Archiv der Kategorie: LKW

Österreich – Härteres Vorgehen bei Rasern und Alkolenkern

  Das von Infrastrukturministerin Doris Bures vorgelegte Verkehrssicherheitspaket hat nun den Ministerrat passiert. Ab September sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. 

Einheitliche Strafen auf Autobahnen: 

Organmandate kosten künftig je nach Schwere der Überschreitung mindestens 20 bis 50 Euro (bei Überschreitungen bis 10 km/h bzw. bei 20 bis 30 km/h zu viel). 

Für Anonymverfügungen werden zumindest 30 Euro (bis zu 10 km/h Überschreitung) bis 60 Euro (20 bis 30 km/h Überschreitung) kassiert. 

Abseits von Autobahnen gilt: 

Wer abseits der Autobahn um 30 km/h zu schnell fährt, muss künftig mit mindestens 70 Euro und maximal 726 Euro rechnen. Mit der nun festgesetzten Mindeststrafe schafft man die Grundlage zur Strafverfolgung ausländischer Raser auf Österreichs Straßen. Denn erst ab dieser Strafhöhe werde eine Einhebung auch im Ausland möglich. 

Wer es noch eiliger hat und um 40 km/h zu schnell im Ortsgebiet oder um 50 km/h zuviel außerorts unterwegs ist, muss zumindest 150 Euro berappen und den Führerschein für zwei Wochen abgeben. Schärfer werden vor allem die Strafen für Alko-Lenker. Von 0,5 bis 0,79 Promille werden künftig zwischen 300 und 3.700 Euro eingehoben. 

Außerdem müssen Autofahrer, die mit 0,8 bis 1,19 Promille erwischt werden, künftig ein etwa dreistündiges Verkehrscoaching absolvieren. Wie genau dieses gestaltet wird, wird im Gesetz nicht festgeschrieben, sondern später per Verordnung geregelt. Für diesen Alkoholisierungsgrad wird außerdem die Mindeststrafe deutlich angehoben: Sie beträgt statt bisher 581 Euro künftig 800 Euro. Die Höchststrafe wird auf 3.700 Euro angehoben, das sind um 67 Euro mehr als bisher. 

Wer mit 1,6 Promille erwischt wird, wird seinen Schein für sechs Monate abgeben. 

Wer sein Kind nicht ordentlich mit Kindersitz und entsprechenden Befestigungen schützt, muss künftig Kurse besuchen. 

Die zusätzlichen Einnahmen bei Wunschkennzeichen, die bisher um 175 Euro zu haben waren und künftig 200 Euro kosten werden, sollen zu einem großen Teil in den Verkehrssicherheitsfonds fließen. 

  

Österreich – Neureglung der LKW-Maut ab 01.01.2010

  Nach Angaben des Verkehrsministeriums sind die neuen Mauttarife auf den Schadstoffausstoß abgestimmt. So wird die Straßennutzungsgebühr ab 1.1.2010 in drei Tarifgruppen gestaffelt. 

Tarifgruppe A: 

LKW mit dem geringsten Schadstoffausstoß zahlen 10% weniger – das sind Fahrzeuge der Euroklassen EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) und der voraussichtlich ab 2011 in Verkehr kommenden Euroklasse 6. 

Tarifgruppe B: 

Laster der Euroklassen 4 und 5 ersparen sich 4% der Mautkosten. 

Tarifgruppe C: 

Die LKW der Euroklassen 1, 2 und 3 zahlen künftig hingegen rund 10 % mehr. 

Die Anpassungen der LKW-Maut gilt für Lastwagen mit 1, 2, 3,4 und mehr Achsen. Für ein Fahrzeug mit 4 oder mehr Achsen liegt der Grundkilometertarif derzeit bei 33,18 Cent. Damit sinkt die Maut pro Kilometer für die schadstoffärmeren Lastwagen der Tarifgruppe A auf 29,82 Cent, für die der Gruppe B auf 31,92. LKW mit höheren Schadstoffemissionen kommen demnach auf eine Maut von 36,54 Cent pro Kilometer. 

  

Österreich – Erweiterter Stufenplan beim Sektoralem Fahrverbot in Tirol

  Seit 01.05.2008 sind in Tirol auf der A12 Inntalautobahn Transporte von Abfall, Steinen, Erden und Aushubmaterial verboten (Stufe 1). Die beladenen Fahrzeuge müssen ganzjährig rund um die Uhr auf die Schiene verladen werden (www.oekombi.at). 

