Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) gelten folgende Bestimmungen:
Lenkzeitunterbrechung: Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten.
Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Tägliche Lenkzeit: Höchstens 9 Stunden. Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich.
Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden. Verkürzung 3 mal wöchentlich auf 9 Stunden möglich: bis zum Ende der folgenden Woche muss entsprechender Ausgleich erfolgen – oder 12 Stunden bei Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte, davon einer mindestens 8 Stunden jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Bei Doppelbesetzung: 8 Stunden innerhalb von 30 Stunden*.
Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit; Verkürzung möglich auf
· 36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers
· 24 Stunden außerhalb dieser Orte
Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten: Höchstens 56 Stunden**
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen***: Höchstens 90 Stunden
Mitzuführende Schaublätter: Für die laufende Woche und die in den dieser Woche vorausgehenden 15 Kalendertagen
* Auch bei der Zwei-Fahrer-Besatzung dürfen Ruhezeiten nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die beiden Fahrer müssen, sofern sie den gesamten Zeitraum zusammen verbringen, die Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf. Eine Ruhezeit ist nur ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.
** Ausnahme: Grenzüberschreitender Personenverkehr: Wöchentliche Ruhezeit ist spätestens nach höchstens 12 Tageslenkzeiten einzulegen.
***Woche ist der Zeitraum von Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.
Lenkzeit gelten solche Zeiten, die tatsächlich mit Fahrertätigkeit zugebracht werden. Zur Lenkzeit gehört auch das vorübergehende Stehen des Fahrzeugs, wenn dies nach allgemeiner Anschauung zum Fahrvorgang gehört. So ist die Zeit für einen verkehrsbedingten Aufenthalt an Ampeln, an Bahnschranken, an Kreuzungen, in Staus oder an der Grenze der Lenkzeit zuzurechnen.
Hingegen gehören Fahrpausen, auch von weniger als 15 Minuten, dann nicht zur Lenkzeit, wenn sie aus anderen als den vorgenannten Gründen stattfinden und der Fahrer dabei seinen Platz am Lenkrad verlassen kann.
Lenkzeitunterbrechungen
müssen innerhalb der vorgesehenen 4,5 Stunden Lenkzeit oder unmittelbar danach erfolgen. Während einer Lenkzeitunterbrechung darf der Fahrer keine anderen Arbeiten (z.B. Be- oder Entladetätigkeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) ausführen. Dagegen zählen Wartezeiten als Lenkzeitunterbrechung, sofern sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht dem Fahrvorgang zuzurechnen sind. Hierzu können beispielsweise Wartezeiten bei der Grenzabfertigung oder beim Be- oder Entladen des Fahrzeugs gerechnet werden. Das gleiche gilt für die Zeiten auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine im fahrenden Fahrzeug sowie auf Fähr- und Eisenbahnfahrten. Nach jeder Unterbrechung von insgesamt 45 Minuten (zusammenhängend oder in Teilen) beginnt ein neuer, für die Unterbrechung relevanter Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden. Dies bedeutet, dass auch nach einer beispielsweise nur 2-stündigen Lenkzeit mit anschließender 45-minütiger Unterbrechung ein neuer Lenkzeitabschnitt von 4,5 Stunden beginnt. Lenkzeitunterbrechungen dürfen jedoch nicht der täglichen Ruhezeit zugerechnet werden.Ruhezeit ist jeder ununterbrochene Zeitraum von mind. einer Stunde, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann. Keine Ruhezeiten sind Zeiten der Arbeit oder Arbeitsbereitschaft sowie die im fahrenden Fahrzeug verbrachten Kabinenzeiten. Die tägliche Ruhezeit kann jedoch im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.
Der Fahrer muss innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraumes eine tägliche Ruhezeit einlegen. Der 24-Stunden-Zeitraum braucht nicht mit dem Kalendertag identisch sein. Beginnt der Fahrer die Fahrt am Sonntag um 22.00 Uhr, so muss er spätestens am Montag um 22.00 Uhr seine tägliche Ruhezeit eingelegt haben. Eine Besonderheit gilt für Fahrer eines Fahrzeugs, das im kombinierten Verkehr mit einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. Seine tägliche Ruhezeit darf einmal unterbrochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ein Teil der täglichen Ruhezeit muss auf der Eisenbahn / dem Schiff verbracht werden, der andere Teil auf dem Land. Der Zeitraum zwischen den beiden Teilen einer täglichen Ruhezeit muss so kurz wie möglich sein und darf vor der Verladung des Fahrzeugs oder nach dem Verlassen des Fahrzeugs vom Fährschiff oder der Eisenbahn eine Stunde nicht übersteigen. Der Vorgang der Verladung bzw. des Verlassens umfasst auch die Zollformalitäten. Dem Fahrer muss während der beiden Teile der täglichen Ruhezeit ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung gestellt werden.
VW sucht für seine in Brasilien hergestellten Nutzfahrzeuge bis 45 Tonnen neue Absatzmärkte. Bisher waren als Abnehmer vor allem die Länder in Südamerika an erster Stelle. Jetzt will VW mit seinen schweren Lkw auch in Osteuropa Fuß fassen.
