Ab Januar 2009 soll die Lkw-Maut von durchschnittlich 13,5 Cent pro Kilometer auf zirka 14 Cent erhöht werden. Somit verteuert sich für Lkw über 12 Tonnen die Nutzung der deutschen Autobahnen um mindestens 43 %.
Ab Januar 2009 soll die Lkw-Maut von durchschnittlich 13,5 Cent pro Kilometer auf zirka 14 Cent erhöht werden. Somit verteuert sich für Lkw über 12 Tonnen die Nutzung der deutschen Autobahnen um mindestens 43 %.
In Slowenien gilt für Autobahnen und Schnellstraßen die Vignettenpflicht 1. Juli, so der Beschluss des Laibacher Parlaments in der vergangenen Woche. Für die erste Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen in Slowenien muss mindestens eine Halbjahres-Vignette um 35 Euro gekauft werden. Der Preis einer Jahres-Vignette beträgt 55 Euro.
Das neue System ersetzt die kilometerabhängige Autobahnmaut von etwa fünf Cent pro Kilometer, wobei aber Stadtautobahnen ausgenommen waren. Durch die Mautpflicht erhofft sich Premierminister Janez Jansa, dass viele Slowenen den Autobahnen nicht mehr ausweichen und dadurch eine Verringerung der CO2-Emissionen erzielt werden kann. Befürchtet wird jedoch, dass viele ausländische Durchgangsreisende Ausweichrouten verwenden. Scharfe Kontrollen der Polizei wurden angekündigt und Vignettensünder werden mit 300 bis 800 Euro bestraft.
Mit einer Änderung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, die im Amtsblatt der österreichischen Republik Nr. 06/08 veröffentlicht wurde, wurde ab 2008 der Zeitraum verlängert, in dem die Winterausrüstung für Lkw Pflicht ist, wobei diese Verpflichtung auch auf Leichtfahrzeuge ausgedehnt wurde. Früher galt diese Pflicht vom 15. November bis zum 15. März, nun vom 1. November bis zum 15. April.
Diese Pflicht betrifft auch Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 bis 12 t. Bei Schnee, Eis oder Matsch dürfen daher nur noch Fahrzeuge mit Schneereifen auf allen Rädern oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern fahren. Dies gilt für alle in Österreich fahrenden Fahrzeuge, unabhängig aus welchem Grund und unabhängig vom Ort der Zulassung. Die Winterreifen auf der Motorachse müssen mit der Kennzeichnung ’’M+S’’oder ’’M.S. ’’ oder ’’M & S’’ versehen sein.
Bei Missachtung dieser Vorschriften können Bußgelder bis 5000 Euro angewandt werden und das Fahrzeug darf nicht weiterfahren, wenn dies eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt.
Der Tiroler Landeshauptmann unterzeichnete die Verordnung Nr. 92 vom 17. Dezember 2007, welche im Tiroler Amtsblatt am vergangenen 20. Dezember veröffentlicht wurde, mit der ein permanentes Verbot zur Beförderung bestimmter Waren auf der A12 ’’Inntalautobahn’’ Kufstein-Landeck zwischen Langkampfen (an der deutschen Grenze) und Zirl (westlich von Innsbruck) für Lkw oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t eingeführt wurde.
Das Verbot wird nach einem differenzierten Zeitrahmen angewandt und betrifft folgende Warenkategorien:
1. ab dem 2. Mai 2008: alle Arten von Abfall, Holzresten und Resten aus der Verarbeitung von Holz, Erde, Stein sowie Reste aus Aushub- und Abbrucharbeiten
2. ab dem 1. Januar 2009: Rundholz und Kork, eisenhaltige Mineralien und NE-Mineralien, Fahrzeuge und Anhänger, Stahl (mit Ausnahme von Baustahl), Marmor und Travertin, Fliesen
Die oben genannten Waren dürfen somit Tirol nur noch auf der Schiene durchqueren. Eine Ausnahme gilt für Beförderungen mit Be- und Entladung in den Tiroler Gemeinden an der A12, in einigen bayrischen Gemeinden (darunter Garmisch-Partenkirchen und Rosenheim), sowie in den Südtiroler Gemeinden im Eisacktal, im Pustertal und im Wipptal, die von diesem Verbot ausgenommen sind.
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen gemäß der Novelle zum Bundesstraßenmautgesetz 2007 erließ eine neue Mauttarifverordnung. Ziel der neuen Mauttarifverordnung ist es, die Tarife an die Inflation anzupassen.
Die neuen Tarife betragen ab 1. Mai 2008:
Kategorie 2: 15,80 Cent (bisher 15,5 Cent)
Kategorie 3: 22,12 Cent (bisher 21,7 Cent)
Kategorie 4: 33,18 Cent (bisher 32,55 Cent)
In Tirol gelten an drei Spieltagen zu Zeiten der Fußballeuropameisterschaft 2008 zusätzliche Fahrverbote für LKW mit mehr als 7,5 t hzG. Die Verbote gelten im gesamten Bereich von Inntalautobahn A 12, Brennerautobahn A13 und Arlberg Schnellstraße S 16 an den Tagen der Spiele im Stadion Innsbruck Tivoli Neu:
Am Dienstag, den 10. Juni (Spanien-Russland), Samstag, den 14. Juni 2008, (Schweden – Spanien) und Mittwoch, den 18. Juni 2008, (Russland – Schweden).
Deutschland wird sich nach Einschätzung der Organisation „Deutsche Umwelthilfe“ einem allgemeinen Tempolimit nicht mehr lange entziehen können. Spätestens ab 2010 werde die EU-Kommission ein solches Gebot im Interesse der Verkehrssicherheit durchsetzen, erklärten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD). Ohne eine solche Maßnahme sei die von der EU angekündigte Halbierung der Zahl der Verkehrstoten bis 2010 nicht zu erreichen.
Toll Collect informiert, dass ab 1. Februar die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mautbetreibers – mit Auswirkungen für die Benutzer – geändert wurden. Das Unternehmen wird künftig 15 Euro für die Entsperrung eines Fahrzeuggeräts berechnen, wenn der Benutzer dafür verantwortlich ist.
Seit 1. Februar wird der Lkw-Transitverkehr aus dem Münchner Stadtgebiet gesperrt. Da in der bayerischen Landeshauptstadt die höchsten Feinstaubwerte bundesweit gemessen worden sind, müssen Lkw ab 3,5 Tonnen auf den A99 ausweichen, wenn sie kein Ziel im Münchner Stadtgebiet haben. Um die Einhaltung der EU Grenzwerte zu erreichen, soll die Feinstaubbelastung vor allem entlang des vielbefahrenen Mittleren Rings gesenkt werden.
Bei Verstößen gegen das LKW-Transitverbot soll ein Verwarngeld erhoben werden. Durch die Umleitung sollen die Lkw-Fahrten von rund 60.000 Fahrten um 8.000 reduziert werden. Mit 1. Oktober 2008 ist auch für München eine Umweltzone vorgesehen.
In Norditalien führt die Straßenpolizei immer häufiger strenge Kontrollen durch. In erster Linie wird die Mitnahme aller notwendigen Dokumente und Fahrzeugpapiere (EU Lizenz, Logbücher bei Kabotagetransporte etc.) überprüft.
Das Fehlen eines vorgeschriebenen Dokuments führt zu einer Verwaltungsstrafe von mehreren tausend Euro und zur Beschlagnahme des LKW für drei Monate. Die Außenhandelsstelle empfiehlt deshalb auf das Mitführen von Dokumenten besonders zu achten.