UK – Änderungen der Straßenverkehrsordnung

  Es handelt sich dabei unter anderem um die Pflichten, bei schlechten Sichtverhältnissen weniger als 100 Meter mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren sowie bei der Beförderung von Gefahrengut einen Feuerlöscher mitzuführen. Der englische Transportverband RHA weist außerdem auf das Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 t sowie einer Höhe über 12 m auf der Tower Bridge hin. Bei Verletzungen dieses Verbots ist ein Bußgeld von 100 Pfund (150 Euro) zu zahlen.  

Europa – Kranhersteller schielen in Richtung Osten

  Palfinger und der US-amerikanische Hersteller Manitowoc planen Investitionen in Kroatien und der Slowakei. Österreichs Paradeunternehmen Palfinger hat Übernahmeverhandlungen mit dem kroatischen Hersteller von Stahlelementen PiRmetal bekannt gegeben. Palfinger hält bereits seit 2001 20% an dem kroatischen Zulieferer. 

Manitowoc hingegen plant den Bau eines eigenen Werks in der Ostslowakei, in dem bis zu 400 Arbeitsplätze entstehen sollen. 

Europa – Einbau von Rückspiegeln an in der EU zugelassenen LKW

  Innerhalb der EU wurde der Vorschlag für eine Richtlinie untersucht und besprochen, um Abhilfe gegen die Probleme im Zusammenhang mit dem äußeren Sichtfeld durch den „nachträglichen“ Einbau von Vorrichtungen für die indirekte Sicht zu schaffen. 

Die Maßnahme ist ausschließlich an Lastkraftwagen gerichtet und ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf höchstens 10 Jahre vor Inkrafttreten der Richtlinie in der EU zugelassene Fahrzeuge. Sollte die vorgeschlagene Richtlinie bis 2008 in Kraft treten, würde der nachträgliche Einbau die nach 1998 zugelassenen Lastkraftwagen, das heißt nahezu 4 Millionen Fahrzeuge, betreffen. 

Eine Freistellung ist für die in Holland, Dänemark und Belgien zugelassenen Fahrzeuge vorgesehen, da dort bereits wirksame nationale Maßnahmen durchgeführt wurden, um die „toten Winkel“ zu beseitigen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wurde auf ein Jahr nach deren Inkrafttreten festgelegt. Für die Durchführung wird die sofortige Anwendung auf nach 2004 zugelassene Fahrzeuge vorgeschlagen. Für die anderen Fahrzeuge hingegen ist verstärkte Flexibilität je nach Zulassungsjahr geplant. 

 Europa – Lenk -und Ruhezeiten seit 01.04.2007/siehe Anhang 

Lenk- und Ruhezeitverordnung der EU (VO 561/2006/EG)
 

Gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Güterbeförderung mit Fahrzeugen > 3,5 t (einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger)
  • Personenbeförderung mit Fahrzeugen > 9 Personen (einschließlich Fahrer)
  • Für Beförderungen im Straßenverkehr
    • ausschließlich innerhalb der EU
    • zwischen der EU, der Schweiz und den EWR-Vertragsstaaten (unabhängig vom Land der Zulassung des Fahrzeuges)

Ausgenommen sind:

  • die Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
    • Personenbeförderung im Linienverkehr, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km
    • Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40km/h
    • Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes,..
    • Nichtgewerbliche Fahrten für humanitäre Hilfe
    • Pannenhilfefahrzeuge
    • Historische Nutzfahrzeuge zur nichtgewerblichen Beförderung, etc.

Lenkzeit

  • täglich: max. 9 Stunden, Verlängerung möglich: 2 x pro Woche auf max. 10 Stunden
  • wöchentlich: max. 56 Stunden, Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen: max. 90 Stunden (z.B.: 56+34+56+34, aber nicht 34+56+56+34)
  • umfasst sind alle Lenkzeiten innerhalb der Gemeinschaft oder in Drittstaaten (auch für unterschiedliche Unternehmen)
  • andere Arbeiten sowie Bereitschaftszeiten sind vom Fahrer festzuhalten (handschriftlich am Schaublatt oder manuell ins Kontrollgerät eintragen)

Lenkpausen

  • nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 Minuten oder: 15 Min + 30 Min
  • Lenkdauer: Gesamtlenkzeit zwischen einer Ruhezeit oder geregelten Fahrtunterbrechung bis zur nächsten.

