Archiv der Kategorie: LKW

Italien – City Maut in Mailand

  Mailand hat mit 2. Jänner 2008 eine City-Maut eingeführt, den so genannten „Ecopass“ für umweltbelastende Fahrzeuge. Diese Maut gilt für die Einfahrt in die Mailänder Innenstadt, die „Cerchia dei Bastioni“, in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:30 bis 19:30 Uhr. Zu anderen Zeiten ist die Einfahrt in diese Zone frei. Der Ecopass muss für Benzinautos und Benzintransportfahrzeuge Euro 0, 1 und 2, Dieselautos Euro 0, 1, 2 und 3, Dieseltransportfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und 3 und Dieselbusse Euro 0, 1, 2, 3, 4 und 5 entrichtet werden. 

  

Italien/Frankreich – Höchstgrenze f. LKW-Transit im Mont-Blanc-Tunnel

  Die Regierung der Region Valle D’Aosta hat beschlossen, dass in Zukunft täglich nicht mehr als 1600 Lkw durch den Alpentunnel fahren dürfen. Mit diesem Durchschnittswert als Obergrenze, der täglich überwacht und kontrolliert wird, wolle man die bisherige Qualität des Umweltgleichgewichtes aufrechterhalten. 

Auch für den Grenzübergang Monginevro im Piemont haben Italien und Frankreich eine Einigung getroffen und eine Tageshöchstgrenze von 100 Lkw über 7,5 Tonnen festgelegt. Dies soll zunächst testweise im Frühjahr eingeführt werden. Die französische Seite wollte ursprünglich sogar eine Ausweitung der Zone, in der der LKW-Transit generell verboten ist. 

  

Österreich – Tagfahr-Lichtpflicht ist abgeschafft

  Die seit Mitte November geltende Tagfahr-Lichtpflicht für Fahrzeuge wurde mit 1. Januar 2008 wieder abgeschafft. Grund dafür ist eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, der zufolge Fahrzeuge mit Abblendlicht im Straßenverkehr zwar besser wahrgenommen werden, bei Fahrzeugführern entgegenkommender Fahrzeuge aber auch eine ablenkende Wirkung hervorrufen. 

Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer leichter übersehen werden. In der Dämmerung und bei schlechten Sichtverhältnissen muss aber auch in Zukunft mit Licht gefahren werden. Das freiwillige Fahren mit Licht bei guten Sichtverhältnissen bleibt erlaubt. 

  

Deutschland – Flensburger Führerschein-Punktesystem für ausländ. Kraftfahrer

  Verstöße, die in der Anlage 13 zu § 40 der deutschen Fahrerlaubnisverordnung aufgezählt sind, und zu Punkte-Eintragungen in das Verkehrszentralregister in Flensburg führen, werden nun auch auf ausländische Lenker und je nach Delikt auch auf den jeweiligen Fahrzeughalter angewendet. 

So findet bspw. auch das Entziehungsverfahren (ab 18 Punkten) im Grundsatz auf Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung Anwendung. Da jedoch der Hoheitsakt einer ausländischen Behörde durch eine deutsche Behörde nicht beseitigt werden kann, bleibt der Kraftfahrer zwar Inhaber der ausländischen Fahrberechtigung, es wird ihm aber nach § 3 Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 2 der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr das Recht aberkannt, die ausländische Fahrberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland zu gebrauchen. Dieses „Fahrverbot“ hat allerdings nur Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland. 

Die Aberkennung wird der ausländischen Ausstellungsbehörde sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Eintragung in das Verkehrszentralregister mitgeteilt. 

Dies bedeutet: Das deutsche Führerschein-Punktesystem hat Auswirkungen auf ausländische Lenker und in gewissen Fällen auch auf den Fahrzeughalter! 

  

Schweden – Volvo kündigt neue schwere Lkw an

  Im Sommer 2008 wird Volvo Trucks eine neue Generation schwerer Lkw in Europa einführen. Sowohl der Volvo „FH“ als auch der Volvo „FH16“ werden vor allem innen überarbeitet. Der Produktionsstart ist für Herbst 2008 geplant. 

Neu gestaltet an den beiden Fernverkehrs-Lkw wird unter anderem die Fahrerhaus-Innenausstattung. Eine neue Gestaltung der Staufächer über dem Fahrersitz soll für ein besseres Raumgefühl sorgen und das aufrechte Stehen im Fahrerhaus erleichtern. Schiebetüren vereinfachen das Öffnen und Schließen. Ebenso wurde das Armaturenbrett neu gestaltet, um dem Fahrer mehr Platz einzuräumen. Aus dem gleichen Grund wurden auch die Bedienelemente für die I-Shift- und Powertronic-Getriebe etwas weiter vom Fahrersitz entfernt platziert. Neu hinzu kommen auch Elemente wie Regensensoren für die Scheibenwischer oder Abbiegelicht. 

Die meisten beim Volvo FH eingeführten Änderungen werden auch beim Volvo FH16 zu finden sein. Allerdings erhält der FH16 als Prestigemodell einige allein ihm vorhaltende Merkmale. 

  

Europa – Digitales/Analoges Kontrollgerät – Ausdehnung der Mitführver- pflichtung von Schaublättern, Ausdrucken etc. mit 1.1.2008

  Die EU VO 3821/85 regelt im Artikel 15, Abs. (7) a) und b) den Zeitraum hinsichtlich der Mitführverpflichtung betr. Schaublätter etc. Mit 1. Januar 2008 wird der Mitführungszeitraum auf den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage ausgedehnt (bisherige Regelung: laufende Woche und vorhergehende 15 Kalendertage) 

Dies bedeutet nun

Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem analogen/digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können

Mitführverpflichtung ab 1. Januar 2008 

  

Analoges Kontrollgerät 

· Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage, 

· Die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke. 

  

Digitales Kontrollgerät 

· Die Fahrerkarte 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten 

· handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 

· (Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke 

· Die Schaublätter für oben genannten Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt hat, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist. 

  

Grundsätzlich muss oben erwähnter Zeitraum IMMER durch Aufzeichnungen abgedeckt sein; zum Nachweis der Fälle von Urlaub/Krankenstand/Lenken eines Fahrzeuges, welches nicht in den Anwendungsbereich der EU VO 561/2006 fällt, ist das EU-Formblatt hinsichtlich „Lenkfreier Tage“ zur Abdeckung der Mitführverpflichtung zu verwenden! 

  

Europa – MAN Joint Venture mit Pon

  Dieses gilt für den Vertrieb und Service von MAN-Lkw, Bussen der Marken MAN und Neoplan sowie Motoren und Ersatzteilen in den Benelux-Ländern und Frankreich. An der neuen Holding-Gesellschaft „MAN Region West BV“ sind MAN Nutzfahrzeuge und die Pon-Gruppe zu jeweils 50 Prozent beteiligt. Pon wird das operative Management führen Pon, Hauptsitz in den Niederlanden, ist ein internationales Handelsunternehmen mit über 9.000 Mitarbeitern in elf Ländern. Die Geschäfte beinhalten eine weite Spannbreite, die in zwei Einheiten eingeteilt ist: Pon Automotive and Pon Equipment + Power Systems. Das Unternehmen repräsentiert Hersteller wie MAN, Volkswagen, Caterpillar und Linde. 

  

Österreich – Winterreifenpflicht und Schneekettenmitführpflicht

  Vom 15. November 2007 bis 15. März 2008 besteht für Lkw und Busse mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse wieder Winterreifenpflicht. Weiters ist in diesem Zeitraum auch die Mitnahme von geeigneten Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder verpflichtend vorgeschrieben.  Die Bestimmungen im Kraftfahrgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG) wurden so formuliert, dass die betroffenen Fahrzeuge nur dann gelenkt werden dürfen, wenn zumindest an den Rädern der Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Dadurch wurde versucht auch ausländische Lkw und Busse in die Pflicht zu nehmen. Für die Wirtschaft relevante Ausnahmen betreffen lediglich Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden.  

Welche Fahrzeuge sind betroffen: 

Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass sämtliche LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, davon abgeleitete Fahrzeuge wie Sattelzugfahrzeuge, Spezialkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Autobusse (mehr als 8 Sitzplätze außer dem Lenker) betroffen sind. 

Welche Reifen: 

Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind mit entsprechender Profiltiefe (5 mm). Diese Reifen müssen an der Flanke mit dem Kürzel M+S, M.S oder M & S versehen sein.  

  

  

Großbritannien – Umweltzone jetzt auch in London

  Ab Februar 2008 wird der Großraum London zur Niedrigemissionszone erklärt. Lkw mit Euro 3 und höher müssen zuvor bei der „Organisation Transport for London“ registriert werden. Lkw ohne Euro 3 müssen eine Tagesgebühr bezahlen oder dürfen diese Zone, die rund um die Uhr mit Kameras überwacht wird, nicht mehr befahren. Dies gilt auch für die europäischen Fahrzeugen, die die Euro-3-Norm nicht erfüllen. 

Wird die Tagesgebühr von rund 295 Euro nicht entrichtet, droht eine Strafgebühr von rund 1.475 Euro. Ab dem 4. Februar 2008 gilt die Regelung für dieselbetriebene Fahrzeuge über 12 Tonnen und ab Juli 2008 gilt sie dann auch für dieselbetriebene Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ab Oktober 2010 betrifft die Regelung auch dieselbetriebene Transporter ab 1,205 Tonnen Leergewicht.