Nach Angaben des ungarischen Tourismusamtes gilt seit 01.01.2011 für Lkw ab 7,5 Tonnen sowie für Zugmaschinen auf zwei-mal-zwei-spurigen Autobahnen und Landstraßen in Ungarn zwischen 6 und 22 Uhr ein Überholverbot.
Nach Angaben des ungarischen Tourismusamtes gilt seit 01.01.2011 für Lkw ab 7,5 Tonnen sowie für Zugmaschinen auf zwei-mal-zwei-spurigen Autobahnen und Landstraßen in Ungarn zwischen 6 und 22 Uhr ein Überholverbot.