Archiv der Kategorie: International

Italien – Änderungen an der Straßenverkehrsordnung

  Kürzlich wurden Änderungen an der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgenommen: Nachfolgend listen wir die wichtigsten davon auf: 

Fahren ohne Führerschein war bisher ein Verwaltungsdelikt, wird nun wieder als strafbare Handlung, genauer gesagt als Übertretung, geahndet und mit einem Bußgeld von 2257 € bis 9032 € bestraft. 

Die Sicherstellung des Fahrzeugs ist zwar laut Absatz 18 Art. 116 der italienischen Straßenverkehrsordnung noch vorgesehen, kann jedoch dadurch, dass dieser Verstoß nicht mehr dem Verwaltungsrecht, sondern dem Strafrecht zugeordnet wird, nicht mehr angewandt werden. 

Wenn das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat, wird das Fahrzeug für jeweils 90 bzw. 180 Tage sichergestellt. 

  

Italien – analoger Fahrtenschreiber

  Das Oberste Italienische Gerichtshof urteilte wie folgt: 

Ein Fahrer, der in das Kontrollgerät ein Blatt einlegt, dessen Datum nicht dem aktuellen Datum entspricht, verstößt gegen die italienische Straßenverkehrsordnung (Geldstrafe von 742 € bis 2970€ ), als ob er ohne Fahrtenschreiberscheibe gefahren ist. Dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung muss daher nicht nur geahndet werden, wenn das Aufzeichnungsblatt im analogen Gerät fehlt, sondern auch wenn das Blatt zwar eingelegt ist, aber förmliche Ordnungswidrigkeiten aufweist, aufgrund derer die Polizeibeamten ‚die Aufzeichnungen in Bezug auf die neun Stunden vor dem Zeitpunkt der Kontrolle’ nicht überprüfen können. Insbesondere gilt dies für folgende fehlende Daten: 

– Nach- und Vorname bei Beginn der Verwendung 

– Datum und Ort bei Beginn und Ende der letzten Fahrt 

– amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, dem der Fahrer vor der ersten auf dem Schaublatt aufgezeichneten Fahrt zugeteilt wurde, und des späteren Fahrzeugs bei Fahrzeugwechsel im Verlauf der Verwendung des Blatts 

– Ablesung des Kilometerzählers bei Beginn und Ende der letzten auf dem Schaublatt aufgezeichneten Fahrt sowie bei Fahrzeugwechsel während des Diensttages 

  

Italien – City Maut in Mailand

  Mailand hat mit 2. Jänner 2008 eine City-Maut eingeführt, den so genannten „Ecopass“ für umweltbelastende Fahrzeuge. Diese Maut gilt für die Einfahrt in die Mailänder Innenstadt, die „Cerchia dei Bastioni“, in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 19:30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist die Einfahrt in diese Zone frei. Der Ecopass muss für Benzinautos und Benzintransportfahrzeuge Euro 0, 1 und 2, Dieselautos Euro 0, 1, 2 und 3, Dieseltransportfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und 3 und Dieselbusse Euro 0, 1, 2, 3, 4 und 5 entrichtet werden. 

  

Italien/Frankreich – Höchstgrenze f. LKW-Transit im Mont-Blanc-Tunnel

  Die Regierung der Region Valle D’Aosta hat beschlossen, dass in Zukunft täglich nicht mehr als 1600 Lkw durch den Alpentunnel fahren dürfen. Mit diesem Durchschnittswert als Obergrenze, der täglich überwacht und kontrolliert wird, wolle man die bisherige Qualität des Umweltgleichgewichtes aufrechterhalten. 

Auch für den Grenzübergang Monginevro im Piemont haben Italien und Frankreich eine Einigung getroffen und eine Tageshöchstgrenze von 100 Lkw über 7,5 Tonnen festgelegt. Dies soll zunächst testweise im Frühjahr eingeführt werden. Die französische Seite wollte ursprünglich sogar eine Ausweitung der Zone, in der der LKW-Transit generell verboten ist. 

  

EU – Brenner-Basistunnel wird von der EU mit 786 Millionen gefördert

  Aus dem Kommissionspapier zur geplanten Finanzierung der Transeuropäischen Verkehrsprojekte geht hervor, dass die EU-Kommission den Brenner-Basistunnel mit 786 Millionen Euro fördern will, wovon rund 592,65 Millionen Euro auf den tatsächlichen Bau des längsten Eisenbahntunnels Europas und 193,35 Millionen Euro auf die notwendigen Studien entfallen. 

Damit hätte die Kommission mit ihren Ankündigungen Ernst gemacht, die Vorbereitungsarbeiten mit bis zu 50 Prozent zu fördern. Insgesamt soll der Brenner-Basistunnel 6 Milliarden Euro kosten. Der Baubeginn ist für 2009 vorgesehen, die Fertigstellung 2020 bis 2022. Die Fahrtzeit zwischen Bozen und Innsbruck würde sich von derzeit zwei Stunden auf 50 Minuten reduzieren. 

