Archiv der Kategorie: Allgemeines

Europa – Digitales/Analoges Kontrollgerät – Ausdehnung der Mitführver- pflichtung von Schaublättern, Ausdrucken etc. mit 1.1.2008

  Die EU VO 3821/85 regelt im Artikel 15, Abs. (7) a) und b) den Zeitraum hinsichtlich der Mitführverpflichtung betr. Schaublätter etc. Mit 1. Januar 2008 wird der Mitführungszeitraum auf den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage ausgedehnt (bisherige Regelung: laufende Woche und vorhergehende 15 Kalendertage) 

Dies bedeutet nun

Lenkt der Fahrer ein Fahrzeug, das mit einem analogen/digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist, so muss er den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit Folgendes vorlegen können

Mitführverpflichtung ab 1. Januar 2008 

  

Analoges Kontrollgerät 

· Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage, 

· Die Fahrerkarte, falls er Inhaber einer solchen Karte ist, 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke. 

  

Digitales Kontrollgerät 

· Die Fahrerkarte 

· alle während des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage erstellten 

· handschriftlichen Aufzeichnungen und die gemäß Verordnung 3821/85 sowie VO 561/2006 

· (Verlust/Diebstahl/Defekt der Fahrerkarte) vorgeschriebenen Ausdrucke 

· Die Schaublätter für oben genannten Zeitraum, falls er in dieser Zeit ein Fahrzeug gelenkt hat, das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist. 

  

Grundsätzlich muss oben erwähnter Zeitraum IMMER durch Aufzeichnungen abgedeckt sein; zum Nachweis der Fälle von Urlaub/Krankenstand/Lenken eines Fahrzeuges, welches nicht in den Anwendungsbereich der EU VO 561/2006 fällt, ist das EU-Formblatt hinsichtlich „Lenkfreier Tage“ zur Abdeckung der Mitführverpflichtung zu verwenden! 

  

Europa – MAN Joint Venture mit Pon

  Dieses gilt für den Vertrieb und Service von MAN-Lkw, Bussen der Marken MAN und Neoplan sowie Motoren und Ersatzteilen in den Benelux-Ländern und Frankreich. An der neuen Holding-Gesellschaft „MAN Region West BV“ sind MAN Nutzfahrzeuge und die Pon-Gruppe zu jeweils 50 Prozent beteiligt. Pon wird das operative Management führen Pon, Hauptsitz in den Niederlanden, ist ein internationales Handelsunternehmen mit über 9.000 Mitarbeitern in elf Ländern. Die Geschäfte beinhalten eine weite Spannbreite, die in zwei Einheiten eingeteilt ist: Pon Automotive and Pon Equipment + Power Systems. Das Unternehmen repräsentiert Hersteller wie MAN, Volkswagen, Caterpillar und Linde. 

  

Europa – Fünf Milliarden Euro für das TEN-V-Projekt

  Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge zur Finanzierung des TEN-V-Projekts (Transeuropäisches Verkehrsnetz) für den Zeitraum 2007-2013 vorgelegt. 

Insgesamt stehen 5,1 Milliarden Euro zur Verfügung, wobei die Kommission den grenzübergreifenden Projekten (mit 56 Prozent der Fördermittel) und umweltfreundlichen Verkehrsträgern wie den Wasserwegen und der Schiene den Vorzug gegeben hat. Nur magere drei Prozent entfallen insgesamt auf die Straßenprojekte. Der Korridor Paris-Palermo zählt aufgrund der Errichtung des Brennerbasistunnels zu den teuersten Projekten. Er wird einer Entscheidung der EU-Kommission zufolge mit 960 Millionen Euro aus Brüssel mitfinanziert. Bei den zahlreichen grenzübergreifenden Projekten zeichnet sich Deutschland und die Bahn als Gewinner durch die Zuteilung von den EU-Beihilfen für transeuropäische Verkehrsachsen ab.  

  

Österreich – Schedl und Schierhackl sind die neuen Asfinag-Vorstände

  Nun wurden DI Alois Schedl als Technikvorstand und Dr. Klaus Schierhackl als Finanzvorstand bestellt. Beide sollen sich durch hohe Fachkompetenz und Innovationsbereitschaft in ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer zweier Asfinag Konzerngesellschaften ausgezeichnet haben, so Dr. Eduard Saxinger, Vorsitzender des Aufsichtrates. Die ehemaligen Vorstände der Asfinag Franz Lückler, Mathias Reichhold und Christian Trattner legten ihr Vorstandsmandat und ihre Funktionen als Beiräte und Aufsichträte nieder. 

