EU – Welche Lenk- und Ruhezeiten sind zu beachten

Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union (EU) und dem europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) gelten folgende Bestimmungen: 

 

Lenkzeitunterbrechung: Nach spätestens 4 ½ Stunden mindestens 45 Minuten. 

Aufteilungsmöglichkeiten in bis zu 3 Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Tägliche Lenkzeit: Höchstens 9 Stunden. Erhöhung 2 mal wöchentlich auf 10 Stunden möglich. 

Tägliche Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden. Verkürzung 3 mal wöchentlich auf 9 Stunden möglich: bis zum Ende der folgenden Woche muss entsprechender Ausgleich erfolgen – oder 12 Stunden bei Aufteilung in 2 oder 3 Abschnitte, davon einer mindestens 8 Stunden jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden. Bei Doppelbesetzung: 8 Stunden innerhalb von 30 Stunden*.   

Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit;           Verkürzung möglich auf
·                36 Stunden am Standort oder Heimatort des Fahrers
·                24 Stunden außerhalb dieser Orte
Lenkzeit zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten: Höchstens 56 Stunden**
Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen***: Höchstens 90 Stunden
Mitzuführende Schaublätter:  Für die laufende Woche und die in den dieser Woche vorausgehenden 15 Kalendertagen
 * Auch bei der Zwei-Fahrer-Besatzung dürfen Ruhezeiten nicht im fahrenden Fahrzeug verbracht werden. Die beiden Fahrer müssen, sofern sie den gesamten Zeitraum zusammen verbringen, die Ruhezeit gleichzeitig nehmen, wobei eine im Fahrzeug vorhandene Schlafkabine benutzt werden darf. Eine Ruhezeit ist nur ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird.
 ** Ausnahme: Grenzüberschreitender Personenverkehr: Wöchentliche Ruhezeit ist spätestens nach höchstens 12 Tageslenkzeiten einzulegen.
 ***Woche ist der Zeitraum von Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr.

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