Falls es bis Ende 2007 eine Entscheidung in diese Richtung gibt, könnte der Markt in Osteuropa auf den Kopf gestellt werden – Kampfpreise von weniger als 100.000 Euro für eine Basis-Zugmaschine könnten den Wettbewerb ziemlich unter Druck bringen. Nebenbei wird auch gleich geprüft, inwieweit sich eine Lkw-Fertigung in Russland, Bulgarien oder der Türkei rechnet.?
Deutschlandweit sind mittlerweile rund 850 Kilometer für Lastwagen gesperrt, um Mautflüchtlinge auf die Autobahnen zu zwingen. Neben den schon bestehenden Fahrverboten plant Hessens Verkehrsminister Alois Rhiel (CDU) noch sechs weitere Sperren. Laut Straßenverkehrsordnung können Länder in Eigenregie Straßenabschnitte für Lastwagen sperren.
Baden-Württemberg will auch für Dieselautos, die nachträglich mit einem so genannten Partikelfilter ausgerüstet worden sind, eine Förderung durchsetzen. „Es darf nicht sein, dass diejenigen das Nachsehen haben, die sich frühzeitig um eine saubere und umweltgerechte Lösung bemüht haben“, sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle (CDU).
„Ich unterstütze den gemeinsamen Vorschlag von Bayern und Rheinland-Pfalz, Autofahrer einmalig um 330 Euro steuerlich zu entlasten, wenn sie ab 2007 ihre Dieselfahrzeuge zur Verbesserung der Luftqualität mit Partikelfiltern nachrüsten.“ Der Vorschlag sieht vor, die Förderung mit der Kraftfahrzeugsteuer zu verrechnen.
Damit die Förderung den Staat kein zusätzliches Geld koste, sollten im Gegenzug die Steuersätze für Dieselfahrzeuge angehoben werden. Pro 100 Kubikzentimeter soll die Steuer nach Darstellung Köberles von 2007 bis 2010 pro Jahr um 1,60 Euro verteuert werden. Danach müsste für ein Dieselauto mit einem Zweiliter-Motor im Jahr 32 Euro mehr Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden. In der vorgesehenen Laufzeit wären dies 128 Euro.
Von der Steuererhöhung ausgenommen seien Fahrzeuge, die mit einem Partikelfilter nachgerüstet worden seien oder die den höchsten Standard für Partikelemissionen (Euro 5-Grenzwert) bereits einhalten würden.
Das stärkste Wachstum der Wirtschaft seit mehr als 5 Jahren haben die starken Investitionsnachfragen im zweiten Quartal 2006 Deutschland beschert. So stieg das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen April und Juni nach einer ersten Studie um 0,9% gegenüber dem Vorquartal.
Die Studie verwies weiters darauf, dass die Wachstumsimpulse gegenüber dem ersten Quartal vor allem aus Deutschland selbst gekommen seien.
Der Kölner Motorenhersteller Deutz konnte im ersten Halbjahr 2006 das operative Geschäftsergebnis steigern und die positive Prognose für das Gesamtjahr bestätigen. Wie das Unternehmen mitteilte, hat sich der Auftragseingang erhöht und lag um 16 Prozent über dem Vorjahreswert. Der Absatz ist um 13 Prozent gestiegen. Der Konzernumsatz ist mit weit über 640 Millionen Euro um rund 3 Prozent höher als im ersten Halbjahr 2005.
Der im Juli gestartete Feldversuch in Deutschland mit den so genannten Super-Lkw (Eurokombi) wird nun durch ein drittes Unternehmen ergänzt. Wie die Hellmann Worldwide Logistics GmbH in Osnabrück bekannt gegeben hat, hat das niedersächsische Verkehrs- und Wirtschaftsministerium dem Konzern eine Ausnahmegenehmigung für Testfahrten mit dem Super-Lkw erteilt.
Auch die neue Kögel-Vertriebsgesellschaft, die Kögel Polska SP z.o.o., nimmt ihre Tätigkeit in Polen auf. Nach Rumänien und Russland ist dies die dritte Gründung in Osteuropa. Während Rumänien und Russland 100%ige Töchter sind, besteht in Polen eine Partnerschaft mit dem langjährigen (seit 1992) Kögel-Vertriebspartner Timex SA. Neben dem Hauptsitz in Konik Nowy bei Warschau, der neuen Verkaufsregion Mitte, entstehen bis zum 1. September weitere Verkaufsniederlassungen in Gdansk im Norden und in Katowice im Süden. Von diesen Niederlassungen aus werden weitere Vertriebspartner bedient.
Am 31. Juli 2006 unterzeichnete Bridgestone Europe die Investitionsvereinbarung für den Bau einer neuen Fabrik für Lkw- und Bus-Radialreifen im nordwestpolnischen Stargard. Die Bauarbeiten an dem 200-Millionen-Euro-Projekt werden im ersten Halbjahr 2007 beginnen, die Aufnahme der Produktion ist für Anfang 2009 angesetzt.
Mit dieser Maßnahme reagiert Bridgestone auf eine steigende Reifennachfrage in Europa. Das Betriebsgelände umfasst eine Größe von 100 Hektar. Im Jahre 2011 wird die Fabrik mit 750 Mitarbeitern 5.000 Lkw- und Pkw-Radialreifen pro Tag produzieren.