Innerhalb der EU wurde der Vorschlag für eine Richtlinie untersucht und besprochen, um Abhilfe gegen die Probleme im Zusammenhang mit dem äußeren Sichtfeld durch den „nachträglichen“ Einbau von Vorrichtungen für die indirekte Sicht zu schaffen.
Die Maßnahme ist ausschließlich an Lastkraftwagen gerichtet und ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf höchstens 10 Jahre vor Inkrafttreten der Richtlinie in der EU zugelassene Fahrzeuge. Sollte die vorgeschlagene Richtlinie bis 2008 in Kraft treten, würde der nachträgliche Einbau die nach 1998 zugelassenen Lastkraftwagen, das heißt nahezu 4 Millionen Fahrzeuge, betreffen.
Eine Freistellung ist für die in Holland, Dänemark und Belgien zugelassenen Fahrzeuge vorgesehen, da dort bereits wirksame nationale Maßnahmen durchgeführt wurden, um die „toten Winkel“ zu beseitigen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht wurde auf ein Jahr nach deren Inkrafttreten festgelegt. Für die Durchführung wird die sofortige Anwendung auf nach 2004 zugelassene Fahrzeuge vorgeschlagen. Für die anderen Fahrzeuge hingegen ist verstärkte Flexibilität je nach Zulassungsjahr geplant.