Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee ist das Verfahren zur Vergabe des Betreibermodells für die Bundesautobahn A 5 im Abschnitt zwischen Malsch, Baden-Baden und Offenburg beendet.
Tiefensee teilte mit, dass das Konsortium Hochtief, Vinci, Reif und Kirchhoff den Zuschlag für Ausbau, Betrieb und Erhalt des insgesamt 59,8 Kilometer langen Konzessionsabschnittes erhält. Im 41,4 Kilometer langen Teilbereich zwischen der Anschlussstelle südlich Baden-Baden bis südlich der Anschlussstelle Offenburg ist der Konzessionsnehmer für den sechsstreifigen Ausbau zuständig. Er wird vertraglich verpflichtet, diesen bis Herbst 2014 durchzuführen. Während der Bauzeit bleibt der Abschnitt für den Verkehr befahrbar.
Bestandteil der Konzession sind 99 Ingenieurbauwerke, davon sind 58 Brücken neu zu bauen beziehungsweise umzubauen. Erstmalig werden Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von etwa 12 Kilometern sowie diverse andere Bauwerke (Verkehrszeichenbrücken, Regenklärbecken) errichtet. Die Laufzeit beginnt im April dieses Jahres und beträgt insgesamt 30 Jahre. Zur Refinanzierung erhält der Betreiber einen Teil der auf der Strecke anfallenden Lkw-Maut.
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Österreich – EUR 1.500 Verschrottungsprämie ist fix
Dies gilt für mindestens 13 Jahre alte Autos. 30.000 Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß sollen so durch schadstoffärmere Neuwagen ersetzt werden.
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich, Stabsabteilung Presse, Mag. Sabine Radl, Tel.: 0590900/DW 3590, Mail: sabine.radl@wko.at, http://wko.at/Presse
Deutschland – Weitere Umweltzonen seit 1.1.2009
Seit dem 01.01.2009 gibt es nun weitere Umweltzonen: Augsburg, Bremen, Herrenberg, Karlsruhe, Nürnberg, Pforzheim und Ulm. Ab 1.1.2010 sollen auch die Städte Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Mühlacker folgen.
Slowakei – neue Gesetzgebungen
Der österreichische Handelsdelegierte in Bratislava informierte über neue Verkehrsvorschriften, die zwar noch nicht offiziell in der Gesetzessammlung publiziert wurden, jedoch auf der Homepage des Innenministeriums schon in slowakischer Sprache festgehalten sind: · Die Slowakei führt eine Winterreifenpflicht ein. In der Zeit vom 15.11. bis 31.03. eines jeden Jahres müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht auf allen Achsen Winterreifen aufweisen. Die Polizei kontrolliert hierbei das entsprechende „Winterprofil“. Sie wird sich zusätzlich an den international üblichen Kennzeichnungen für Winterreifen, wie z.B. M.S., M+S oder M&S, orientieren. Alle anderen Fahrzeuge für die Beförderung von Personen oder Gütern müssen über Winterreifen verfügen, die zumindest auf der Antriebsachse montiert sind. Die Verwendungspflicht im oben genannten Zeitraum gilt unabhängig von dem vorherrschenden Wetter – also auch bei trockenen, schnee- und eisfreien Straßen.
· Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t unterliegen einem generellen Überholverbot auf allen Autobahnen und Schnellstraßen. Dieses Überholverbot gilt 24 Stunden am Tag, 365 bzw. 366 Tage im Jahr. Ob es hier noch zu Änderungen kommt, ist zurzeit offen. · Die Bestimmungen zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen sind überarbeitet worden. Generell gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Autobusse maximal 100 km/h und Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht 130 km/h fahren. Führt eine Autobahn auf ihrem Streckenverlauf durch Ortschaften hindurch, ist die Höchstgeschwindigkeit mit 90 km/h limitiert.
· Seit dem 15.10.2008 müssen alle Fahrzeuge in der Slowakei mit „Licht am Tag“ fahren. Die vorher angesprochene Gesetzesnovelle verändert diese Bestimmung insofern als die „Licht am Tag–Regelung“ auf das gesamte Jahr erweitert wird. Es ist davon auszugehen, dass die vorgenannten generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen von den jeweiligen Lenkern gekannt werden müssen. Eine extra Beschilderung soll (angeblich) nicht stattfinden.
Mit der Gesetzesänderung wird der Strafrahmen heraufgesetzt. Eine Nichteinhaltung der vorher angegebenen Vorschriften kann zu Geldstrafen bis zu Euro 600,– führen. Die vorgenannten Änderungen sollen mit 1.02.2009 in Kraft treten.
