Archiv der Kategorie: Allgemeines

Schweden – Scania lehnte MAN-Angebot strikt ab

  Der Scania-Aufsichtsrat begründete seine Ablehnung des offiziellen MAN-Übernahmeangebots über    10,3 Milliarden Euro neben einer substanziellen Unterbewertung von Scania auch damit, dass von MAN und deutschen Gewerkschaften vereinbarte, langfristige Job-Garantien praktisch alle Kosteneinsparungen durch Personalreduzierungen auf die produktiveren Scania-Einheiten verlagern.
In einer einstimmig, aber ohne Volkswagen als größtem Scania-Eigner verfassten Mitteilung hieß es weiter, dass die von dem Münchner Unternehmen angekündigten Einsparungspotentiale bei einer Fusion der beiden Lkw- und Bushersteller langfristig möglich seien.

EU – Toter Winkel: Zusatzspiegel werden Pflicht

 

Der EU-Verkehrsministerrat hat dem Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lkw zugestimmt.

Durch den Zusatzspiegel soll der „tote Winkel“ beseitigt und das indirekte Sichtfeld der Lkw-Fahrer erweitert werden. 

Ab 2008 sollen innerhalb Europas alle im Verkehr befindlichen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26.01.2007. Die Übergangsregelung beträgt 2 Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind. 

Europa – Fahrverbote im Dezember und Jänner

 Datum                                      Land
Freitag, 01. Dezember 2006  Portugal (18:00 – 21:00 Uhr)
Freitag, 01. Dezember 2006  Rumänien (00:00 – 24:00 Uhr)
Mittwoch, 06. Dezember 2006  Spanien (08:00 – 24:00 Uhr)
Donnerstag, 07. Dezember 2006  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Freitag, 08. Dezember 2006  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Freitag, 08. Dezember 2006  Fürstentum Liechtenstein (00:00 – 24:00 Uhr)
Freitag, 08. Dezember 2006  Österreich (00:00 – 22:00 Uhr)
Freitag, 08. Dezember 2006  Spanien (08:00 – 24:00 Uhr)
Freitag, 08. Dezember 2006  Portugal (18:00 – 21:00 Uhr)

Samstag, 23. Dezember 2006  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Sonntag, 24. Dezember 2006  Slowakische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Sonntag, 24. Dezember 2006  Tschechische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Tschechische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Slowenien (08:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Spanien (08:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Slowakische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Rumänien (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Portugal (18:00 – 21:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Polen (07:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Fürstentum Liechtenstein (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Belgien (16:00 – 06:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Deutschland (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Frankreich (22:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Österreich (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Luxemburg (22:00 – 21:45 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Griechenland – auf bestimmten Streckenabschnitten (15- 23 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Kroatien (12:00 – 23:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Ungarn (22:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 25. Dezember 2006  Schweiz (00:00 – 24:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Ungarn (22:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Kroatien (12:00 – 23:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Griechenland – auf bestimmten Streckenabschnitten (15 – 23 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Griechenland – auf bestimmten Streckenabschnitten (15 – 23 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Luxemburg (22:00 – 21:45 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Österreich (00:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Fürstentum Liechtenstein (00:00 – 24:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Polen (07:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Rumänien (00:00 – 24:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Slowakische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Spanien – ausser in Cantabria, Castilla und Leon, Valencia, Galicien,              Madrid, Murcia, Navarra, im Baskenland und La Rioja (08- 24 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Slowenien (08:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 26. Dezember 2006  Tschechische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Samstag, 30. Dezember 2006    Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)

Montag, 01. Jänner 2007  Frankreich (22:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Fürstentum Liechtenstein (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Griechenland – auf bestimmten Streckenabschnitten (15 – 23 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Italien ( 07:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Kroatien (12:00 – 23:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Luxemburg (22:00 – 21:45 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Österreich (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Polen (07:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Portugal (18:00 – 21:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Rumänien (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Schweiz (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Schweiz (00:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Serbien und Montenegro (12:00 – 05:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Slowakische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Slowenien (08:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Slowenien (08:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Spanien (08:00 – 24:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Tschechische Republik (00:00 – 22:00 Uhr)
Montag, 01. Jänner 2007  Ungarn (22:00 – 22:00 Uhr)
Dienstag, 02. Jänner 2007    Serbien und Montenegro (12:00 – 05:00 Uhr)

Österreich – PKW Mautvignette 2007

Die Autobahnvignetten für 2007 sind an allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich. Die neue Jahresvignette kostet für Pkw 72,60 Euro und ist von 1. Dezember 2006 bis zum 31. Jänner 2008 gültig, die Jahresvignette für 2006 gilt noch bis 31. Jänner 2007. Wird man ohne Vignette erwischt, droht eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro.
Ersatzvignette: Sollte es z. B. durch Steinschlag zu einem Scheibenbruch kommen, wird an allen Stützpunkten des ÖAMTC der Antrag auf eine Ersatzvignette entgegengenommen und diese auch ausgegeben.
Vignettenpreise in EUR: Motorräder:  Jahr: 29,00 / 2-Monate: 10,9 / 10-Tage: 4,30 Mehrspurige Kfz bis 3,5 Tonnen:  Jahre: 72,60 / 2-Monat: 21,80/ 10-Tage: 7,60

