In nach eigener Angabe „beiderseitigem Einvernehmen“ haben sich TÜV Nord und TÜV Süd darauf verständigt, die Gespräche über einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss beider Unternehmen nicht fortzuführen.
In nach eigener Angabe „beiderseitigem Einvernehmen“ haben sich TÜV Nord und TÜV Süd darauf verständigt, die Gespräche über einen gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss beider Unternehmen nicht fortzuführen.