Deutschland – A1 zwischen Hamburg und Bremen wird sechsspurig
Auf der rund 72,5 Kilometer langen Engstelle der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen hat der sechsstreifige Ausbau begonnen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das dritte PPP-Projekt (Public Private Partnership) in der Bundesrepublik. Dabei wird einem privaten Unternehmen oder Konsortium die Konzession für eine Strecke erteilt. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die Strecke vertragsgemäß auszubauen und 30 Jahre lang zu betreiben. Im Gegenzug erhält er für seine Leistungen einen Anteil der Lkw-Maut, die auf dem Streckenabschnitt anfällt.
Finnland – Helsinkis Frachthafen in Betrieb
Der komplette Frachtbereich des Hafens von Helsinki ist am 28. November ins östlich der Stadt gelegene Vousaari umgezogen.
Die alten Hafenumschlagsflächen im Stadtzentrum weichen nun Wohn- und Bürohäusern. So will man den starken Straßenverkehr aus der Innenstadt verbannen und die Rolle Helsinkis als Ostseehafen stärken. Vuosaari ist direkt an das finnische Straßen- und Schienennetz angebunden. Über die Autobahn ist es nicht weit zum Flughafen Helsinki-Vantaa. Zudem bietet der Hafen regelmäßige Linienfährverkehre zwischen Finnland und den nord- und mitteleuropäischen Häfen.
Deutschland – A1 zwischen Hamburg und Bremen wird sechsspurig
Auf der rund 72,5 Kilometer langen Engstelle der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen hat der sechsstreifige Ausbau begonnen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das dritte PPP-Projekt (Public Private Partnership) in der Bundesrepublik. Dabei wird einem privaten Unternehmen oder Konsortium die Konzession für eine Strecke erteilt. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die Strecke vertragsgemäß auszubauen und 30 Jahre lang zu betreiben. Im Gegenzug erhält er für seine Leistungen einen Anteil der Lkw-Maut, die auf dem Streckenabschnitt anfällt.
Österreich – Vignettentarife 2009
Nach korallenrot 2008 hat die Autobahnvignette für 2009 nun ein lindgrünes Design. Die Preise für die Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen für alle Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen bleiben unverändert. Der Nationalrat beschloss, dass die nächsten Tariferhöhungen (Valorisierungen) von Vignette und Maut erst 2010 erfolgen.
Vignettentarife inkl. 20% Ust.:
· Motorrad 10-Tage: EUR 4,40, 2-Monate: EUR 11,10, Jahresvignette: EUR 29,50
· KFZ bis einschl. 3,5 hzG: 10-Tage: EUR 7,70, 2-Monate: EUR 22,20 Jahresvignette: EUR 73,80
Weitere Informationen über Vignettenersatz, spezielle Regelungen… sind auf http://www.vignette.at beschrieben.
Deutschland – IAA Nutzfahrzeuge 2008 mit Besucherrekord
Die Leitmesse der Nutzfahrzeugindustrie, die vom 25. September bis 2. Oktober in Hannover stattfand, verzeichnet einen Aussteller- und Besucherrekord.
Mit knapp 300.000 Besuchern (plus 12 Prozent) an zehn Messetagen und insgesamt 2.084 Ausstellern (plus 34 Prozent) waren für die diesjährige IAA Nutzfahrzeuge wieder neue Rekorde zu vermelden. Die Aussteller hätten sich insgesamt zufrieden gezeigt. Zahlreiche Aufträge seien vergeben und Abschlüsse getätigt worden.
Österreich – Bezugsmöglichkeit der UZ-Plakette von Deutschland
Die österreichischen Fahrzeugbesitzer/Firmen können nun die für deutschen Umweltzonen erforderlichen Umweltplaketten (Feinstaub) auch direkt über DEKRA Wien, Herrn Hammer, bestellen.
In diesem Fall ist – per E-Mail oder Fax die Kopien der erforderlichen Fahrzeugpapiere (Typenschein oder COC-Papier – aus denen die Emissionsklasse hervorgehen sollte) zu senden. Die Plaketten werden dann (inkl. des Zahlscheines) per Post übermittelt; je Plakette ist ein Betrag von EUR 10,– (netto) zu entrichten. Die entsprechende Kontaktadresse lautet wie folgt:
Harald Hammer, DEKRA AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, MAN-Strasse 1, A 2333 Leopoldsdorf bei Wien, T.+43 2235 40 900, F.+43 2235 40 900 – 22, office@dekra-austria.at, http://www.dekra-austria.at