Deutschland – Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse 2/CE

Alle Führerscheininhaber der LKW-Klassen (2, CE) die das 50. Lebensjahr vollenden, müssen ihren Führerschein/Fahrererlaubnis rechtzeitig verlängern lassen – Antragstellung2 Monate vor Erreichen des 50 LJ.
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse 2/CE sind folgende Unterlagen erforderlich: Vorlage des „alten“ Führerscheins / 1 Lichtbild 35 x 45 mm / ärztliche Bescheinigung und augenärztliches Gutachten / Gebühr: 42,60 €
Hinweis: Auch bei bereits verlängerten LKW-Klassen ist unbedingt die Ablauffrist zu beachten. Der Antrag zur Verlängerung der LKW-Klassen ist 2  Monate vor Ablaufdatum auszustellen.

Italien – Verkehrsverbot auf der Brenner-Strecke

Von direkten Quellen beim italienischen Transportministerium haben wir erfahren, dass ab 1. Januar 2007 die Fahrzeuge Euro 0 und Euro 1 auf den Autobahnen der Brenner-Strecke zwischen Verona und Wörgl nicht mehr verkehren dürfen. Diese Entscheidung wurde vereinbart zwischen den Ländern Tirol, Trient und Bozen. In zwei Jahren könnte diese Maßnahme auch die Fahrzeuge Typ Euro 2 und Euro 3 betreffen. 

Tschechien – Einführung des Mautsystems

Ab 01.01.2007 werden 970 km Autobahnen und Schnellstraßen mit der Gebühr belegt, davon sind alle LKW betroffen. In der II. Phase ab 01.07.2007 wird der übrige Teil (ca. 2100 km) mit der Gebühr belegt. Auf der Gesamtlänge (d. h. 970 km) sollen insgesamt 178 Mautbalken betrieben werden. 

Es werden 2 Arten von Maut unterschieden: 

temporäre Maut: (LKW mit höchstzugelassenem Gewicht bis 12 Tonnen und wird in Form einer Vignette eingehoben 

Kilometermaut: LKW mit höchstzugelassenem Gewicht von mehr als 12 Tonnen und wird in Form von elektronischen Mautgebühren eingehoben 

Das Mautsystem arbeitet auf Basis der Mikrowellentechnologie (Technologie der österreichischen Firma Kapsch). Mautgebühren können entweder vorab (sog. „PRE-PAY SYSTEM) oder aufgrund der gefahrenen Kilometer (Nachzahlung, Sog. „POST-PAY SYSTEM) bezahlt werden. Der Mautsatz beträgt 4,05 CZK/km (entspricht ca. EUR 0,15).  

Österreich – Tirol 100 km/h auf der A12

Der Landeshauptmann von Tirol setzte am 23.10.2006 auf der A12 Inntal-Autobahn zwischen Zirl-West und der Staatsgrenze eine Beschränkung von 100  km/h fest. Um eine zielgerichtete Maßnahme zu gewähren, soll die starre 100 km/h-Beschränkung lediglich bis zur Inbetriebnahme einer immissions-gesteuerten Verkehrsbeeinflussungsanlage in Geltung stehen.
Auf dieser Verkehrsbeeinflussungsanlage hat die Wirtschaftskammer Tirol unter Federführung von Dr. Helmut Lamprecht besonders gedrängt. Dem hat Landesrat DI Lindenberger Rechnung getragen und die ASFINAG so weit gebracht, dass ab 05.01.2007 dies möglich sein wird. Dies bedeutet, dass Tempo 100 nur mehr bei Überschreitung der Grenzwerte Geltung hat. Das Bundesland Tirol wird auf Jahre hinaus das einzige Bundesland mit dieser Koppelung sein.

Spanien – generelle Fahrverbote

In Spanien gibt es kein allgemeines, flächendeckendes Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Jedoch besteht im Baskenland für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht ein Fahrverbot von samstags oder dem Vorabend eines Feiertages 22:00 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst 22:00 Uhr. Lediglich für Gefahrguttransporte mit Fahrzeugen über 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht besteht an Sonn- und Feiertagen ein allgemeines Fahrverbot von 08:00 bis 24:00 Uhr. Am Vortag eines Feiertages (nicht an Samstagen) gilt das Fahrverbot von 13:00 bis 24:00 Uhr.

Regionale Fahrverbote schwerpunktmässig im Raum Madrid gelten für alle Fahrzeuge über 7,5 t zul. Gesamtgewicht (bei kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern bereits bei einem Gewicht von mehr als 3,5 t) sowie für Fahrzeugkombinationen unabhängig vom Gewicht auf verschiedenen Streckenabschnitten in beiden Richtungen. 

Luxemburg – generelle Fahrverbote

Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Frankreich von samstags oder vom Vortag eines Feiertages ab 21:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr und in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr.