Österreich – Neues Straßentunnel-Sicherheitsgesetz ab Mai

Anfang Mai wird das neue Straßentunnel-Sicherheitsgesetz in Kraft treten, das beschloss der Nationalrat.
In diesem Straßentunnel-Sicherheitsgesetz vorgeschrieben sind unter anderem Beschilderungen an der Einfahrt sowie die Schaffung eines eigenen Sicherheitsbeauftragten für Röhren über 500 Meter. Mit dem Gesetz wird die Tunnelrichtlinie der EU umgesetzt, die unter anderem vorsieht, dass bei einer bestimmten Verkehrsdichte einröhrige Tunnel  ausgebaut werden müssen. Vorgesehen in der Direktive sind außerdem Regeln für Lüftung, Sicherheitsbuchten und Fluchträume.

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