Gemäß der geltenden EU-Fusionskontrollverordnung hat Brüssel die beabsichtigte Übernahme des Lkw- und Busherstellers Scania durch die Volkswagen-Gruppe genehmigt. Die EU-Kommission bestätigt nach eingehender Prüfung, dass die Fusion keine erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben zur Folge haben wird.
Weiters ergab die Prüfung, dass sich die jeweiligen Kerngeschäfte der beiden Unternehmen nicht bzw. lediglich bei der Herstellung von Dieselmotoren überschneiden, was jedoch als marginal bezeichnet wurde. Somit bestehen durch das geplante Vorhaben keine wettbewerbsrechtlichen Probleme für die betreffenden EWR-Märkte.