Archiv der Kategorie: Gesetze

Belgien – Maut für LKW

  Auch Belgien hat beschlossen, eine Kilometergebühr für Lastkraftwagen einzuführen. Die neue Steuer ersetzt die aktuelle Vignette, einen Pauschalbetrag, den das Transportunternehmen unabhängig von der gefahrenen Kilometerzahl zahlt. Die belgischen Behörden verhandeln mit den luxemburgischen und holländischen Behörden, um ein gemeinsames System zur Mauterfassung einzurichten, das dem bereits in Deutschland in Betrieb befindlichen ähnelt. 

  

Slowenien – Autobahn-Vignette als Übergangslösung

  Bis zur Einführung der Satelliten Maut in Slowenien im Sommer 2009 soll die Autobahn-Vignette für Pkw und Lkw das bestehende Mautsystem ersetzen, dies wird soeben vom Verkehrsministerium überprüft. Sollte man sich für die Vignette entscheiden, dann müsste sie bis spätestens Ende dieses Sommers eingeführt werden. 

Die neue Form der Maut-Einhebung soll zu einem flüssigeren Verkehr führen, denn das steigende Verkehrsaufkommen verursacht Staus an den bestehenden Mautstationen. Die Maut auf GPS-Basis soll für LKW über 3,5 Tonnen bis August 2009 und für alle anderen Fahrzeuge bis Ende 2010 eingeführt werden. 

  

Europa – Kontrollleuchte für den Reifendruck

  Die Europäische Union hat die Kontrollleuchte für den Reifendruck in die Liste der technischen Einrichtungen eingeführt, deren Verwendung die Reduzierung schädlicher CO2-Emissionen begünstigt, und hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, für die obligatorische Einführung dieser Vorrichtung zu sorgen. 

Der Reifendruck wirkt sich nämlich beträchtlich auf den Rollwiderstand aus, der als Schlüsselfaktor für den Treibstoffverbrauch eines Fahrzeugs gilt. Die Funktionsweise der Vorrichtung zur Überwachung des Reifendrucks ist sehr einfach: Eine Kontrollleuchte am Armaturenbrett des Fahrzeugs warnt den Fahrer, wenn der Reifendruck unter ein kritisches Niveau im Vergleich zu dem vom Hersteller empfohlenen Wert fällt. Für die LKW gibt es auch Lösungen, die den Überblick über den Druck jedes einzelnen Reifens liefern. 

  

Deutschland – Umweltplakette in deutsche Innenstädte seit 1.1.2008

  Wer ab 1.1.2008 mit einem Kraftfahrzeug (sei es Pkw, Lkw oder auch Autobus) in deutsche Innenstädte einfahren will, wird sukzessive die neue deutsche Umweltplakette an der Windschutzscheibe seines Kraftfahrzeuges brauchen: 

· Die Plakette gibt in verschiedenen Farben Auskunft über die Abgaskategorie des Kraftfahrzeuges. 

· Bereits mit 1. Jänner starten Berlin, Köln und Hannover, wird es also in den Innenstädten Fahrverbote für Kfz ohne Plakette bzw. mit Plakette in bestimmten Farben geben. 

· Im Laufe des nächsten Jahres folgen weitere Städte, so z.B. München bis spätestens 1.10.2008 mit einem Fahrverbot innerhalb des Mittleren Rings. 

· Ausländische Kfz-Lenker bzw. -Halter erhalten diese Plakette nur bei bestimmten deutschen Werkstätten usw., nicht also im Heimatland. 

Details sind in einem kurzen Merkblatt des KC Verkehr aufbereitet, das über folgende Website verfügbar ist: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=363896&DstID=1406 

Die Neuregelung sollte unbedingt beachtet werden, da EUR 40,- Strafe und ein Punkt in Flensburg drohen. 

  

Großbritannien – Einführung der LEZ in London

  In London wird ab dem 4. Februar 2008 die so genannte ‚Low Emission Zone’ (LEZ) eingeführt. Es handelt sich dabei um einen Bereich, in dem nur schadstoffarme Fahrzeuge (Mindeststandard EURO 3) fahren dürfen. Der Verkehr der anderen Fahrzeuge wird schrittweise verboten: Insbesondere dürfen ab Februar 2008 in der LEZ keine Fahrzeuge mehr der Klassen EURO 0, 1 und 2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t fahren, und ab Juli 2008 gilt dieses Verbot auch für Fahrzeuge der Klassen EURO 0, 1 und 2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t. 

Ab Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge der Klasse EURO 4 im Bereich der LEZ fahren. 

Die Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen in der LEZ fahren, müssen aber eine Tagesgebühr von 200 Pfund (287 Euro) entrichten. Bei Verstoß gegen die Vorschriften wird ein Bußgeld in Höhe von 1000 Pfund verhängt. 

Alle nicht in Großbritannien zugelassenen Fahrzeuge (sowohl diejenigen, die die Kriterien erfüllen, als auch die anderen) müssen auf der Internetseite Transport for London (www.tfl.gov.uk) registriert werden. 

  

Ungarn – Erhöhung der Strafen für Verkehrssünder

  Ab Mai wird in Ungarn ein neues Bußgeldsystem in Kraft treten. Wer demnächst in Ungarn zu schnell fährt, zahlt nicht nur hohe Strafen, sondern auch die Kosten für den Verwaltungsaufwand. 

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h in einer Tempo 50-Zone wird mit mindestens 40.000 HUF (ca. 160 Euro) bestraft und bei Missachtung einer roten Ampel wird eine Strafe von 400 Euro verhängt. Auch können gegen Ausländer schneller Fahrverbote verhängt werden als bisher. Parkvergehen werden schon jetzt grenzüberschreitend eingehoben. Als besondere Abschreckung haben die Behörden die Übertragung der Mess- und Verwaltungskosten auf den Verkehrssünder vorgesehen, diese können zu der Strafe nochmals bis zu 400 EUR betragen. 

  

Italien – Änderungen an der Straßenverkehrsordnung

  Kürzlich wurden Änderungen an der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgenommen: Nachfolgend listen wir die wichtigsten davon auf: 

Fahren ohne Führerschein war bisher ein Verwaltungsdelikt, wird nun wieder als strafbare Handlung, genauer gesagt als Übertretung, geahndet und mit einem Bußgeld von 2257 € bis 9032 € bestraft. 

Die Sicherstellung des Fahrzeugs ist zwar laut Absatz 18 Art. 116 der italienischen Straßenverkehrsordnung noch vorgesehen, kann jedoch dadurch, dass dieser Verstoß nicht mehr dem Verwaltungsrecht, sondern dem Strafrecht zugeordnet wird, nicht mehr angewandt werden. 

Wenn das Fahren unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat, wird das Fahrzeug für jeweils 90 bzw. 180 Tage sichergestellt. 

  

Italien – analoger Fahrtenschreiber

  Das Oberste Italienische Gerichtshof urteilte wie folgt: 

Ein Fahrer, der in das Kontrollgerät ein Blatt einlegt, dessen Datum nicht dem aktuellen Datum entspricht, verstößt gegen die italienische Straßenverkehrsordnung (Geldstrafe von 742 € bis 2970€ ), als ob er ohne Fahrtenschreiberscheibe gefahren ist. Dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung muss daher nicht nur geahndet werden, wenn das Aufzeichnungsblatt im analogen Gerät fehlt, sondern auch wenn das Blatt zwar eingelegt ist, aber förmliche Ordnungswidrigkeiten aufweist, aufgrund derer die Polizeibeamten ‚die Aufzeichnungen in Bezug auf die neun Stunden vor dem Zeitpunkt der Kontrolle’ nicht überprüfen können. Insbesondere gilt dies für folgende fehlende Daten: 

– Nach- und Vorname bei Beginn der Verwendung 

– Datum und Ort bei Beginn und Ende der letzten Fahrt 

– amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, dem der Fahrer vor der ersten auf dem Schaublatt aufgezeichneten Fahrt zugeteilt wurde, und des späteren Fahrzeugs bei Fahrzeugwechsel im Verlauf der Verwendung des Blatts 

– Ablesung des Kilometerzählers bei Beginn und Ende der letzten auf dem Schaublatt aufgezeichneten Fahrt sowie bei Fahrzeugwechsel während des Diensttages 

  

Italien – City Maut in Mailand

  Mailand hat mit 2. Jänner 2008 eine City-Maut eingeführt, den so genannten „Ecopass“ für umweltbelastende Fahrzeuge. Diese Maut gilt für die Einfahrt in die Mailänder Innenstadt, die „Cerchia dei Bastioni“, in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 19:30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist die Einfahrt in diese Zone frei. Der Ecopass muss für Benzinautos und Benzintransportfahrzeuge Euro 0, 1 und 2, Dieselautos Euro 0, 1, 2 und 3, Dieseltransportfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und 3 und Dieselbusse Euro 0, 1, 2, 3, 4 und 5 entrichtet werden. 

  

Italien/Frankreich – Höchstgrenze f. LKW-Transit im Mont-Blanc-Tunnel

  Die Regierung der Region Valle D’Aosta hat beschlossen, dass in Zukunft täglich nicht mehr als 1600 Lkw durch den Alpentunnel fahren dürfen. Mit diesem Durchschnittswert als Obergrenze, der täglich überwacht und kontrolliert wird, wolle man die bisherige Qualität des Umweltgleichgewichtes aufrechterhalten. 

Auch für den Grenzübergang Monginevro im Piemont haben Italien und Frankreich eine Einigung getroffen und eine Tageshöchstgrenze von 100 Lkw über 7,5 Tonnen festgelegt. Dies soll zunächst testweise im Frühjahr eingeführt werden. Die französische Seite wollte ursprünglich sogar eine Ausweitung der Zone, in der der LKW-Transit generell verboten ist.