Luxemburg – generelle Fahrverbote

Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot für Transitbeförderungen in Richtung Frankreich von samstags oder vom Vortag eines Feiertages ab 21:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr und in Richtung Deutschland von samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 23:30 Uhr bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 21:45 Uhr.   

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