Archiv der Kategorie: International

Schweden – Volvo: Erprobung von Flüssiggas-Lkw

  Der schwedische Nutzfahrzeughersteller erprobt in seinem Heimatland die ersten Lkw mit einem Methan-Diesel-Antrieb. Nach Aussagen des Herstellers werden ihre 13-Liter-Motoren mit einem Kraftstoffgemisch angetrieben, das sich zu 75 Prozent aus verflüssigtem Methangas und zu einem Viertel aus Diesel zusammensetzt. 

Durch die Verwendung des Flüssiggases soll die Reichweite gegenüber herkömmlichen Gas-Lkw um das Vierfache auf 500 bis 1.000 Kilometer je nach Fahrweise steigen. 

  

Europa – Kapsch erhält Zuschlag für Mautsystem in Polen

  Der österreichische Mautspezialist Kapsch TrafficCom hat in Polen den Zuschlag für die Errichtung und den Betrieb eines elektronischen Mautsystems erhalten. Das ETC-System (Electronic Toll Collection) soll am 1. Juli 2011 in Betrieb genommen werden. 

Das Konsortium Kapsch hat der polnischen Autobahn- und Straßenbaubehörde (GDDKiA) ein auf der Technologie Dedicated Short-Range Communication (DSRC) basiertes System mit einem Preis von 1,24 Mrd. Euro angeboten. 

Kapsch lag damit vor dem Konsortium MyToll mit einem auf der Technolgie Global Navigation Satellite System (GNSS) begründetem System. Die Maut ist vorgesehen für Lkw und Busse mit einem Gewicht über 3,5 hzG. Pkw können sich im ETC-System freiwillig registrieren. 

  

Europa – Handy-Telefonieren im Auto/Strafen-Vergleich

  Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder das Schreiben von SMS während der Autofahrt sind per Gesetz verboten. Nahezu jeder weiß das, aber zu wenige halten sich daran, obwohl man mit diesem Verhalten zum Verkehrsrisiko für sich und andere wird. 

Wer erwischt wird, zahlt in Österreich mindestens 50 Euro. Auch im europäischen Ausland geht die Exekutive gegen Handysünder am Steuer vor – die Mindeststrafen bewegen sich zwischen zehn und 160 Euro. Besonders rigoros fallen die Strafen in folgenden Ländern aus: In Italien beginnen die Strafen bei 155 Euro, in den Niederlanden verrechnet die Polizei 150 Euro Strafe, in Norwegen muss man 160 Euro zahlen. In der Slowakei werden bis zu 135 Euro fällig, in Slowenien 120 Euro und in Portugal kostet Telefonieren am Steuer zumindest 120 Euro. 

Auch bei den Freisprecheinrichtungen gibt es Sonderregelungen. Nicht jede Einrichtung garantiert in allen Ländern Straffreiheit. In Griechenland ist beispielsweise die Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) vorgeschrieben; in Spanien wiederum ist das Telefonieren am Steuer nur mit einer im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. Die Verwendung jeglicher Art von Headset ist dort verboten. 

Außerdem müssen an einer Tankstelle während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte, also auch Handys, abgeschaltet werden. Einzig in Schweden gibt es kein ausdrückliches Handyverbot. Gefährdet ein telefonierender Autolenker jedoch andere Verkehrsteilnehmer, hat das trotzdem Folgen. Dann wird dem Fahrer ein Verschulden wegen Unachtsamkeit angelastet. 