Seit dem 01.01.2009 gilt das Verbot auch für Transporte von Rundholz-, Kork- und Autos (Stufe 2). 

Ab 01.07.2009 sind nun zusätzlich die Sachgüter Fließen (keramisch) und Stahl, Nichteisen- und Eisenerze, sowie Marmor und Travertin betroffen. Ausgenommen sind Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen. 

  

Italien – Mauterhöhungen seit 01.05.2009

  Verschiedene italienische Autobahngesellschaften haben eine Mauterhöhung beschlossen. Nachfolgend sind die Mauterhöhungen nach den einzelnen Konzessionsinhabern aufgelistet:
Gesellschaft Autostrade per l’Italia                                  2,40 %
Gesellschaft Brescia-Padua                                       1,59 %
Gesellschaft Raccordo Valle d’Aosta      0,51 %
Gesellschaft Brenner-Autobahn      1,57 %
Gesellschaft Autobahn Turin-Savona      0,73 %
Gesellschaft Venedig-Padua      0,66 %
Gesellschaft Autostrada Tirrenica      5,14 %
Gesellschaft Ativa: Autobahn Turin-Ivrea-Aostatal     6,57 %
Gesellschaft Tangenziale Napoli      6,63 %
Gesellschaft Stap Tronco; Autobahn Turin-Piacenza 12,63 %
Gesellschaft Autostrade Meridionali      4,89 %
Gesellschaft Tronco; Autobahn Turin-Mailand           19,46 %
Gesellschaft Cisa       1,61 %
Gesellschaft Autobahn Mailand-Serravalle       2,48 %
Gesellschaft Autostrada dei Fiori       1,83 %
 

Europa – VW erhöht Anteil an Scania

  Die Volkswagen AG wird von Porsche Scania-Aktien im Wert von rund 395 Millionen Euro übernehmen. Sie waren zuvor von der Porsche Holding im Rahmen eines Pflichtangebots auf Grund des schwedischen Aktienrechts nach der Mehrheitsübernahme bei VW gekauft worden. Damit wird Volkswagen nach eigenen Angaben seinen Anteil an dem Lkw-Bauer auf rund 49,29 Prozent des Kapitals und rund 71,81 Prozent der Stimmrechte erhöhen.     

 

Europa – Elektronische Zollabwicklung obligatorisch ab 01.07.2009

Aufgrund von Änderungen des EG-Zollrechts und der Außenwirtschaftsverordnung dürfen ab dem 1. Juli Ausfuhranmeldungen nur noch in elektronischer Form abgegeben werden. Dazu ist im Regelfall das elektronische Ausfuhrverfahren „Atlas-Ausfuhr AES“ des deutschen Zolls vorgesehen. Atlas steht dabei für „Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System“, AES für „Automated Export System“.Obwohl viele Unternehmen bis dato noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestellt haben, ist eine Verschiebung des Stichtages 1. Juli nicht zu erwarten. Einen neuen Termin gibt es hingegen für die verbindliche Einführung der summarischen elektronischen Voranmeldung für die Ein- und Ausfuhr von Waren im grenzüberschreitenden EU-Verkehr im Zusammenhang mit den Sicherheitsbestimmungen des neuen EU-Zollkodexes. Der Stichtag wurde vom 1. Juli 2009 auf den 1. Januar 2011 verschoben. Diese elektronische Voranmeldung hat jedoch nichts mit der bald obligatorischen elektronischen Zollabwicklung gemäß AES zu tun.