Tägliche Ruhezeit

  • innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit
  • regelmäßige tägl. Ruhezeit: min. 11 Stunden (auch 3 +9)
  • reduzierte tägl. Ruhezeit: min. 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden, max. 3 x zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten
  • Mehrfahrerbetrieb: innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer (täglichen oder wöchentlichen) Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von min. 9 Stunden
  • kann bei geeigneter Schlafmöglichkeit im stehenden Fahrzeug verbracht werden, aber nicht am Betriebsstandort

Wöchentliche Ruhezeit

  • in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So)
    • zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden )
    • eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentl. Ruhezeit von mind. 24 Stunden (+ Ausgleich durch eine ununterbrochene gleichwertige Ruhezeit vor dem Ende der folgenden dritten Woche; anzuhängen an eine andere Ruhezeit von mind. 9 Stunden )
  • spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentl. Ruhezeit; fällt sie in zwei Wochen ???? zählt nur für eine Woche
  • Nur die reduzierte wöchentl. Ruhezeit kann im stehenden Fahrzeug verbracht werden (nicht am Standort, bei geeigneter Schlafmöglichkeit)

Ruhezeit auf Fährschiff/Zug

  • Bei regelmäßiger tägl. Ruhezeit auf Fähre oder Bahn ist eine zweimalige Unterbrechung von gesamt max. 1 Stunde möglich.
  • Anfahrt zu oder Rückreise von einem Bus/LKW, der nicht auf der Betriebsstätte des Unternehmers steht, gilt nur im Zug oder auf Fähre als Ruhezeit.
  • In beiden Fällen muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Ausnahme

  • zur Erreichung eines geeigneten Halteplatzes sind Abweichungen möglich, sind aber vom Fahrer zu vermerken.

Abweichungen zur Erreichung eines geeigneten Halteplatzes

  • Abweichungen – wenn mit Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar – von Lenkzeit, Lenkpausen, Ruhezeiten, soweit erforderlich, um Sicherheit
  • der Fahrgäste
  • des Fahrzeugs
  • der Ladung zu gewährleisten
  • Interessensabwägung durch Lenker, ob Fahrtüchtigkeit oder Sicherheit (v.a. von Personen) im Vordergrund steht   
  • Vermerk handschriftlich durch Lenker
    • am Schaublatt,
    • am Ausdruck des digitalen Kontrollgerätes, oder
    • am Arbeitszeitplan (Personenlinienverkehr)

Pflichten des Lenkers bei analogem Kontrollgerät

  • Mitzuführen sind bei analogem Kontrollgerät:
    • Alle Schaublätter
    • Alle handschriftlichen Aufzeichnungen
    • Alle Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgeräte (bei Fahrten sowohl mit digitalem und analogem Kontrollgerät)
    • Bestätigungen über Nichtlenktage
    • Fahrerkarte (soweit vorhanden)

Bis 31.12.2007: der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Kalendertage
Ab 01.01.2008: der vorausgegangenen 28 Kalendertage
Pflichten des Lenkers bei digitalem Kontrollgerät

  • Mitzuführen sind bei digitalem Kontrollgerät:
    • Alle Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät
    • Alle handschriftlichen Aufzeichnungen (z.B. bei Störung, Aufsuchen eines Halteplatzes…)
    • Alle Schaublätter aus dem analogen Kontrollgerät (bei Fahrten sowohl mit digitalem und analogem Kontrollgerät)
    • Fahrerkarte
    • Bestätigungen über Nichtlenktage

Bis 31.12.2007: der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Kalendertage
Ab 01.01.2008: der vorausgegangenen 28 Kalendertage. Ältere Schaublätter bzw. Bestätigungen über Nichtlenktage sind dem AG auszuhändigen (Kopien machen).
Zusätzlich geltende Regelungen
(in Österreich)
???? Arbeitszeit
???? Höchstarbeitszeit
???? Ruhepausen
???? Einsatzzeit
Arbeitszeit (§ 13b Abs 1 AZG)

  • die Arbeitszeit für Lenker umfasst
    • die Lenkzeiten,
    • die Zeiten für sonstige Arbeitsleistungen (z.B. Be- und Entladen, Reparaturarbeiten, Tanken, Einweisen, Bewachen, etc.) und
    • die Zeiten der Arbeitsbereitschaft
    • OHNE die Ruhepausen.
  • Normalarbeitszeit laut KV: 40 Stunden pro Woche

Höchstarbeitszeit Vergleich
alt

  • Wochenarbeitszeit 56 Stunden
  • Durchschnittlich Wochenarbeitszeit 55 Stunden
  • Durchrechnungszeitraum bis zu 52 Wochen

neu

  • Wochenarbeitszeit 60 Stunden
  • Durchschnittlich WAZ 48 Stunden, bzw. 55 Stunden bei Arbeitsbereitschaft
  • Durchrechnungszeitraum bis zu 26 Wochen

Ruhepausen (§ 13c AZG)
gilt seit 1.7.2006 für alle Fahrzeuge

  • Tagesarbeitszeit 6-9 Stunden: 30 min
  • Tagesarbeitszeit über 9 Stunden: 45 min
  • spätestens nach 6 Stunden einzuhalten
  • Teilungsmöglichkeit, wobei jeder Teil mindestens 15 min betragen muss
  • erster Teil nach spätestens 6 Stunden
  • während Ruhepause dürfen keine Tätigkeiten ausgeübt werden