  

Österreich – Palfinger kauft deutsche MBB Liftsystems

  Der österreichische Kranhersteller Palfinger kauft die deutsche MBB Liftsystems AG mit rund 260 Mitarbeitern und heuer voraussichtlich 65 Millionen Euro Umsatz. MBB ist einer der Top-3-Player am weltweiten Markt für Ladebordwände. 

Die wichtigste Produktgruppe des österreichischen Konzerns mit einem Umsatzanteil von 70 Prozent sind Kräne. Das zweite Standbein bilden die Hydraulischen Systeme, zu denen 6 Produkte gehören, unter anderem Ladebordwände, wo Palfinger bisher laut eigenen Angaben in Kontinentaleuropa schwach war. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion muss noch von den Kartellwächtern genehmigt werden. 

  

Österreich – Winterreifenpflicht und Schneekettenmitführpflicht

  Vom 15. November 2007 bis 15. März 2008 besteht für Lkw und Busse mit mehr als 3,5t zulässiger Gesamtmasse wieder Winterreifenpflicht. Weiters ist in diesem Zeitraum auch die Mitnahme von geeigneten Schneeketten für mindestens 2 Antriebsräder verpflichtend vorgeschrieben.  Die Bestimmungen im Kraftfahrgesetz (§ 102 Abs. 8a KFG) wurden so formuliert, dass die betroffenen Fahrzeuge nur dann gelenkt werden dürfen, wenn zumindest an den Rädern der Antriebsachse Winterreifen angebracht sind. Dadurch wurde versucht auch ausländische Lkw und Busse in die Pflicht zu nehmen. Für die Wirtschaft relevante Ausnahmen betreffen lediglich Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden.  

Welche Fahrzeuge sind betroffen: 

Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3 sowie von solchen Fahrzeugen abgeleitete Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass sämtliche LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, davon abgeleitete Fahrzeuge wie Sattelzugfahrzeuge, Spezialkraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Autobusse (mehr als 8 Sitzplätze außer dem Lenker) betroffen sind. 

Welche Reifen: 

Reifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmt sind mit entsprechender Profiltiefe (5 mm). Diese Reifen müssen an der Flanke mit dem Kürzel M+S, M.S oder M & S versehen sein.  

  

  

Großbritannien – Umweltzone jetzt auch in London

  Ab Februar 2008 wird der Großraum London zur Niedrigemissionszone erklärt. Lkw mit Euro 3 und höher müssen zuvor bei der „Organisation Transport for London“ registriert werden. Lkw ohne Euro 3 müssen eine Tagesgebühr bezahlen oder dürfen diese Zone, die rund um die Uhr mit Kameras überwacht wird, nicht mehr befahren. Dies gilt auch für die europäischen Fahrzeugen, die die Euro-3-Norm nicht erfüllen. 

Wird die Tagesgebühr von rund 295 Euro nicht entrichtet, droht eine Strafgebühr von rund 1.475 Euro. Ab dem 4. Februar 2008 gilt die Regelung für dieselbetriebene Fahrzeuge über 12 Tonnen und ab Juli 2008 gilt sie dann auch für dieselbetriebene Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Ab Oktober 2010 betrifft die Regelung auch dieselbetriebene Transporter ab 1,205 Tonnen Leergewicht. 

  

Deutschland – LKW-Transitverkehr in München ab 2008 verboten

  Ab 1. Februar 2008 wird nun nach jahrelangem Tauziehen der Behörden im Kampf gegen den Feinstaub das Fahrverbot für den Lkw-Transitverkehr in der bayrischen Landeshauptstadt in Kraft treten. Bereits 37 Mal (35 Überschreitungen von der EU erlaubt) wurden in diesem Jahr über 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft an der vielbefahrenen Landshuter Allee am Mittleren Ring gemessen. Im Vergleich zu den Vorjahren fiel die Feinstaubbelastung heuer allerdings schon deutlich geringer aus. 

Der Lkw-Verkehr wird ab Februar auf den Autobahnring A99 umgeleitet, nur für Lkw mit einem Ziel in München ist das Fahren erlaubt. Bei Verstößen werde ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben. Die Umleitung des Lastwagen-Verkehrs auf den Autobahnring wird Schätzungen zufolge die Zahl der rund 60.000 Lkw-Fahrten in der Stadt um rund 8000 reduzieren.