Mit einer Klage gegen die Änderung der AGB durch Toll Collect zum Nachteil der Transporteure sind die rund 30 Transportverbände nun gescheitert. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht teilte mit, dass es unzulässig sei in der Berufung einen neuen Anspruch zu erheben.
Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Toll Collect wurde ein Missbrauch der Monopolstellung vorgeworfen, da der Mautbetreiber kurz vor dem Start des Mautsystems die AGBs zum Nachteil der Transportunternehmer geändert habe. Wer nicht bereit war die schlechteren Bedingungen zu akzeptieren, sei mit dem Ausschluss bedroht worden. Laut Toll Collect sei der Zeitdruck, unter dem das Unternehmen kurz vor Einführung der Maut gestanden habe, an den kurzfristigen Änderungen schuld gewesen.