Auch in Spanien gibt es nun seit 1. Juli den Punkteführerschein. Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln werden somit nicht mehr nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Punkten geahndet. Jeder KFZ-Lenker hat zwölf Punkte zur Verfügung.
Wer alle seine Punkte verliert, muss auch für mindestens sechs Monate den Führerschein abgeben und eine Wiederaufnahme-Prüfung ablegen. Für Lkw-Fahrer gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Fahrer. Beim Alkoholkonsum und bei den Ruhepausen müssen Lkw-Fahrer aber noch strengere Maßstäbe befolgen. Außerdem sollen die Kontrollen zunehmen.
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EU – Euro 5-Vorschlag soll verschärft werden
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Euro 5-Abgasgrenzen für Stickstoffoxide (NOx) sollten vom Europäischen Parlament (EP) wegen ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt verschärft werden.
Nach dem Verordnungsentwurf vom 21. Dezember 2005 soll mit Euro 5 bei neuen Dieselfahrzeugen der Ausstoß von Partikeln um 80 Prozent und von NOx um 20 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet einen Maximalwert von 5 mg/km beziehungsweise 200 mg/km. Laut Kommission wird Euro 5 frühestens ab Mitte 2008 zu befolgen sein.
Deutschland – Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse 2/CE
Auszug aus truckonlinde.de: Alle Führerscheininhaber der LKW-Klassen (2, CE) die das 50. Lebensjahr vollenden, müssen Ihren Führerschein/Fahrerlaubnis rechtzeitig verlängern lassen. (Antragstellung 2 Monate vor Erreichen des 50. LJ). Für die Verlängerung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Vorlage des „alten“ Führerscheins / 1 Lichtbild 35 x 45 mm / ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Gutachten / Gebühr: 42,60 €
Auch bei bereits verlängerten LKW-Klassen ist unbedingt die Ablauffrist zu beachten. Der Antrag zur Verlängerung der LKW-Klassen ist 2 Monate vor Ablaufdatum zu stellen.
Österreich – Neues Verkehrszeichen warnt vor Geisterfahrern
Österreich bekommt ein neues Verkehrszeichen. Um den immer häufiger auftretenden Geisterfahrern Einhalt zu gebieten, wird ab sofort ein Schild, entworfen von den Wiener Diplomingenieuren Hannes Glaser und Stephan Mayrhofer, gefährliche Stellen auf den Autobahnen markieren. Das Verkehrsschild wurde von Verkehrsminister Hubert Gorbach (BZÖ) der Öffentlichkeit präsentiert und wird bereits in Tirol auf der Strecke zwischen Kufstein und Brenner seine Verwendung finden.
Österreich – Neues Straßentunnel-Sicherheitsgesetz ab Mai
Anfang Mai wird das neue Straßentunnel-Sicherheitsgesetz in Kraft treten, das beschloss der Nationalrat.
In diesem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz vorgeschrieben sind unter anderem Beschilderungen an der Einfahrt sowie die Schaffung eines eigenen Sicherheitsbeauftragten für Röhren über 500 Meter. Mit dem Gesetz wird die Tunnelrichtlinie der EU umgesetzt, die unter anderem vorsieht, dass bei einer bestimmten Verkehrsdichte einröhrige Tunnel ausgebaut werden müssen. Vorgesehen in der Direktive sind außerdem Regeln für Lüftung, Sicherheitsbuchten und Fluchträume.
Ukraine – Keine holographischen Zollkleber mehr
Der Frächterverband informierte, dass die ukrainische Zollbehörde ab sofort keine holographischen Zollkleber mehr auf den Carnets TIR anbringen. Es wird nur mehr der gemeinhin bekannte Zollstempel angebracht.
EU – Vom Fahrpersonal mitzuführende Unterlagen
Bisher sind Fahrerunterlagen (Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke) der laufenden Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen (Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85). Ab dem 01.05.2006 sind bei Kontrollen der Fahrerunterlagen der laufenden Woche und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke vorzulegen (Art. 26 Abs. 4 i.V.m. Art.29 VO (EG) Nr. 561/2006). Ab dem 01.01.2008 sind die Fahrerunterlagen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage mitzuführen (Art. 26 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006).
