich 4% der Mautkosten. 

Tarifgruppe C: 

Die LKW der Euroklassen 1, 2 und 3 zahlen künftig hingegen rund 10 % mehr. 

Die Anpassungen der LKW-Maut gilt für Lastwagen mit 1, 2, 3,4 und mehr Achsen. Für ein Fahrzeug mit 4 oder mehr Achsen liegt der Grundkilometertarif derzeit bei 33,18 Cent. Damit sinkt die Maut pro Kilometer für die schadstoffärmeren Lastwagen der Tarifgruppe A auf 29,82 Cent, für die der Gruppe B auf 31,92. LKW mit höheren Schadstoffemissionen kommen demnach auf eine Maut von 36,54 Cent pro Kilometer. 

  

Österreich – Erweiterter Stufenplan beim Sektoralem Fahrverbot in Tirol

  Seit 01.05.2008 sind in Tirol auf der A12 Inntalautobahn Transporte von Abfall, Steinen, Erden und Aushubmaterial verboten (Stufe 1). Die beladenen Fahrzeuge müssen ganzjährig rund um die Uhr auf die Schiene verladen werden (www.oekombi.at). 

Seit dem 01.01.2009 gilt das Verbot auch für Transporte von Rundholz-, Kork- und Autos (Stufe 2). 

Ab 01.07.2009 sind nun zusätzlich die Sachgüter Fließen (keramisch) und Stahl, Nichteisen- und Eisenerze, sowie Marmor und Travertin betroffen. Ausgenommen sind Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen.