· Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung (außerhalb der Stadtgebiete):
– bis 20 km/h (einschließlich) € 60,00
– 20 bis 30 km/h € 120,00 und 3 Führerscheinpunkte
– 30 bis 40 km/h € 240,00 und 5 Führerscheinpunkte
– über 40 km/h € 380,00 und 9 Führerscheinpunkte (mit Fahrverbot des Fahrzeugs)
· Gefährliches Überholen € 500,00 und 11 Führerscheinpunkte (bei geringfügigeren Verstößen € 200,00 und 4 Führerscheinpunkte)
· Ordnungswidriges Einordnen in den Verkehr € 300,00 und 4 Führerscheinpunkte
· Trunkenheit am Steuer € 150,00 bis € 950,00 Euro (bei schweren Fällen auch mehr) und bis 10 Führerscheinpunkte (mit Fahrverbot des Fahrzeugs)
· Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln mindestens € 950,00 und 10 Führerscheinpunkte (mit Fahrverbot des Fahrzeugs)