EU – Einheitlicher Führerschein ab 2012
Die Verkehrsminister der EU beschlossen einen einheitlichen, befristeten Führerschein im Scheckkartenformat. Ab dem Jahr 2012 sollen nur noch die neuen Plastikkarten ausgegeben werden. Spätestens bis 2032 müssen alle Halter der 110 verschiedenen derzeit in der EU gültigen Führerscheinmodelle diese umtauschen. Die Gültigkeit der neuen Lenkerberechtigung ist je nach Entscheidung des jeweiligen Mitgliedslandes mit 10 bis 15 Jahren befristet. Bei der Verlängerung sind für Pkw- und Motorradfahrer keine Gesundheitstests zwingend vorgeschrieben. Nach Ablauf des Führerscheines müssen sie lediglich eine neue Karte beantragen und allenfalls ein neues Foto mitbringen.
In Österreich brauchen aber weiterhin Lkw- und Buslenker alle 5 Jahre ein neues ärztliches Attest. Für mehr Verkehrssicherheit wird künftig auch der Motorradführerschein gestaffelt, denn junge Motorradfahrer seien die einzige Gruppe mit steigenden Zahlen der tödlichen Verkehrsunfällen.
Ab 16 Jahren wird es einen verpflichtenden Moped-Schein geben. Mit 18 darf ein Zweirad mit maximal 35 Kilowatt Motorleistung gelenkt werden und erst nach 2jährigem Besitz dieses Scheines mit Zusatzprüfung oder ab 24 Jahren gilt die Plastikkarte auch für stärkere Motorräder.
EU – Ausländische Verkehrssünder zahlen ab 2007
Wer derzeit in einem der EU-Mitgliedsländer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen, egal, ob inländischer oder ausländischer Temposünder. Nur gab es bisher fast keine Möglichkeit, ausländische Verkehrssünder zur Kasse zu bitten, sofern sie nicht aufgehalten wurden. Obwohl zum Beispiel seit 1990 ein Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland besteht, gelang es bisher vielen deutschen Lenkern, mit dem „Auskunftsverweigerungs-Trick“ ungestraft zu bleiben. Seit März 2007 müssen nun alle 25 EU-Staaten einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen innerstaatlich umsetzen.
Während allerdings in Österreich Gerichte in Verkehrssachen nur nach Verkehrsunfällen mit Verletzten tätig werden, kann in den meisten europäischen Staaten auch eine schwere Verkehrsübertretung ohne Unfall, wie Alkoholisierung oder Unfallflucht, zu einem Gerichtsverfahren führen. Um ausländische Polizeistrafen in Österreich ab 2007 durch Verwaltungsbehörden vollstrecken zu können, ist ein weiteres Umsetzungsgesetz für den EU-Rahmenbeschluss in Vorbereitung. Die Vollstreckung ist erst bei Strafen ab 70 Euro zulässig, weil bei niedrigeren Strafen der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. In den meisten Ländern und auch in ganz Österreich sind bei den schweren Verkehrs-Delikten wie Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel oder gravierenden Tempoüberschreitungen schon jetzt weit mehr als 70 Euro zu bezahlen.
Österreich – Führerschein von nun an im Scheckkartenformat
Der Führerschein ist 100 Jahre alt – und ändert wieder einmal sein Gesicht. Am 7. Jänner 1906 wurde im Reichsgesetzblatt der Monarchie die „Fahrlizenz“ zum Lenken von mehrspurigen Kfz eingeführt, seit damals gilt die allgemeine Führerscheinpflicht. Nach zahlreichen Neuerungen wurde aus dem Schein ab 1. März eine handliche Karte – auf Papier folgte Polycarbonat. Seit heute werden alle Führerscheine nur mehr im neuen Scheckkartenformat ausgegeben. Der neue Schein kostet 55 Euro, wer seinen papierenen umtauschen will, muss 45 Euro zahlen.