Österreich – Befristete Unternehmensbeihilfen bis zu EUR 500.000

  Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilferegelung genehmigt, mit der Österreich der derzeitigen Wirtschaftskrise begegnen will. 2009 und 2010 dürfen Beihilfen bis zu 500.000 EUR an Unternehmen vergeben werden, die aufgrund der derzeitigen Kreditklemme Finanzierungsprobleme haben.
Die Beihilferegelung steht im Einklang mit dem sogenannten „vorübergehenden Beihilferahmen“ der Kommission, der den Mitgliedstaaten zusätzlichen Spielraum bietet, den Unternehmen in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise die Kapitalbeschaffung zu erleichtern (siehe IP/08/1993). Sie ist daher mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbart, dem zufolge Beihilfen zulässig sind, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats dienen.
So sind die Beihilfen auf höchstens 500.000 EUR pro Unternehmen beschränkt und dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich am 1. Juli 2008 noch nicht in Schwierigkeiten befanden. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen, Zinszuschüssen, subventionierten öffentlichen Darlehen und staatlichen Garantien gewährt. Im Rahmen der Beihilferegelung können bis zum 31. Dezember 2010 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfen in begrenzter Höhe gewährt werden.
Die Beihilferegelung ist Teil der mit insgesamt 300 Mio. EUR dotierten österreichischen Rahmenregelung für Beihilfenmaßnahmen zur Bekämpfung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise, die der Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs dient.
Die Entscheidung wird im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb  unter der Nummer N 47a/2009 veröffentlicht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News unter http://ec.europa.eu/competition/state_aid/newsletter/index.html
 

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