Volvo hat im ersten Quartal durch eine starke Nachfrage nach Lastwagen und Bussen eine überraschende Gewinnsteigerung erzielt. Wie das Unternehmen in einer Aussendung mitteilte, stieg der Umsatz um 15 Prozent auf 60,2 Milliarden Kronen.
Der weltweit zweitgrößte Anbieter von Nutzfahrzeugen hob angesichts dieser Zahlen seine Marktprognosen für Europa und Nordamerika an. In Europa rechnet Volvo jetzt für 2006 mit einem Gesamtabsatz von 270.000 bis 280.000. Für Nordamerika hob der Hersteller die Prognose für den Gesamtabsatz auf 340.000 bis 350.000.
Mit nächstem Jahr will der niederländische Lkw-Hersteller DAF die Produktion einen besonders sauberen EEV-Motor auf den Markt bringen. Die Emissionswerte sollen gegenüber der 2009 in Kraft tretenden Euro-5-Norm nochmals deutlich verringert werden.
Die flächendeckende Einführung von Lkw der so genannten 60-Tonner-Klasse stehen Politik und Transportbranche mit gemischten Gefühlen gegenüber. So sind noch einige Unsicherheitsfaktoren, wie z. B. die Auswirkungen auf den Straßenzustand, extremer Wettbewerb.. zu klären. Auf der anderen Seite der Bilanz stehen Treibstoffersparnisse und eine Entlastung des Straßennetzes. Die EU erlaubt bereits heute den Einsatz von besonders schweren und langen Lkw-Zügen, dies gilt allerdings nur für die Durchführung von zeitlich begrenzten Feldversuchen.
In den Niederlanden läuft noch bis zum 1. November 2006 ein 2004 gestarteter Großversuch mit über 100 Fahrzeugen mit 25,25 m Gesamtlänge und einem Höchstgewicht von 60 Tonnen. EU-Verkehrskommissar Barrot will die Ergebnisse dieses Pilotprojektes und die Folgen des Einsatzes von 60-Tonnern auf Verkehrssicherheit und Umwelt eingehend prüfen, bevor über eine EU-weite Initiative entschieden wird.
Nach dem Vorbild von London und Oslo will nun auch Italien zur Verkehrsberuhigung in den Innenstädten eine Straßenmaut für Städte einführen. Als Pilotprojekt soll Bologna ab Mai eine Citymaut einführen, Rom, Turin und Mailand werden folgen. Der Preis für die Einfahrt werde rund 5 Euro kosten, so die Verkehrssprecher.
Der Frächterverband informierte, dass die ukrainische Zollbehörde ab sofort keine holographischen Zollkleber mehr auf den Carnets TIR anbringen. Es wird nur mehr der gemeinhin bekannte Zollstempel angebracht.
BMW hat rund 80.000 Motorräder zu technischen Nachrüstungen in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind die neuen Boxer- und K-Baureihen. Bei den Maschinen könne unter den extremen Bedingungen eines Fahrsicherheitstrainings das ABS-System beim Bremsen ausfallen. Damit bestätigte er einen Bericht des Online-Magazins „Autonews24“. Die Halter der Motorräder seien bereits informiert worden. Die Reparatur dauere nicht lange und sei für die Besitzer kostenlos.
Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes mussten die Importeure von Mineralölerzeugnissen im Februar 2006 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat um 42,1% mehr bezahlen. Vor allem die Einfuhr von Diesel und leichtem Heizöl verteuerten sich (+ 43,9%). Kleiner Trost: Bei Mineralölerzeugnissen. So war im Februar eine Preissenkung von 1,2% zu beobachten, nachdem sie sich im Januar vorübergehend um 5,5% verteuert hatten. Für Motorenbenzin fielen die Preise wieder um 5,6% nach + 7,6% im Januar 2006 und + 0,7% im Dezember 2005.
Bisher sind Fahrerunterlagen (Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke) der laufenden Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen (Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85). Ab dem 01.05.2006 sind bei Kontrollen der Fahrerunterlagen der laufenden Woche und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke vorzulegen (Art. 26 Abs. 4 i.V.m. Art.29 VO (EG) Nr. 561/2006). Ab dem 01.01.2008 sind die Fahrerunterlagen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage mitzuführen (Art. 26 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006).
Die Verkehrsminister der EU beschlossen einen einheitlichen, befristeten Führerschein im Scheckkartenformat. Ab dem Jahr 2012 sollen nur noch die neuen Plastikkarten ausgegeben werden. Spätestens bis 2032 müssen alle Halter der 110 verschiedenen derzeit in der EU gültigen Führerscheinmodelle diese umtauschen. Die Gültigkeit der neuen Lenkerberechtigung ist je nach Entscheidung des jeweiligen Mitgliedslandes mit 10 bis 15 Jahren befristet. Bei der Verlängerung sind für Pkw- und Motorradfahrer keine Gesundheitstests zwingend vorgeschrieben. Nach Ablauf des Führerscheines müssen sie lediglich eine neue Karte beantragen und allenfalls ein neues Foto mitbringen.
In Österreich brauchen aber weiterhin Lkw- und Buslenker alle 5 Jahre ein neues ärztliches Attest. Für mehr Verkehrssicherheit wird künftig auch der Motorradführerschein gestaffelt, denn junge Motorradfahrer seien die einzige Gruppe mit steigenden Zahlen der tödlichen Verkehrsunfällen.
Ab 16 Jahren wird es einen verpflichtenden Moped-Schein geben. Mit 18 darf ein Zweirad mit maximal 35 Kilowatt Motorleistung gelenkt werden und erst nach 2jährigem Besitz dieses Scheines mit Zusatzprüfung oder ab 24 Jahren gilt die Plastikkarte auch für stärkere Motorräder.
Wer derzeit in einem der EU-Mitgliedsländer zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Strafe rechnen, egal, ob inländischer oder ausländischer Temposünder. Nur gab es bisher fast keine Möglichkeit, ausländische Verkehrssünder zur Kasse zu bitten, sofern sie nicht aufgehalten wurden. Obwohl zum Beispiel seit 1990 ein Vollstreckungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland besteht, gelang es bisher vielen deutschen Lenkern, mit dem „Auskunftsverweigerungs-Trick“ ungestraft zu bleiben. Seit März 2007 müssen nun alle 25 EU-Staaten einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen innerstaatlich umsetzen.
Während allerdings in Österreich Gerichte in Verkehrssachen nur nach Verkehrsunfällen mit Verletzten tätig werden, kann in den meisten europäischen Staaten auch eine schwere Verkehrsübertretung ohne Unfall, wie Alkoholisierung oder Unfallflucht, zu einem Gerichtsverfahren führen. Um ausländische Polizeistrafen in Österreich ab 2007 durch Verwaltungsbehörden vollstrecken zu können, ist ein weiteres Umsetzungsgesetz für den EU-Rahmenbeschluss in Vorbereitung. Die Vollstreckung ist erst bei Strafen ab 70 Euro zulässig, weil bei niedrigeren Strafen der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre. In den meisten Ländern und auch in ganz Österreich sind bei den schweren Verkehrs-Delikten wie Alkohol am Steuer, Überfahren einer roten Ampel oder gravierenden Tempoüberschreitungen schon jetzt weit mehr als 70 Euro zu bezahlen.