  

Deutschland – Flensburger Führerschein-Punktesystem für ausländ. Kraftfahrer

  Verstöße, die in der Anlage 13 zu § 40 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung aufgezählt sind, und zu Punkte-Eintragungen in das Verkehrszentralregister in Flensburg führen, werden nun auch auf ausländische Lenker und je nach Delikt auch auf den jeweiligen Fahrzeughalter angewendet. 

So findet bspw. auch das Entziehungsverfahren (ab 18 Punkten) im Grundsatz auf Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung Anwendung. Da jedoch der Hoheitsakt einer ausländischen Behörde durch eine deutsche Behörde nicht beseitigt werden kann, bleibt der Kraftfahrer zwar Inhaber der ausländischen Fahrberechtigung, es wird ihm aber nach § 3 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr das Recht aberkannt, die ausländische Fahrberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland zu gebrauchen. Dieses „Fahrverbot“ hat allerdings nur Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Aberkennung wird der ausländischen Ausstellungsbehörde sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Eintragung in das Verkehrszentralregister mitgeteilt. 

Dies bedeutet: Das deutsche Führerschein-Punktesystem hat Auswirkungen auf ausländische Lenker und in gewissen Fällen auch auf den Fahrzeughalter! 

  

Niederlande – Mangelnde Sicherheit auf Parkplätzen und Rastanlagen

  Aufgrund mangelnder Sicherheit auf den Parkplätzen und Rastanlagen entlang der niederländischen Fernstraßen entsteht jährlich ein Schaden in Höhe von 350 Millionen Euro durch Ladungsdiebstahl. 

Das niederländische Transport- und Logistik-Gewerbe fordert nun vom Verkehrsministerium schnell greifende Maßnahmen. Um das Sicherheitspaket zu finanzieren, sollte Verkehrsminister Camiel Eurlings im Haushalt 2008 seines Ministeriums entsprechende Gelder einstellen. Rund 20 Millionen Euro sind nötig, um die Diebstahl-Brennpunkte kurzfristig sicherer zu machen. 

Auf einer Liste der gefährlichsten Parkplätze von den Verkehrs-Organisationen stehen die Anlagen Venlo (Europaweg) A67, Gilzerijen (A58), Hendrik Ido Ambacht(A16) und Grenzübergang De Poppe (A1) ganz oben. 

  

Schweden – Volvo kündigt neue schwere Lkw an

  Im Sommer 2008 wird Volvo Trucks eine neue Generation schwerer Lkw in Europa einführen. Sowohl der Volvo „FH“ als auch der Volvo „FH16“ werden vor allem innen überarbeitet. Der Produktionsstart ist für Herbst 2008 geplant. 

Neu gestaltet an den beiden Fernverkehrs-Lkw wird unter anderem die Fahrerhaus-Innenausstattung. Eine neue Gestaltung der Staufächer über dem Fahrersitz soll für ein besseres Raumgefühl sorgen und das aufrechte Stehen im Fahrerhaus erleichtern. Schiebetüren vereinfachen das Öffnen und Schließen. Ebenso wurde das Armaturenbrett neu gestaltet, um dem Fahrer mehr Platz einzuräumen. Aus dem gleichen Grund wurden auch die Bedienelemente für die I-Shift- und Powertronic-Getriebe etwas weiter vom Fahrersitz entfernt platziert. Neu hinzu kommen auch Elemente wie Regensensoren für die Scheibenwischer oder Abbiegelicht. 

Die meisten beim Volvo FH eingeführten Änderungen werden auch beim Volvo FH16 zu finden sein. Allerdings erhält der FH16 als Prestigemodell einige allein ihm vorhaltende Merkmale. 

  

Europa – Digitales/Analoges Kontrollgerät – Ausdehnung der Mitführver- pflichtung von Schaublättern, Ausdrucken etc. mit 1.1.2008

  Die EU VO 3821/85 regelt im Artikel 15, Abs. (7) a) und b) den Zeitraum hinsichtlich der Mitführverpflichtung betr. Schaublätter etc. Mit 1. Januar 2008 wird der Mitführungszeitraum auf den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage ausgedehnt (bisherige Regelung: laufende Woche und vorhergehende 15 Kalendertage) 

Dies bedeutet nun

Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem analogen/digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können

Mitführverpflichtung ab 1. Januar 2008 

  

Analoges Kontrollgerät 

· Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage, 

· Die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke. 

  

Digitales Kontrollgerät 

· Die Fahrerkarte 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten 

· handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 

· (Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke 

· Die Schaublätter für oben genannten Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt hat, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist. 

  

Grundsätzlich muss oben erwähnter Zeitraum IMMER durch Aufzeichnungen abgedeckt sein; zum Nachweis der Fälle von Urlaub/Krankenstand/Lenken eines Fahrzeuges, welches nicht in den Anwendungsbereich der EU VO 561/2006 fällt, ist das EU-Formblatt hinsichtlich „Lenkfreier Tage“ zur Abdeckung der Mitführverpflichtung zu verwenden!