EU – Freimenge von 200 Litern Treibstoff aufgehoben

  In der Zollbefreiungsverordnung (VO EWG Nr. 918/83) wurde den EU-Mitgliedsstaaten folgende Ermächtigung zuteil: „Bei Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen und in Spezialcontainern können die Mitgliedsstaaten die Befreiung auf 200 Liter je Fahrzeug, Spezialcontainer und Fahrt beschränken“. Von dieser Ermächtigung wurde auch bis zur EU-Erweiterung im Mai 2004 Gebrauch gemacht.  Mit der EU-Erweiterung fielen diese Beschränkungen gegenüber den angrenzenden Mittel- und Osteuropäischen Staaten weg, auch mit der Schweiz wurde die gleich lautende Beschränkung aufgehoben.  

 

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