Österreich – Sommerfahrverbotskalender 2009

Der Fahrverbotskalender 2009 sieht für Österreich folgende Fahrverbote zu folgenden Zeiten, zusätzlich zu den bestehenden Fahrverboten, vor:
am 2. Juni 2009 von 9 bis 24 Uhr und am 5. Dezember 2009 von 10 bis 15 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll;
· an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll und 3. Oktober 2009 in der Zeit von 0 bis 15 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll, auf der Inntalautobahn A 12 und auf der Brennerautobahn A 13;
· an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr außerhalb des Ortsgebietes in beiden Fahrtrichtungen auf der a) Loferer Straße B 178 von Lofer bis Wörgl; b) Ennstal Straße B 320 beginnend bei Straßenkilometer 4,500; c) Seefelder Straße B 177 im gesamten Bereich; d) Fernpassstraße B 179 von Nassereith bis Biberwier; e) Achensee Straße B 181 im gesamten Bereich;
· an allen Samstagen vom 4. Juli 2009 bis einschließlich 29. August 2009 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr auf der Ost Autobahn A 4 von der Anschlussstelle Schwechat bis zur Staatsgrenze Nickelsdorf verboten. § 2. (1) Ausgenommen von den in § 1 Z 1, 2, 3 und 4 genannten Fahrverboten sind (ua.):
· Fahrten, die ausschließlich der Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh oder leicht verderblichen Lebensmitteln, periodischen Druckwerken, der unaufschiebbaren Belieferung von Tankstellen, Fahrten im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen technisch geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen technisch geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger und zurück zum nächsten Verladebahnhof, sofern ein vollständig ausgefülltes Dokument (CIM/UIRR-Vertrag) mitgeführt wird, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug oder dessen Aufbauten (Wechselbehälter, Container) mit der Eisenbahn befördert werden oder bereits befördert wurden; dies gilt im kombinierten Güterverkehr Wasser-Straße sinngemäß;
· Fahrten, deren Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht wird, wenn sie während des Zeitraumes gemäß § 1 Z 1 oder 2 durchgeführt werden und glaubhaft gemacht wird, dass sie von bestehenden Fahrverboten in Italien ausgenommen sind;
· Fahrten, deren Ziel in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht wird, wenn sie während des Zeitraumes gemäß § 1 Z 2 durchgeführt werden und glaubhaft gemacht wird, dass sie von bestehenden Fahrverboten in Deutschland ausgenommen sind. § 2. (2) Ausgenommen von den in § 1 Z 3 und 4 genannten Fahrverboten sind Fahrten mit Leerfahrzeugen in der Zeit bis 10 Uhr bis zum Wohnsitz des Lenkers, Sitz des Firmenunternehmens, Güterterminals, LKW-Hofes, dauernden Standort des Fahrzeuges oder jenem Standort, an dem der Unternehmer dem Lenker eine entsprechende Rückfahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Firmenkraftfahrzeug bereitstellt. § 3. Rechtsvorschriften, mit denen weitergehende Fahrverbote angeordnet werden, bleiben unberührt.
 

 

Österreich – LKW-Protesttag vom 25.05.2009

  Auftragsrückgänge, ein Kampf um jede Ladung, Preisverfall, Fahrzeuge stehen still, Fahrer bangen um Jobs – die Politik muss Farbe bekennen, rasch und wirksam helfen. Mit einer disziplinierten Protestfahrt von 32 LkW auf der Wiener Ringstraße, einer anschließenden Kundgebung sowie einem Mediengespräch versuchten Vertreter des österreichischen Transportgewerbes, auf die Kernforderungen der Branche aufmerksam zu machen: 

· KFZ-Steuer auf EU-Minimum absenken 

· Förderung für EURO 5, EURO 6-LKW 

· JA zum LKW 

Zahlreiche Prominente setzten mit ihrer Teilnahme am Protesttag und klaren Statements ein Zeichen der Solidarität mit den Anliegen der Branche. Fairness gegenüber den Transporteuren forderte WKOPräsident Christoph Leitl ein. „Die Transporteure stehen für uns und das Funktionieren der Wirtschaft ein, jetzt müssen wir zu ihnen stehen“, so Leitls Botschaft an die Politik. Auch die Nationalratsabgeordneten Franz Hörl, Verkehrssprecher Ferry Maier und Peter Haubner, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, zeigten aktiv Solidarität mit unserer Branche. Als Finanzsprecher im Nationalrat sicherte Günter Stummvoll seine aktive Unterstützung für die Anliegen der Transporteure zu. 

  

Deutschland – MAN übernimmt VW-Lastwagen

  Der Nutzfahrzeug-Hersteller MAN hat die Finanzierung der Übernahme des brasilianischen Lastwagen- und Busgeschäfts von Volkswagen gesichert. 

Das Münchener Unternehmen, an dem Volkswagen rund 30 Prozent hält, hat das VW-Brasiliengeschäft mit schweren Nutzfahrzeugen für rund 1,4 Milliarden Euro übernommen. Die Wolfsburger konnten sich ihrerseits im ersten Quartal nur durch den Verkauf in die Gewinnzone retten.