Archiv der Kategorie: Allgemeines

Slowakei – neue Gesetzgebungen

  Der österreichische Handelsdelegierte in Bratislava informierte über neue Verkehrsvorschriften, die zwar noch nicht offiziell in der Gesetzessammlung publiziert wurden, jedoch auf der Homepage des Innenministeriums schon in slowakischer Sprache festgehalten sind: · Die Slowakei führt eine Winterreifenpflicht ein. In der Zeit vom 15.11. bis 31.03. eines jeden Jahres müssen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht auf allen Achsen Winterreifen aufweisen. Die Polizei kontrolliert hierbei das entsprechende „Winterprofil“. Sie wird sich zusätzlich an den international üblichen Kennzeichnungen für Winterreifen, wie z.B. M.S., M+S oder M&S, orientieren. Alle anderen Fahrzeuge für die Beförderung von Personen oder Gütern müssen über Winterreifen verfügen, die zumindest auf der Antriebsachse montiert sind. Die Verwendungspflicht im oben genannten Zeitraum gilt unabhängig von dem vorherrschenden Wetter – also auch bei trockenen, schnee- und eisfreien Straßen. 

· Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t unterliegen einem generellen Überholverbot auf allen Autobahnen und Schnellstraßen. Dieses Überholverbot gilt 24 Stunden am Tag, 365 bzw. 366 Tage im Jahr. Ob es hier noch zu Änderungen kommt, ist zurzeit offen. · Die Bestimmungen zu den Geschwindigkeitsbeschränkungen sind überarbeitet worden. Generell gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h – außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h. Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen Autobusse maximal 100 km/h und Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht 130 km/h fahren. Führt eine Autobahn auf ihrem Streckenverlauf durch Ortschaften hindurch, ist die Höchstgeschwindigkeit mit 90 km/h limitiert. 

· Seit dem 15.10.2008 müssen alle Fahrzeuge in der Slowakei mit „Licht am Tag“ fahren. Die vorher angesprochene Gesetzesnovelle verändert diese Bestimmung insofern als die „Licht am Tag–Regelung“ auf das gesamte Jahr erweitert wird. Es ist davon auszugehen, dass die vorgenannten generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen von den jeweiligen Lenkern gekannt werden müssen. Eine extra Beschilderung soll (angeblich) nicht stattfinden. 

Mit der Gesetzesänderung wird der Strafrahmen heraufgesetzt. Eine Nichteinhaltung der vorher angegebenen Vorschriften kann zu Geldstrafen bis zu Euro 600,– führen. Die vorgenannten Änderungen sollen mit 1.02.2009 in Kraft treten. 

  

Russland – LKW-Maut ab 01.02.2009

  Ab dem 1. Februar muss für LKW aus den EU-Staaten mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Russland eine Straßenbenutzungsgebühr bezahlt werden. 

Der Tarif beträgt pro Tag 385 Rubel (9 Euro), pro Woche 1154 Rubel (28 Euro), pro Monat 5000 Rubel (116 Euro) oder pro Jahr 60.000 Rubel (1400 Euro). 

Die Gebühr wurde nur für Fahrzeuge aus jenen Ländern eingeführt, in denen russische Spediteure ebenfalls mit Gebühren zum Straßenunterhalt beitragen müssen. Neben den EU-Staaten werden deshalb auch Transporteure aus der Schweiz und Turkmenistan zur Kasse gebeten. Das Verkehrsministerium bezeichnete die Maßnahme als Beitrag zur gerechten Gestaltung des Konkurrenzverhältnisses. 

  

Europa – Nabucco Pipeline wird von der EU gefördert

  Die EU-Kommission beschloss, die unter der Federführung der ÖMV geplante Erdgas-Pipeline Nabucco  mit 250 Mio. Euro zu fördern. Von der Hilfe sollen im konkreten Fall Österreich, Ungarn, Bulgarien, Deutschland und Rumänien profitieren. Die Förderung für das Pipeline-Projekt ist Teil eines insgesamt 5 Mrd. Euro schweren Paketes, das die Kommission zum Ausbau der Energie-Infrastruktur in der Europäischen Union geschnürt hat.
 