  

Frankreich – Höchstmautbetrag (TLPC)

  Um nicht den Höchstmautbetrag (TLPC) auf den französischen Autobahnen zu bezahlen, ist es  wichtig, die maximal genehmigte Aufenthaltszeit zu beachten.
Maximal genehmigte Aufenthaltszeit auf den französischen Autobahnen:
ALIS (48 h) AREA (24 h) APRR (48 h) ASF (48 h) COFIROUTE (48 h) ESCOTA (24 h) SANEF (24 h) SAPN (24 h) SFTRF (24 h)
Es ist möglich eine Stornierungsanfrage für die Differenz zwischen dem Höchstmautbetrag (TLPC) und der wirklichen Maut einzureichen, aber nur dann, wenn das Tispl-Gerät bei der Einfahrt nicht angenommen wurde (zum Beispiel aufgrund falscher Installation auf der Windschutzscheibe oder wegen technischen Problemen). In diesem Fall muss man die richtige Einfahrt mitteilen und die Stornierungsanfrage einreichen. Für österreichische Unternehmen gilt die Wirtschaftskammer als Kontaktadresse. 
 

Spanien – Geldstrafen bezahlen via Internet

  In Spanien ist es jetzt möglich die Geldstrafen im Internet zu bezahlen, und zwar auf der Webseite der Direcciòn Generale de Trafico www.dgt.es. Im oberen rechten Bereich befindet sich der Link ’’pago de multas por internet’’ (Geldstrafen online bezahlen). Klicken Sie nachher auf den Link ’’pago de multas por Internet (sin certificado digital ni DNI lectronico)’’ um die Geldstrafe zu bezahlen ohne im Besitz einer Digitalbescheinigung oder spanischen elektronischen Identitätsausweises zu sein. 

Es genügt die Kennziffer des Dossiers und den Betrag der Geldstrafe einzutragen. Anhand des Menüs kann der bevorzugte Ausweis ausgewählt werden. Mit dem Identifikationskode der Onlinebezahlung ist es möglich ein Duplikat der Quittung zu erhalten. In Kürze sollte die Webseite auch in Englisch verfügbar sein. 

  

Deutschland – Eurocombi-Feldversuch hat höchste Priorität

  Der geplante bundesweite Feldversuch mit überlangen LKW soll vorangetrieben werden, dies  bekräftigte Verkehrs-Staatssekretär Andreas Scheuer (CSU). Der Test mit den so genannten Eurocombi wurde mit vorrangiger Priorität in den Masterplan Güterverkehr und Logistik aufgenommen und soll Anfang 2011 starten.
Das Bundesverkehrsministerium strebe einen „großflächigen Test“ mit Lang-LKW an, der nach einem bis eineinhalb Jahren abgeschlossen sei. Für die Fahrzeuge soll ein zulässiges Höchstgewicht von 44 Tonnen gelten, bei einer Länge von 25,25 Metern. Insgesamt hätten bereits gut 300 mittelständische Transportunternehmen Interesse an einer Teilnahme angemeldet.
 

Italien – Erhöhung der Mautsätze

  Die italienische Autobahnmaut wird wieder ab dem 1. Juli erneut erhöht. Für LKW mit drei und mehr Achsen beträgt die Erhöhung 0,3 Cent pro Kilometer ab 1. Juli und ab 1. Januar 2011 noch einmal 0,6 Cent pro Kilometer. Dies bedeutet eine Mehrzahlung von bis zu 15 Prozent. Die letzte Erhöhung in Italien von rund drei Prozent war zum Ausgleich der Inflationsrate am 1. Januar 2010 fällig geworden.
Zu der Sondersteuer kommen die Kosten für die Ausweitung des Autobahnnetzes, auf dem Maut erhoben wird. Für den Stadtautobahnring rund um Rom sollen ab 1. Juli zwischen ein und zwei Euro erhoben werden. Dasselbe gilt für die Autobahn Salerno-Reggio Calabria. Auch wird die generelle Befreiung von der Maut für Süditalien wird aufgehoben. Doch es ist unklar, ob die Maut bereits jetzt für benutzbare Teilstücke erhoben werden soll, oder die Fertigstellung der Gesamtstrecke im Jahr 2012 abgewartet werden soll.   
 

Finnland – Finnlines startet neuen Liniendienst Bilbao – St. Petersburg

  Die Reederei Finnlines beginnt Anfang August einen regelmäßigen Liniendienst zwischen Spanien und Russland mit Stopp in Antwerpen und Helsinki. 

Der neue Dienst wird mit drei modernen Ro/Ro-Schiffen gefahren und trägt der steigenden Nachfrage nach seeseitigen Transportraum zwischen Russland und der Iberischen Halbinsel Rechnung, verlautet seitens Finnlines. Das Schiff, das u. a. Trailer und Container aufnimmt, verlässt Bilbao um Dienstag; freitags darauf trifft es im Grimaldi-Hub in Antwerpen ein. Danach geht es weiter nach Helsinki (Montag) und zu Endstation St. Petersburg mit Ankunft am Dienstag. 

  

Europa – Renault/Nissan: Kooperation mit AvtoVAZ

  Renault und sein japanischer Partner Nissan wollen sich noch stärker in Russland engagieren. Dazu schließt sich nun auch Nissan dem bestehenden Bündnis zwischen Renault und dem Autobauer AvtoVAZ, der das Modell Lada fertigt, an. Das Trio will in den kommenden fünf Jahren den gemeinsamen Marktanteil am russischen Automarkt von derzeit rund 30 auf 40 Prozent steigern.
In den drei Werken in Togliatti, Moskau und St. Petersburg sollen bis Jahresende die Produktionskapazitäten auf 1,3 Millionen Einheiten pro Jahr erweitert werden. Zudem wollen Renault und Lada ein gemeinsames Händler- und Vertriebsnetz in Russland aufbauen.
Zu den neuen gemeinsamen Modellen soll unter anderem ein neuer Lada Kombi und ein Lieferwagen gehören. Beide sollen auf der Plattform des Dacia Logan beruhen und hierzu wollen Renault und Nissan ihre russische Logistikabteilung nahe der AvtoVAZ-Zentrale in Togliatti aufbauen.
Renault kaufte sich im Februar 2008 mit rund 25 Prozent am russischen Automobilhersteller AvtoVAZ ein. Seit 1999 kooperieren Renault und Nissan miteinander. Das Duo hatte bereits im April 2010 eine Kooperation mit der Daimler AG bekannt gegeben.  
 

Deutschland – Ferienfahrverbote für LKW 2010

  An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2010 von 7 bis 20 Uhr besteht für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW ein zusätzliches Fahrverbot auf bestimmten Strecken. Das teilt das Bundesverkehrsministerium mit.
Autobahn: Strecke:
· A 1 von Autobahnkreuz Köln-West über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Cloppenburg und von Anschlussstelle Oyten bis Horster Dreieck
· A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
· A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
· A 4/E 40 von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen
· A 5 von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
· A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
· A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Anschlussstelle Hamburg-Schnelsen-Nord, von Anschlussstelle Soltau-Ost bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
· A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-West und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
· A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
· A 10 Berliner Ring, ausgenommen der Bereich zwischen der Anschlussstelle Berlin-Spandau über Autobahndreieck Havelland bis Autobahndreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahndreieck Spreeau bis Autobahndreieck Werder
· A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
· A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
· A 81 von Autobahnkreuz Weinsberg bis Anschlussstelle Gärtringen
· A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
· A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
· A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
· A 215 von Autobahndreieck Bordesholm bis Anschlussstelle Blumenthal
· A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
· A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
· A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd
 
Bundesstraße: Strecke:
· B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96
B 96/E 251 Neubrandenburger Ring bis Berlin
 
Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr auf dem gesamten Straßennetz gilt unverändert.
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer würden in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Für aus Deutschlands Nachbarstaaten einfahrende LKW sei die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Grenzübergang liegt, über den deutsches Hoheitsgebiet erreicht wird.
 
Das Fahrverbot gilt laut Bundesverkehrsministerium nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger
2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr)
3. Beförderungen von
· frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen, frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen, frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen, leicht verderblichem Obst und Gemüse  
4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit oben genannten Fahrten stehen.
Für alle geladenen Güter seien die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.