Einsatzzeit (§ 16 AZG)

  • die Einsatzzeit von Lenkern umfasst die zwischen zwei Ruhezeiten anfallende
    • Arbeitszeit (d.h. Lenkzeiten, Zeiten sonstiger Arbeiten und Zeiten der Arbeitsbereitschaft) und die
    • Arbeitszeitunterbrechungen (Ruhe- und Lenkpausen).
  • die Einsatzzeit darf grundsätzlich 12 Stunden nicht überschreiten

Österreich – Trucker-Treffen bei Salzburg

  Nach den großen Erfolgen der letzten beiden Jahre findet am 5.5.2007 in Neumarkt am Wallersee (direkt an der B1 im Gewerbegebiet Pfongau) wieder ein Truckertreffen statt. 

Heuer soll ein neuer Rekord erreicht werden: 100 der schönsten Lkw aus ganz Österreich und Umgebung werden den interessierten Publikum präsentiert. Stolze Lenker von verschönerten Fahrzeugen bekommen bei der Teilnahme ein Begrüßungsgeschenk sowie Gutscheine für Speisen und Getränke. 

Österreich – Erweitertes Wochenendfahrverbot auf A12, A13

  Das BMVIT hat den Entwurf für den Fahrverbotskalender 2007 zur Begutachtung ausgesandt. Für Lastkraftwagen (hzG mehr als 7,5 t) gilt auf Teilen der A12 und A13 an zehn Samstagen zwischen 30. Juni 2007 bis 1. September 2007 von 9.00 – 15.00 Uhr ein Fahrverbot, wenn das Ziel der Fahrt südlich des Brenners liegt. 

Am 3. Oktober 2007 von 0.00 – 22.00 Uhr, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland bzw. über Deutschland erreicht werden soll. 

Fahrverbote gelten auch für Streckenabschnitte folgender Straßen: Loferer Straße B178, Ennstal Straße B320, Seefelder Straße B177, Fernpassstraße B179 sowie Achensee Straße B181. 

Deutschland – 25 Meter LKW verursachen zu hohe Kosten

  Der Einsatz der 25 Meter langen und 60 Tonnen schweren LKW soll verheerende Folgen zum Beispiel bei Auffahrunfällen haben. Die deutschen Leitplankensysteme seien nicht für 60-Tonner ausgelegt und insbesondere die Brücken könnten schwer in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies sind die Ergebnisse einer Studie der Technischen Universität Berlin. 

Rund 1/3 der 38.000 deutschen Brücken im Fernstraßennetz stammt noch aus den sechziger Jahren und müsste mit einem großen finanziellen Aufwand geprüft und verstärkt werden. In Tunneln und auf Parkplätzen könnte es eng werden. Die Laster mit bis zu acht Achsen hätten außerdem Schwierigkeiten mit kleinen Kreisverkehren und anderen Kurven, hieß es in einer Pressemitteilung der Technischen Universität. 

Um die deutschen Straßen für die 25-Meter-LKW befahrbar zu machen, würden Mehrkosten von bis zu acht Milliarden Euro entstehen, teilte das Bundesministerium für Verkehr außerdem Skepsis mit. 

Deutschland – Piëch am Weg zum MAN-Aufsichtsratschef

  Nach seiner erfolgreichen Wiederwahl als VW-Aufsichtsratsvorsitzender steht Ferdinand Piëch vor dem Sprung an die Spitze des MAN-Aufsichtsrates. Wie Truck.at am 20.04.2007 berichtete, stellte Piëch bei einem Treffen mit hochrangigen Gewerkschaftsvertretern unter anderem Arbeitsplatzgarantien in Bezug auf die mögliche Fusion von MAN, Scania und dem VW-Nutzfahrzeuggeschäft in Aussicht. Eine Zerschlagung des MAN-Konzerns schloss Piëch aus. 

Der „Wahlkampf“ von Piëch zeigt seine Wirkung: so wollen dem Bericht nach die Arbeitnehmervertreter im MAN-Aufsichtsrat geschlossen für Piëch stimmen.  

Schweden – Volvo schloss die Übernahme von Nissan weitgehend ab

  Der schwedische Nutzfahrzeugkonzern Volvo schloss die Übernahme von Nissan Diesel Motor in Japan weitgehend ab. Lt. Mitteilung in Truck.at vom 20.04.2007, kontrolliert Volvo nun 96 Prozent der Anteile bei der Lkw- und Bussparte von Nissan.
Die nicht eingelösten 4 % sollen bis spätestens September 2007 übernommen werden. Volvo hatte bereits seit letztem Jahr über 19 % der Anteile bei Nissan Diesel und bot für den Rest rund 815 Millionen Euro.  Durch die Übernahme will Volvo das Geschäft in den asiatischen Märkten forcieren.

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