Deutschland – A1 zwischen Hamburg und Bremen wird sechsspurig

  Auf der rund 72,5 Kilometer langen Engstelle der Autobahn A1 zwischen Hamburg und Bremen hat der sechsstreifige Ausbau begonnen.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um das dritte PPP-Projekt (Public Private Partnership) in der Bundesrepublik. Dabei wird einem privaten Unternehmen oder Konsortium die Konzession für eine Strecke erteilt. Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die Strecke vertragsgemäß auszubauen und 30 Jahre lang zu betreiben. Im Gegenzug erhält er für seine Leistungen einen Anteil der Lkw-Maut, die auf dem Streckenabschnitt anfällt.   
 

Finnland – Helsinkis Frachthafen in Betrieb

  Der komplette Frachtbereich des Hafens von Helsinki ist am 28. November ins östlich der Stadt gelegene Vousaari umgezogen. 

Die alten Hafenumschlagsflächen im Stadtzentrum weichen nun Wohn- und Bürohäusern. So will man den starken Straßenverkehr aus der Innenstadt verbannen und die Rolle Helsinkis als Ostseehafen stärken. Vuosaari ist direkt an das finnische Straßen- und Schienennetz angebunden. Über die Autobahn ist es nicht weit zum Flughafen Helsinki-Vantaa. Zudem bietet der Hafen regelmäßige Linienfährverkehre zwischen Finnland und den nord- und mitteleuropäischen Häfen. 

Europa – Ab 2012 ist Tagfahrlicht Pflicht

  Eine Richtlinie der EU-Kommission sieht vor, dass Tagfahrleuchten ab 7. Februar 2011 in allen neuen Transportertypen eingebaut sein müssen. Ab 2012 gilt die Pflicht für alle Nutzfahrzeugtypen. 

Laut einer Studie der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) können durch das Fahren mit Licht am Tag bis zu 3% aller Verkehrsunfälle verhindert werden. Im Gegensatz zu eingeschaltetem Abblendlicht sind die Tagfahrleuchten wesentlich sparsamer und erhöhen den Kraftstoffverbrauch nur geringfügig. 

  

Österreich – Änderung sektorales Fahrverbot in Tirol

Mit der Verordnung vom 13.11.2008 hat die Tiroler Landesregierung die bestehende Verordnung zum sektoralen Fahrverbot abgeändert. Das in dieser Verordnung beschriebene LKW-Fahrverbot wurde in seiner Ausdehnung reduziert. Es gilt auf der A 12 nur noch zwischen dem jeweiligen Gemeindegebiet von Langkampfen und Ampass. Damit ist die Strecke Zirl – Ampass vom bisherigen Fahrverbot ausgenommen worden. Ab 01.01.2011 wird die Fahrverbotszone auf die Strecke zwischen dem Gemeindegebiet von Ampass und demjenigen von Zirl wieder erweitert werden. Die bisher bekannte Liste der Verbotsgüter tritt unvermindert mit 01.01.2009 in Kraft.

Deutschland – Überholverbot im Winter

  Ab dem nächsten Winter gilt auf allen Autobahnen bei Schnee, Eis oder starken Regenfällen Überholverbot für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t. Das Überholverbot wird durch ein rundes Schild mit einem roten Lkw neben einem Fahrzeug und der Schrift ’’Unwetter’’ oder ’’Schnee’’ oder ’’Glatteis’’ signalisiert. In Wirklichkeit gilt das Verbot jedoch ab dem ersten Schneefall, unabhängig davon, ob die entsprechenden Schilder aufgestellt sind oder nicht. Eventuelle Ausnahmen gelten nur auf den Autobahnstrecken 

mit drei oder mehr Fahrbahnen, aber nur, wenn die am weitesten rechts liegende Fahrbahn nicht befahren werden kann. Auf jeden Fall werden Ausnahmen von Fall zu Fall vereinbart und durch entsprechende mobile Schilder bekannt gegeben.